Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sachsen-Anhalt hat mehr als 500 km Autobahn und es sollen noch weitere Autobahnkilometer mit dem Ausbau A 14 hinzukommen. Mit der A 2 und mit der A 9 durchqueren zwei sehr verkehrsträchtige Autobahnen unser Bundesland.
(Oliver Kirchner, AfD: Das stimmt!)
Alle Einsätze, zu denen die Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren auf Autobahnen gerufen werden, sind besonders. Allein im Jahr 2023 hatten wir in Sachsen-Anhalt auf unseren Bundesautobahnen mehr als 22 Verkehrsunfälle mit tödlich Verletzten. Besonders in Erinnerung ist vielen sicherlich auch noch der Unfall, der sich im vergangenen Jahr ereignete, bei dem auf der A 2 bei Burg ein Gefahrguttransporter auf ein Stauende auffuhr und zwei Menschen getötet wurden.
Neben der Herausforderung, brennende Fahrzeuge zu löschen, sind es vor allem auch die Bilder der Schwerverletzten und womöglich Verstorbenen, die aus den Fahrzeugen befreit werden müssen.
(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)
Deshalb sind übrigens die Kriseninterventionsteams im Land so wichtig, welche den Kameradinnen und Kameraden bei diesen Einsätzen und auch im Nachgang zur Verfügung stehen. Die Ehrenamtlichen in den Kriseninterventionsteams unterstützen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte bei der Bewältigung schwieriger Einsätze und helfen bei der Verarbeitung des Erlebten.
Um die wichtige Arbeit der Kriseninterventionsteams im Land zu unterstützen, war es mir ein besonderes Anliegen, im Innenministerium eine Landeszentralstelle Psychosoziale Notfallversorgung einzurichten und auch im IBK Heyrothsberge diese Aufgabe zu implementieren.
(Zustimmung bei der CDU)
Nun zu der Frage, wie besondere Belastungen bei Feuerwehren berücksichtigt werden. Wie Sie alle wissen, müssen die Feuerwehren über eine Risikoanalyse und über eine Brandschutzbedarfsplanung verfügen. Im Rahmen der Förderung des kommunalen Brandschutzes durch das Land wird schon heute unter anderem abgefragt, ob das jeweilige Fahrzeug nach der Brandschutzbedarfsplanung vorgesehen ist. Bei der Priorisierung der zu fördernden Beschaffungen werden Teile der Brandschutzbedarfsplanung zielgerichtet berücksichtigt. Dadurch werden besonders belastete Feuerwehren prioritär in den Blick genommen.
Besondere Belastungen ergeben sich aber keinesfalls allein im Zusammenhang mit Autobahnen. Besondere Belastungen können auch resultieren aus Gebieten mit hoher Waldbrandgefährdung und großen Waldflächen. Besondere Belastungen können aus Industrie- und Chemieparks ohne Werkfeuerwehren resultieren. Auch Gemeinden mit Bundeswasserstraßen oder auch mit herausragenden Veranstaltungsstätten können im Zusammenhang mit dem Brandschutz besonderen Belastungen ausgesetzt sein.
Die einseitige Fokussierung auf Bundesautobahnen halte ich also für nicht sachgerecht. Alles Weitere werden wir sicherlich im Ausschuss weiter vertiefen. - Vielen Dank.