Tagesordnungspunkt 1
Befragung der Landesregierung nach § 45a GO.LT
Es beginnt die Fraktion DIE LINKE.
Monika Hohmann (DIE LINKE):
Recht schönen Dank, Herr Präsident. - Vor einem halben Jahr haben wir hier im Landtag über den Härtefallfonds des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus Ost-West-Rentenüberleitung für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler diskutiert. Ebenfalls sprachen wir über den Beitritt von Sachsen-Anhalt zur Stiftung Härtefallfonds.
Der Ministerpräsident sprach sich seinerzeit für ein abgestimmtes Vorgehen der ostdeutschen Bundesländer aus und wollte nicht nur eine Lösung für 10 % der Betroffenen in Sachsen-Anhalt, sondern für alle Betroffenen.
(Unruhe)
Ich frage die Landesregierung: Was ist aus der Ankündigung des Ministerpräsidenten geworden? Was hat das Land Sachsen-Anhalt in der Abstimmung mit dem Bund und den Ländern erreicht?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gerade darauf hingewiesen: Der Redner hat die Chance, ordentlich in sein Mikrofon zu sprechen. Aber die anderen müssen auch zuhören. Wenn die Nebengeräusche überwiegen, dann hat das keinen Sinn. Also, bitte konzentrieren Sie sich! - Frau Grimm-Benne wird dazu Stellung nehmen.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie wissen, dass der Ministerpräsident beim letzten Mal selber ans Pult getreten ist und gesagt hat, dass er darüber in der MPK-Ost weiter verhandeln wird. Mir ist kein neuer Stand bekannt und auch nicht, dass es dort zu einer Lösung und insbesondere zu einem Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt gekommen sei.
Des Weiteren kann ich Ihnen versichern, dass wir auch morgen in der Aktuellen Debatte darstellen werden, dass der Ministerpräsident auch für die Landesregierung gesagt hat, dass es, wie Sie es selber schon gesagt haben, hinsichtlich der Rentengerechtigkeit nur ein kleiner Ausschnitt ist und dass er immer noch dafür kämpft, dass 33 Jahre nach der Wiedervereinigung ein Rentensystem entwickelt wird, in dem sich sowohl die Ost- als auch die Westbiografien, aber insbesondere die Ostbiografien widerspiegeln.
Näheres müssen Sie ihn dann, wenn der Ministerpräsident demnächst wieder im Parlament ist, wenn er nicht mehr auf der Ministerpräsidentenkonferenz ist, selber noch einmal fragen.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau Grimm-Benne. - Es gibt noch eine Nachfrage von Frau Hohmann.
Monika Hohmann (DIE LINKE):
Vielleicht kann der Ministerpräsident die Antwort schriftlich nachreichen; denn wir haben nach ganz konkreten Schritten gefragt, die unternommen worden sind.
Meine nächste Frage, die sich darauf bezieht, lautet: Ich hatte im Dezember des letzten Jahres nachgefragt, mit wie vielen Personen die Landesregierung rechnet, die Anspruch auf Leistungen aus dem Härtefallfonds hätten. Das waren ca. 13 300 Personen, die davon profitieren könnten.
Nun gibt es eine Ernüchterung; denn mit Stand vom 22. August 2023
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Hohmann, nur ganz kurz wegen der Geschäftsordnung. Sie sagten, Sie stellen eine nächste Frage.
Monika Hohmann (DIE LINKE):
Eine Nachfrage.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Eine Nachfrage; dann haben Sie das, glaube ich, falsch formuliert.
Monika Hohmann (DIE LINKE):
sind 3 029 Anträge eingegangen. Mit Stand vom 5. Oktober - das hat eine Kleine Anfrage meines Kollegen Sören Pellmann aus dem Bundestag ergeben - sind in Sachsen-Anhalt 46 Anträge gestellt und davon lediglich 18 bewilligt worden. 18 Bewilligungen bei eigentlich 13 300 Anspruchsberechtigten.
Wir wissen, dass die Antragsfrist bis zum 31. Januar 2024 verlängert worden ist. Deshalb meine Frage: Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, damit die Betroffenen Informationen dazu erhalten bzw. Anträge stellen können? Welche Unterstützung gibt die Landesregierung?
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Also, die erste Anstrengung haben Sie schon vorweggenommen. Wir haben uns sehr stark dafür gemacht, dass die Frist verlängert worden ist, damit noch Anträge gestellt werden. Sie können jetzt schon verfolgen, dass wir in allen Tageszeitungen des Landes immer wieder über die Antragsberechtigung und die Fristen für die Antragstellung informieren. - Das ist der eine Punkt.
Zweitens werden wir möglicherweise noch einmal an die Seniorenverbände und Seniorenvertretungen herantreten, um noch einmal deutlich zu machen, dass man Anträge auf Leistungen aus dem Härtefallfonds stellen kann. Aber meines Erachtens ist die Bevölkerung schon sehr gut informiert. Meines Erachtens ist es hinsichtlich der Voraussetzungen für die Antragstellung auch sehr schwierig, zu einem positiven Ergebnis zu kommen.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Eine zweite Nachfrage.
Monika Hohmann (DIE LINKE):
Eine letzte kurze Nachfrage: Könnte sich die Landesregierung jetzt vorstellen - es ist ja noch ein bisschen Luft bis zum 31. Januar , der Stiftung beizutreten? Denn wir haben damals mit Kosten in Höhe von 30 Millionen € gerechnet. Wir sehen die ernüchternden Zahlen; ich weiß nicht, wie sie sich jetzt entwickelt haben. Es wäre schön, wenn wir die Zahlen bekommen könnten. Aber könnte sich das Land vorstellen, jetzt dieser Stiftung beizutreten?
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Das ist bislang im Kabinett nicht angesprochen worden. Auch das müssten wir noch einmal mitnehmen und im Kabinett beraten.