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Plenarsitzung

Transkript

Sebastian Striegel (GRÜNE): 

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung möchte die Polizei in Sachsen-Anhalt mit neuen und erweiterten Befugnissen ausstatten. Ich will es kurz und deutlich sagen: Ich halte den Zeitpunkt dieser Gesetzesänderung für falsch. Kurz bevor die Überwachungsgesamtrechnung der Bundesregierung veröffentlicht wird, kommen Sie hier doch mit durchaus heftigen Grundrechtseingriffen um die Ecke. Auch das Setting, den Entwurf jetzt hoppladihopp nach dem Anschlag von Magdeburg ins Parlament zu bringen, als Reaktion   so ist es uns ja gesagt worden  , finde ich schwierig. 

(Guido Kosmehl, FDP: Das stimmt nicht! Das hat kein Mitglied der Landesregierung gesagt! Nur Herr Büttner hat das gesagt!) 

- Haben Sie dem Ministerpräsidenten nicht zugehört? - Damit haben Sie eine Diskrepanz zwischen einer riesigen Erwartungshaltung an die Behörden, die dann nicht eingelöst wird und die uns alle in Form massiver Grundrechtseingriffe belastet. Das ist aus meiner Sicht ein Problem. 

Der Gesetzentwurf hat in gewisser Weise Methode. Ihm fehlt es an einem Sicherheitsbegriff, der die Befugnisse der Polizei nicht daran bemisst, ob sie so nah wie möglich an der Verfassungswidrigkeit sind, sondern der sich unter Zugrundelegung des tatsächlichen polizeilichen Nutzens an einem grundrechtsschonenden Ansatz orientiert, aus dem Verständnis heraus, dass Sicherheitsgesetze dafür da sind, die Freiheit zu schützen. 

Ich habe also Fragen, bspw. zu den Anmerkungen der Landesbeauftragten für den Datenschutz. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Punkten. Für mich bleibt weiterhin unverständlich, wozu es eine anlasslose Massenüberwachung auf den Straßen braucht, Mittel zur Schleierfahndung im Grenzbereich, obwohl wir doch gar kein Land sind, das eine Außengrenze zu einem Nachbarland der Bundesrepublik Deutschland hat. 

(Andreas Schumann, CDU: Ja, aber für den inneren Schutz brauchen wir das! Aus bekannten Gründen! - Guido Kosmehl, FDP: Aber wir sind ein Transitland für Kriminalität!)

Auch hierbei ergeben sich Zweifel an der Rechtmäßigkeit. 

(Zuruf von Andreas Schumann, CDU)

Die Erweiterung des Präventivgewahrsams von jetzt geltenden vier auf bis zu 35 Tage stellt auch bei einem so hehren Ziel wie dem Gewaltschutz doch ein gewisses Problem dar. Wenn Sie aufgrund von Einsparungen bei Frauenhäusern und Personal innerhalb weniger Tage keine Schutzmaßnahmen ergreifen können, dann müssen wir als Land mehr Geld in die Hand nehmen, und nicht eine Person für einen Monat in Haft nehmen. Ich glaube, das geht so nicht. 

Zu der Verweisungsproblematik haben Sie, Herr Kosmehl, schon ausgeführt. 

Ich habe im Gesetzentwurf auch keinen Hinweis auf die europäische KI-Verordnung gefunden, obwohl jede automatische Analyse-Software von Sicherheitsbehörden eine Hochrisiko-KI sein wird. Ich denke, auch darüber müssen wir sprechen. Das müssen Sie erklären. 

Auch sonst bleibt beim Polizeigesetz neben einigen kleineren Verbesserungen doch eine ganze Reihe von Zweifeln. Darüber wird im Innenausschuss zu sprechen sein. Daran werden wir uns beteiligen. - Vielen herzlichen Dank.