Jan Scharfenort (AfD):
Es geht um den Genesenenstatus. Meine Frage betrifft die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate. Ich frage die Landesregierung zur aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Halle und ganz aktuell; wir konnten die Entscheidung heute den Medien entnehmen des Verwaltungsgerichts Magdeburg. Wie ist Ihre Position? Wie ist die Position der Landesregierung dazu? Wie wird sie die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen, die eindeutig ist, auch in anderen Bundesländern? Wird es eine Änderung der Verordnung geben? Oder wird es einen Nichtanwendungserlass geben?
Mich selbst würde es vielleicht beim nächsten Plenum betreffen. Ich war vor dem 15. Januar 2021 erkrankt, bin genesen. Für mich würde aktuell die Frist von drei Monaten gelten. Nach den neuesten Urteilen müsste diese dann wieder auf sechs Monate verlängert werden. Ich bin einmal gespannt, wie Sie damit umgehen, und hätte gern eine klare Position dazu von Ihnen. - Danke.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke für die Frage. - Frau Grimm-Benne möchte gern antworten, so habe ich das vernommen. Bitte.
(Zuruf: Da wird wieder nichts kommen!)
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Von „möchte“ kann zwar nicht die Rede sein, aber ich werde versuchen, die Frage tagesaktuell zu beantworten. In der Tat hat das Verwaltungsgericht Halle Bescheide der Stadt Halle aufgehoben. Auch das Verwaltungsgericht Magdeburg Sie haben es angesprochen hat eine Verkürzung des Genesenenstatus aufgehoben.
Das Ganze beruht natürlich auf der Verordnung des Bundes; das kennen Sie. Das Robert-Koch-Institut hat von sich aus aufgrund des Verweises den Zeitraum des Genesenenstatus von sechs Monate auf drei Monate verkürzt. Dazu gibt es bereits Änderungen auf der Bundesebene. Sie kennen den bundesrechtlichen Streit.
Ich habe mich gerade noch einmal bei unserer Fachabteilung zu der jetzigen Vorgehensweise erkundigt. Es wird entweder noch heute oder morgen eine Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes geben, mit der die Städte und Kommunen hinsichtlich ihrer Bescheide um eine einheitliche Vorgehensweise gebeten werden. Dabei muss man berücksichtigen, dass es unterschiedliche Bescheide der Gesundheitsämter gibt. Ich weiß nicht, welchen Bescheid Sie erhalten haben. Manche haben einen Genesenenstatus von bis zu sechs Monaten - in diesen Fällen müsste der Bescheid nicht aufgehoben werden, weil er eine Spanne zulässt. Es ist im Augenblick noch umstritten, ob es sich dabei um einen Bescheid, also um einen Verwaltungsakt, oder lediglich um einen Hinweis darauf handelt. In diesem Fall können Sie damit rechnen, dass das Gesundheitsamt noch einmal nachschärft und Ihren Genesenenstatus auf drei Monate korrigiert.
Es gibt auch Bescheide so war das, glaube ich, bei dem von der Landeshauptstadt Magdeburg , in denen Zeiträume festgelegt werden, in denen es bspw. heißt, Sie haben vom 6. November bis zum Tag X einen Genesenenstatus, also über sechs Monate.
Dabei ist die Frage: Muss dieser Bescheid aufgehoben und angepasst werden, oder ist das dann mit Rücksichtnahme auf den Vertrauensschutz so zu belassen? Das sind Abwägungen, die unser Landesverwaltungsamt jetzt prüft, um dann ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich der Kommunen festzulegen. - Dem kann ich jetzt nicht vorgreifen. Das ist der aktuelle Stand.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. - Dann bitte Herr Loth.
Hannes Loth (AfD):
Danke schön. - Die konkrete Frage ist jetzt: Wie lange gilt jetzt ein Genesenenstatus in Sachsen-Anhalt, wenn zum Beispiel ein EU-Bürger einreist? Für diesen gelten ja 180 Tage. Hat er, wenn er herkommt, nur noch 90 Tage? Oder hat der Deutsche, der mit seinem 90 Tage-Genesenenzertifikat nach Spanien ausreist, dort 180 Tage? Was ist denn nun Sache, Frau Ministerin? Für wie viele Tage gelten die Menschen in Sachsen-Anhalt als genesen? Wann gelten wieder die sechs Monate? Oder wird das endlich einmal abgeschafft?
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herr Loth, das ist dann ein anderer Sachverhalt.
(Zuruf: Nein!)
- Doch, das ist ein anderer Sachverhalt, als wenn sozusagen der Genesenenstatus im Lande festgestellt wird über einen Verwaltungsakt. Das ist die Frage gewesen, die hier gestellt worden ist. Das andere mit der Ausreise richtet sich nach der sogenannten Ausnahmenverordnung - das ist jedenfalls ein ziemlicher langer Begriff. Diese gilt nach wie vor. Danach ist der Genesenenstatus verkürzt.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Die nächste Nachfrage kommt von Herrn Siegmund. Bitte.
Ulrich Siegmund (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich stelle fest, dass im Prinzip, wie meine Vorredner sagten, ein Gericht nach dem anderen feststellt, dass Ihre ganzen willkürlichen politischen Maßnahmen nicht zulässig sind. Beispielsweise hat ein Berliner Gericht in Bezug auf die Impfung mit Johnson & Johnson festgestellt, dass eine Impfung für einen vollständigen Impfschutz reicht.
Meine Frage ist: Wie geht das Land Sachsen-Anhalt mit diesem wegweisenden Urteil um? Haben Sie das auf dem Schirm? Wie ist der aktuelle Stand in Sachsen-Anhalt für Menschen, die mit Johnson & Johnson geimpft worden sind? Wird dieses Gerichtsurteil Einfluss auf Ihre politischen Maßnahmen haben?
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Meines Wissens ist das bisher ein Urteil eines unterinstanzlichen Gerichts, das für unser Land keine Auswirkungen hat. Solange es keine Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts oder eines Oberlandesgerichts dazu gibt, hat dies keinen unmittelbaren Einfluss auf unser Land.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. - Die nächste Nachfrage kommt von Herrn Roi.
Daniel Roi (AfD):
Frau Ministerin, entschuldigen Sie bitte, aber können Sie jetzt bitte einmal die Frage zu dem Genesenenstatus, die Herr Loth eben in seiner Nachfrage aufgegriffen hat, konkret beantworten? Ich will sagen, warum ich jetzt noch einmal zum Mikrofon gehe: Ab Mitte März 2022 wollen oder müssen Sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht entsprechend dem Infektionsschutzgesetz umsetzen. Es gibt einige Menschen in unserem Land, die im Krankenhaus arbeiten. Bei einer Krankenschwester aus Bitterfeld läuft der Status Anfang März 2022 nach drei Monaten ab. Wenn für sie sechs Monate gelten würden, wäre sie zunächst nicht mit der Problematik konfrontiert. Deswegen ist es wichtig, dass Sie jetzt eine konkrete Aussage dazu treffen.
Sie haben gesagt, die Bescheide sollen vereinheitlicht werden. Aber was gilt jetzt, drei Monate oder sechs Monate? Für diese Menschen ist es wichtig, das zu wissen. Es gibt Berufsfeuerwehrmänner in kreisfreien Städten unseres Bundeslandes, die mit Johnson & Johnson geimpft worden sind, für die das auch relevant ist; denn sie fahren beim Rettungsdienst mit. Für sie ist es relevant, jetzt eine Aussage dazu zu bekommen, ob die Impfung mit Johnson & Johnson nur zu einer vollständigen Impfung führt oder nicht. Daran hängt für sie arbeitsrechtlich nämlich einiges. - Danke.
(Zustimmung)
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Es ist im Land Sachsen-Anhalt geplant, in der nächsten Woche in Abstimmung mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten einen Erlass hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu machen. In diesem Erlass werden für die Verwaltungen all die Fragen, die Sie jetzt hier aufgeführt haben, so bestimmt geregelt werden, dass die Fragen, die Sie jetzt hier aufgeworfen haben, auch beantwortet werden, und das auch rechtzeitig, bevor die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 15. März 2022 umgesetzt wird.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. - Es gibt zwei weitere Nachfragen. Zuerst Herr Scharfenort, bitte.
Jan Scharfenort (AfD):
Ich habe mir einmal die Begründung zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle angeschaut. Natürlich ist das nicht das Oberverwaltungsgericht, aber mir geht es ja um Ihre Position, um die Position der Landesregierung. Sie stellten auch auf diese Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ab, die eine bundesgesetzliche Regelung ist, und hier wahrscheinlich insbesondere auf § 2 Nr. 5. Genau diese Regelung hat das Verwaltungsgericht Halle für verfassungswidrig und damit auch nichtig erklärt. Wie ist Ihre Position zu genau diesem Teil des Gesetzes?
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Nach meinem Kenntnisstand ist diese bundesgesetzliche Regelung mittlerweile schon novelliert worden. Es war auch ein Punkt, der in der Ministerpräsidentenkonferenz tatsächlich eine Rolle gespielt hat, das nachzuschärfen, damit das nicht mehr zu weiteren solchen Urteilen führt.
(Zuruf: Das ist bundesgesetzlich geregelt!)
- Ja, das ist eine bundesgesetzliche Regelung. - Das hat dazu geführt, dass unsere Verwaltungsgerichte, wie im Übrigen auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages und viele andere, festgestellt haben, dass es an der bundesgesetzlichen Regelung liegt. Das ist nachgebessert worden und dieser Fehler ist repariert worden.
Jan Scharfenort (AfD):
Noch eine Nachfrage, bitte. - Wie ist denn nun Ihre Position dazu? Sechs Monate oder drei Monate? Wie sehen Sie das?
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Wenn ich nach den Äußerungen des Bundesgesundheitsministers gehe, ist er nach der Änderung durch das Robert-Koch-Institut sehr wohl der Ansicht gewesen, dass diese Dreimonatsfrist angesichts der Omnikronwelle richtig ist. Er ist nur hinsichtlich des Vorgehens des Robert-Koch-Instituts, das das plötzlich und über einen Link veröffentlicht hat, ohne dass man als Gesetzgeber reagieren konnte, nicht erfreut gewesen. Aber fachlich hat er das unterstützt, und zwar die ganze Zeit über.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke.
(Jan Scharfenort, AfD: Ich frage Sie weiterhin )
- Nein, Sie fragen jetzt nicht mehr. - Jetzt fragt Herr Siegmund.
Ulrich Siegmund (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich habe in der Tat eine Nachfrage zu den Ausführungen, die mein Kollege Roi gerade vorgebracht hat. Sie haben darauf damit reagiert, dass es in der nächsten Woche diesen Erlass bzw. dieses Rundschreiben an die Kommunen gibt, in dem alle dringenden Fragen geklärt sind. Jetzt hat Herr Roi ausgeführt, dass es hierbei um Umstände geht, die wirklich arbeitsrechtlich relevant sind bzw. die viele Menschen in diesem Land belasten und beschäftigen. Ihren Ausführungen entnehme ich jetzt, dass Sie selbst heute noch nicht wissen, was in diesem Rundschreiben stehen wird.
Ich frage Sie jetzt noch einmal: Was konkret wird in diesem Rundschreiben stehen? Wissen Sie das? Wenn nicht, frage ich Sie: Wie können Sie als Ministerin solche wichtigen Antworten drei Wochen vor der Umsetzung nicht geben?
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Erst einmal ist ein Erlass kein Rundschreiben, sondern das bindet das Landesverwaltungsamt und alle Gesundheitsbehörden dahin gehend, ihr Ermessen nach bestimmten Vorgaben auszuüben. In diesem wird dann ganz konkret der Genesenenstatus bzw. die Regelungen, die dann zur Anwendung kommen, geregelt. Das ist jetzt kein Punkt, bei dem ich mich herausreden will, sondern ich greife diesem Verfahren nicht vor, weil der Erlass noch nicht rechtskräftig geworden ist.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Okay. - Jetzt hat Herr Loth das Wort.
Hannes Loth (AfD):
Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gibt es eine Ausnahme für Intensivpfleger bzw. mobile Intensivpfleger. Jetzt haben Sie gesagt, Sie haben vor, einen Erlass zu verfassen. Werden Sie die Lage der mobilen Intensivpfleger auch verschärfen oder nicht?
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Auch dazu werde ich jetzt noch keine Aussagen treffen, weil das im Prinzip noch nicht unterschrieben worden ist, wie wir in diesem Bereich vorgehen.
Hannes Loth (AfD):
Noch eine Nachfrage?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Ja, eine Nachfrage.
Hannes Loth (AfD):
Bisher waren diese Intensivpfleger von der Impfpflicht ausgenommen. Darauf haben sie sich auch verlassen. Wenn Sie sie jetzt aber mit einbeziehen, dann setzen Sie sie ganz schön unter Druck, sich innerhalb von zwei Wochen impfen zu lassen. Das geht nicht.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Auch mit diesem Erlass setzen wir Bundesgesetz um. Das, was im Bundesgesetz vorgeschrieben wird, auch hinsichtlich der Personengruppen, werden wir 1 : 1 umsetzen. Das habe ich schon in der letzten Landtagssitzung gesagt.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Es gibt eine letzte Frage von Herrn Roi.
Daniel Roi (AfD):
Ich muss noch einmal nachfragen. Herr Siegmund hat das noch einmal aufgegriffen. In einer Antwort haben Sie jetzt gesagt, Sie sehen das mit der Frist für die Genesenen so wie Herr Lauterbach. Ich bitte Sie jetzt wirklich, hier einmal eine Aussage zu treffen. Die Europäische Union hat nun auch gesagt, dass das sechs Monate gelten soll. Wenn Sie in die Apotheke gehen und sich das EU-Zertifikat holen, kriegen Sie sechs Monate bescheinigt. Meine Mutter hat das zum Beispiel gemacht. Sie war im Dezember infiziert und hat das als über Sechzigjährige auch überlebt, ohne Probleme im Übrigen. Aber das ist eine andere Frage.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Stimmt!
Daniel Roi (AfD):
Stimmt. - Jetzt noch einmal zu dem Fall der Krankenschwester. Diese hat jetzt ein Drei-Monate-Zertifikat, und Sie sagen, Sie sehen das so wie Herr Lauterbach. Das heißt, die Krankenschwester hat jetzt das Problem, dass sie am 15. März 2022 bzw. ab dem 16. März 2022 als ungeimpft und nicht genesen gilt. Deswegen habe ich Sie gefragt, was in dem Erlass stehen wird. Schließen Sie sich jetzt der Meinung der EU an? Oder nehmen Sie die drei Monate als Grundlage? Das ist doch alles auch eine rechtliche Frage, die hinsichtlich der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes relevant ist.
Ich weiß nicht, ob Sie riskieren wollen, dass massenhaft Klagen dagegen kommen. Es muss von Ihrem Haus doch eine klare Position dazu geben. Ich bitte Sie jetzt wirklich höflich, uns diese jetzt mitzuteilen. Denn wir sind auch Multiplikatoren und können das nach draußen kommunizieren, drei Wochen vor der Umsetzung.
(Unruhe)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Die letzte Antwort.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Ich kann mich jetzt nur noch einmal wiederholen: Ich bin nicht der EU verpflichtet, sondern ich bin als Landesgesundheitsministerin den Bundesgesetzen verpflichtet.
(Zurufe)
- Ich muss einmal sagen, das Bundesinfektionsschutzgesetz gilt sowohl für mich als auch für Sie.
(Zuruf: Absolut! - Beifall)
Die einmütig eingeführte einrichtungsbezogene Impfpflicht mitsamt den Gesetzen und Verordnungen gilt auch für Sie und für mich.
(Zuruf: Absolut!)
- Richtig. - Also kann sich der Erlass, den ich machen werde, nur auf diese Bundesgesetzgebung beziehen. Dabei werde ich keine Ausnahmen zulassen, die der Bundesgesetzgeber nicht zulässt. Ich werde das jetzt noch einmal deutlich machen das ist auch keine Erfindung von mir : Sie werden darin auch in Bezug auf den Genesenenstatus eindeutige Bestimmungen lesen, aber nicht heute. Ich werde mich hier heute nicht zu einem Erlassentwurf verhalten, der noch nicht durch ist und der insbesondere noch nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden ist.
(Beifall)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke für Ihre Äußerungen und für die Beantwortung der Fragen, Frau Grimm-Benne. - Damit ist die Fragestunde, der erste Tagesordnungspunkt, beendet.