Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die verschiedenen Anpassungen und Klarstellungen im Sinne der Umsetzung europarechtlicher und bundesrechtlicher Vorschriften vorgenommen. So werden un-ter anderem Begriffe klarer definiert, um entsprechende Rechtssicherheit zu schaffen. 

Außerdem wird im Sinne der Kommunen die Kostenübernahme durch das Land klar geregelt. Das heißt, angemessene Kosten für die den einzelnen Kommunen zugewiesenen Personen, die Leistun-gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden erstattet.

Im Ausschuss wurde am intensivsten über die Möglichkeit diskutiert, dass bei einer Gefährdung von Sicherheit und Ordnung auch Bewohnerräume in den Gemeinschaftsunterkünften von entsprechend befugtem Personal betreten werden können. Hierzu hatte der Flüchtlingsrat sehr umfänglich seine Auffassung dargestellt, dass es durch die Neuregelung zu einer Verletzung des grundgesetzlich gere-gelten Schutzes des privaten Wohnraumes kommen würde. Die Fraktion Die Linke hat sich ganz offensichtlich mit ihrem Änderungsantrag die Argumente des Flüchtlingsrates zu eigen gemacht. 

Wir haben uns sowohl in der CDU-Landtagsfraktion als auch in der Koalition mit den vorgebrachten Argumenten auseinandergesetzt. Nach der Abwägung aller vorliegenden Informationen folgen wir der Rechtsauffassung des Ministeriums für Inneres und Sport in dieser Frage. Aus Gründen des Schutzes der Bewohnerinnen und Bewohner selbst, aber auch zur Sicherstellung und der Aufrechter-haltung von Sicherheit und Ordnung insgesamt erscheinen uns die angestrebten gesetzlichen Ände-rungen als richtig.

Das bezieht sich ausdrücklich nicht auf das Betreten der Wohnräume bei der Durchführung einer Ab-schiebung. Hierbei gelten die bundesrechtlichen Regelungen des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

Die heute dankenswerterweise von Frau Ministerin Feußner vorgetragene Rede unserer Innenminis-terin hat noch einige bundesrechtliche Notwendigkeiten aufgenommen. Für meine Fraktion kann ich ausdrücklich auf dringende Notwendigkeit hinweisen, dass das Thema einer konsequenteren Migra-tions- und Integrationspolitik von der neuen Bundesregierung aufgegriffen werden muss. Das ist eine Grundvoraussetzung für eine dauerhaft gelingende Integration.