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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU): 

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Kommunalfinanzen ist ein echter Dauerbrenner, auch hier im Landtag, und das zu Recht; denn die Kommunen sind nicht nur die Herzkammern unserer Demokratie, sondern hier erleben die Bürgerinnen und Bürger am unmittelbarsten, ob staatliche Institutionen funktionieren oder nicht. 

Ich möchte an dieser Stelle allen haupt- und vor allem den ehrenamtlich kommunalpolitisch aktiven Menschen für ihr Engagement danken, aber auch den Beschäftigten in den Kommunen, die im Prinzip tagtäglich grundsätzlich ihr Bestes geben, um die Herausforderungen zu meistern. 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir zwei Punkte aufgreifen. Zum ersten Punkt gibt es einen Hinweis aus der kommunalen Praxis, dass Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden für ihre Veröffentlichungen und Bekanntmachungen auch die Homepage ihrer Verbandsgemeinde nutzen können, gerade weil nicht jede Mitgliedsgemeinde selbst über eine solche Internetpräsenz verfügt bzw. die Ressourcen hat, eine solche Homepage regelmäßig zu aktualisieren. Mit den vorgesehenen Änderungen wollen wir diesem Anliegen entsprechend Rechnung tragen. 

Der zweite Punkt betrifft die Gestaltung der Höhe der Kreisumlage und der Verbandsgemeindeumlage. Ich verzichte hier auf die Nennung einzelner Klageverfahren von Gemeinden gegen die Festsetzung der entsprechenden Umlagen. Ich möchte auch nur kurz auf das Klageverfahren des Landkreises Mansfeld-Südharz und des Salzlandkreises vor dem Bundesverfassungsgericht zur Frage der finanziellen Mindestausstattung der Landkreise eingehen.

Wie das formelle Verfahren zur Beschlussfassung über die Kreisumlage auszusehen hat, dazu gibt es entsprechende Runderlasse des Ministeriums für Inneres und Sport. Auch Gerichtsentscheidungen haben hier die Ausgestaltung klar geregelt. 

Strittig war und ist aber, wie hoch eine Kreisumlage sein darf, ohne dass die Gemeinden finanziell benachteiligt werden. Die Debatte um die Kreisumlage in den Kreistagen gehört wohl zu den intensivsten, die dort geführt werden. Das mag auch daran liegen, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden nicht selten selbst Mitglieder des Kreistages sind. 

Ganz kurz: Wir haben uns als Koalitionsfraktion sehr intensiv über die Hinzuziehung sachkundiger Dritter unterhalten und verständigt. Ja, wir betreten hier juristisches Neuland. Aber das steht einem Land, das sich „Land der Moderne“ nennt, gut zu Gesicht.

Wir wollen erreichen, dass die Gemeinden sowohl ihre Pflichtaufgaben als auch die zusätzlichen freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben in einem engen, aber für die Bevölkerung spürbaren Rahmen finanzieren können. Gleichzeitig sollen die Landkreise, die über keine eigenen Steuereinnahmen verfügen, in die Lage versetzt werden, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 

Dass wir auf einen Neunjahreszeitraum abstellen und vor allem die Istzahlen mit einbeziehen, das ist eine Neuerung, das ist auch richtig so. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, was die Istkosten und die Istzahlen im Vergleich zu den Planwerten ausmachen, dann sieht man dort deutliche Diskrepanzen. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser klares Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen, und zwar am besten noch vor der Aufstellung der Kommunalhaushalte für das Jahr 2026. Das wurde hier schon gesagt. 

Natürlich gibt es keine Garantie, dass die kreisangehörigen Gemeinden nicht gegen neue gesetzliche Regelungen klagen. Wenn doch geklagt wird, dann gegen das Land und nicht jede einzelne Gemeinde gegen ihren Landkreis. 

Sollte das Landesverfassungsgericht eine Entscheidung dazu treffen, werden wir damit definitiv Rechtssicherheit für das gesamte Land haben. 

Ein Sachverhalt, der sich noch nicht im Gesetzentwurf wiederfindet, ist die Frage der Erweiterung der Befugnisse des Landesrechnungshofs für Prüfungen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden wir hierzu den Austausch im Ausschuss suchen. Auch ich möchte mich dem formulierten Überweisungswunsch entsprechend anschließen.