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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU): 

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Das Thema Krankenhaus bzw. Krankenhausreform ist bei den Bürgerinnen und Bürgern aktuell wieder sehr präsent. Nicht zuletzt liegt das an den Reformvorhaben der Bundesregierung, federführend das Bundesgesundheitsministerium. Dass der Bundesgesundheitsminister hierbei die Interessen der Länder, die für ihre Einwohnerinnen und Einwohner agieren, fahrlässig ignoriert, ist offensichtlich. 

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU - Guido Kosmehl, FDP: Oh!)

Ansonsten hätte es wohl kaum einen einstimmigen Beschluss - ich wiederhole: einstimmigen Beschluss! - aller Bundesländer gegeben,

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!) 

in dem deutliche Veränderungen eingefordert werden. 

(Guido Kosmehl, FDP: Wenn der Spahn mal gearbeitet hätte!)

Sind die Länder mit ihrer Kritik an diesem Reformvorhaben allein? - Bei Weitem nicht. So haben sich z. B. auch die gesetzlichen Krankenkassen deutlich dagegen ausgesprochen. Auch beim Kongress des Medizinischen Dienstes in der vergangenen Woche in Berlin, der unter dem Titel „Gesundheitssystem unter Druck - wie sichern wir Versorgungsqualität?“ stand, war dazu wenig Positives zu hören. 

Dass bezogen auf das gesamte Bundesgebiet Reformbedarf besteht, ist unbestritten. Gerade in den neuen Bundesländern wurden nach der friedlichen Revolution schon erhebliche Strukturveränderungen vorgenommen. Von ehemals mehr als 70 Krankenhäusern auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts sind noch 44 erhalten. Aber auch in unserem Bundesland besteht noch Entwicklungs- und Anpassungsbedarf. Deshalb hat die CDU immer wieder auf die Erarbeitung eines Gutachtens zur Krankenhausstruktur in unserem Bundesland gedrängt. 

(Guido Kosmehl, FDP: Ach!)

Dieses liegt nun seit Längerem vor. Eine weitere Bearbeitung und Umsetzung dieses Gutachtens wurde im Hinblick auf die Reformbestrebungen des Bundes nicht sehr intensiv vorgenommen. Ob die Reformpläne des Bundes umgesetzt werden, ist fraglich. Entsprechende Klagen wurden ja bereits angekündigt. Daher muss das Land nun selbst aktiv werden, um eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft in unserem Bundesland voranzubringen, und das in konstruktiver Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Partnern, also auch mit den Krankenhausträgern und den Krankenkassen. 

Als CDU-Landtagsfraktion bekennen wir uns klar zum Enthalt aller heutigen Krankenhausstandorte als Orten, an denen medizinische Leistungen erbracht werden. Ohne Kooperationen und Profilbildungen wird es aber ausdrücklich nicht gehen. Allein die zurückgehenden Belegungszahlen und das fehlende Fachpersonal führen zu einer absoluten Notwendigkeit für solche Schritte. 

Bei der Profilierung und Schwerpunktbildung können wir uns Nordrhein-Westfalen zum Vorbild nehmen und die dort eingeführten Leistungsgruppen mit den notwendigen Anpassungen in Sachsen-Anhalt umsetzen. Bei der Struktur müssen wir immer von der Sicherstellung der Notfallversorgung her denken. Das ist der Kern, um den herum sich die anderen Krankenhausleistungen grundsätzlich aufstellen müssen. Gerade in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt ist dies der wesentliche Punkt, der mit beachtet werden muss. 

Darüber hinaus ist der Dreiklang von bedarfsgerechten, qualitätsgesicherten und erreichbaren Krankenhausstrukturen in unserem Bundesland sicherzustellen. An mancher Stelle wird vielleicht die Frage aufkommen, ob der Spatz in der Hand besser ist als die Taube auf dem Dach. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gehört zur Lebensrealität, dass der übergroße Teil der Menschen bei planbaren Operationen sehr bewusst entscheidet, in welches Krankenhaus er oder sie geht.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Krull, zu Ihrer Lebensrealität gehört es, dass die Redezeit vorbei ist. 

(Lachen)

Jetzt können Sie einen kurzen letzten Satz sagen und dann ist es gut.


Tobias Krull (CDU): 

Herr Präsident, ich beantrage aufgrund der Aktuellen Debatte zu Investitionsvorhaben in die Krankenhausstruktur in Sachsen-Anhalt eine Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur federführenden Beratung und in den Finanzausschuss zur Mitberatung.