Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Abg. Aldag! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich will versuchen, einen Beitrag zur Beruhigung zu leisten, auch wenn es schwerfällt, wenn wir in so eine Katastrophen- und Kahlschlagslyrik hineinkommen.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)
Es ist natürlich das gute Recht der Opposition, Regierungshandeln zu hinterfragen. Natürlich darf kritisiert werden, was wir vorlegen, und es darf auch zu weiteren Diskussionen führen, lieber Wolfgang Aldag. Das tun wir doch auch im Umweltausschuss.
Es gibt aber Realitäten bei einer Haushaltsaufstellung. Die müssen auch von einem Umweltminister bedacht werden. Denn jeder Kollege im Kabinett ist leicht damit zu konfrontieren, dass die Vertreterinnen und Vertreter bestimmter Interessengruppen sich aufmachen und sagen, dass ausgerechnet die Kürzung in ihrem Bereich jene ist, die den Untergang des Abendlandes herbeiführt. Genau das haben Sie gerade gemacht, Herr Aldag.
(Eva von Angern, Die Linke: Also wir sollen die Minister nicht ernstnehmen?)
Sie machen sich das zu eigen. Das kann man mit Blick auf den 23. Februar gern tun, aber man sollte dann auch nüchtern darauf schauen. Es ist kein Untergang der Natur im Lande zu befürchten. Der Umwelthaushalt in Gänze ist gewachsen. Es geht also nicht darum, dass die Katastrophe vor der Tür steht.
Ich will aber versuchen, das auch im Großen und Ganzen zu erklären. Es geht nämlich tatsächlich um einen ganzheitlichen Blick auf den Einzelplan 15, der unseren Umwelt- und auch unseren Energiehaushalt abdeckt. Angesichts von Energiekrise, schwachem Wirtschaftswachstum und Inflation war es natürlich eine große Herausforderung, diesen Doppelhaushalt aufzustellen.
Die Landesregierung hat sich dabei auf Grundsätze geeinigt. Ich betone: Sie hat sich auf Grundsätze geeinigt. Das Ist, also die tatsächlichen Ausgaben im Jahr 2023, wurde als Planungsgrundlage und als Eckwert genommen und dann waren die Ministerinnen und Minister aufgefordert, Prioritäten zu setzen. Das ist übrigens die Verantwortung der Ministerinnen und der Minister, nicht des Kabinetts in Gänze.
(Zustimmung bei der SPD)
Das Kabinett ich betone das auch mit Blick auf eine Diskussion, die wir vorhin geführt haben - hat sich auf Eckwerte verständigt. Danach beginnt die Verantwortung der Ministerinnen und Minister. Das heißt, im Ergebnis gibt es trotz schwieriger Rahmenbedingungen kleine Zuwächse im Umwelthaushalt.
(Hendrik Lange, Die Linke: Das ist jetzt nicht Ihr Ernst!)
Von 225 Millionen € im Jahr 2024 steigt er auf 225,9 Millionen € im nächsten Jahr und auf 230,9 Millionen € im Jahr 2026. Das ist schon der erste Grund, warum man nicht von einem Kahlschlag sprechen kann.
(Hendrik Lange, Die Linke: Ach ja?)
Als Zukunftsministerium dieser Landesregierung haben wir unter anderem die Aufgabe, die Zukunftsenergien voranzubringen. Dazu gehört der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes, für das wir uns mit großer Vehemenz im Lande eingesetzt haben. Bund und Land unterstützen dieses Projekt mit insgesamt 180 Millionen €. Davon trägt Sachsen-Anhalt einen Anteil von 54 Millionen €.
Nach rund 1,8 Millionen € in diesem Jahr werden wir im nächsten Jahr 8,3 Millionen € und im übernächsten Jahr 14 Millionen € bereitstellen, damit diese Wasserstoffinfrastruktur ausgebaut werden kann. Wir können nicht immer nur vom Hochlaufen dieser klimaneutralen Wirtschaft sprechen, sondern wir müssen etwas dafür tun. Das geschieht mit den Mitteln im Einzelplan 15.
(Zustimmung bei der SPD)
Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft und es ist zugleich ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz sowie, lieber Wolfgang Aldag, selbstverständlich auch für den Naturschutz.
Neben wichtigen Zukunftsprojekten hat uns der Klimawandel erreicht; das wissen wir alle. Entsprechend hat der Schutz von Menschenleben, auch der Schutz von Eigentum, hohe Priorität. Das sieht man, wenn man sich den ebenfalls im Einzelplan 15 abgebildeten Bereich Hochwasserschutz anschaut.
Dort haben wir tatsächlich auf Abstriche verzichtet, weil das eine Daueraufgabe ist, deren Notwendigkeit uns vor fast genau einem Jahr mehr als deutlich wurde. Deshalb stellen wir hierfür Gelder zur Verfügung. Im Jahr 2025 sind es rund 80 Millionen € und im Jahr 2026 rund 92 Millionen €. Wir haben noch unter den Schäden des Winterhochwassers des letzten Jahres zu leiden. Also mussten entsprechend die Ansätze für den LHW, den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, erhöht werden. Ich will die einzelnen Summen nicht nennen, sie sind aber angestiegen.
Ich bitte um eine ganzheitliche Betrachtung auch des Umweltschutzes. Der Wasserrückhalt, die Stabilisierung unseres Wasserhaushaltes und die Grundwasserneubildung, die dadurch ermöglicht wird, schützen die Auenlandschaft. Von der haben sie übrigens im März als besonders schönes Beispiel gesprochen. Es wird also durch den Hochwasserschutz genau dieser Effekt erreicht und wir werden resilienter gegen die Klimaerwärmung. Wir verfolgen also einen ganzheitlichen Ansatz und schauen nicht kleinteilig auf einzelne Projekte.
(Zustimmung bei der SPD, bei der FDP und von Sandra Hietel-Heuer, CDU)
Das gilt auch für den Umwelt- und Naturschutz im engeren Sinne. Bei der Umwelt- und Naturschutzverwaltung haben wir die Istvorgabe aus dem Jahr 2023 in Höhe von knapp 11,8 Millionen € auf 13 Millionen € im Jahr 2025 anwachsen lassen und bewegen uns im Jahr 2026 nur unwesentlich darunter.
Es stimmt deshalb kann man von Kürzungen reden , dass dieser Ansatz niedriger ist als der Ansatz im Jahr 2024. Das ist die Reaktion auf die haushalterischen Gegebenheiten, die wir zugrunde legen mussten. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir uns im vom Kabinett festgelegten Eckwerterahmen bewegt haben.
Das gilt für die Fortsetzung der Finanzierung der Naturparke, der Vereine und Verbände sowie der SUNK, die wie übrigens alle anderen auch im Bereich Naturschutz großartige Arbeit leistet. Insofern schließe ich mich Ihrem Dank ohne jede Einschränkung an.
Den gesetzlichen Pflichtaufgaben, Überwachung, Erhaltung und Entwicklung der Lebensräume und Arten, kommen wir nach.
(Hendrik Lange, Die Linke: Aha!)
Das gilt auch für die Finanzierung ehrenamtlicher Tätigkeit oder die Konzeptionierung der Artenhilfsprogramme, das Natura-2000-Monitoring, die Biotopkartierung und das Insektenmonitoring. Das ist alles weiter möglich.
Ja, wir haben viele Pflichtaufgaben in diesem Einzelplan. Da Sie, Herr Lange, sich jetzt auch schon zu Wort gemeldet oder zumindest dazwischengerufen haben, verweise ich darauf, dass wir das von den Pflichtaufgaben im Wissenschaftsbetrieb im Einzelplan 06 kennen. Hier ist es sehr viel kleinteiliger, aber fast 96 % unseres Haushaltes, auch im Umweltschutz, sind durch Pflichtaufgaben gekennzeichnet.
Deshalb ist die Frage: Wo haben wir denn jetzt gekürzt? - Ja, wir mussten bei einem unglaublich attraktiven, mir wirklich ans Herz gewachsenen und von meiner Vorgängerin, der Kollegin Dalbert, übernommenen Programm kürzen, nämlich bei dem von uns aufgelegten Landesprogramm „NaturWasserMensch“, das viele von Ihnen noch als Artensofortförderung kennen.
Dieses Programm hat in den letzten Jahren wahnsinnig viel Gutes bewirkt, weil man mit sehr kleiner Förderung hier einen Dorfteich entschlammen und dort eine Maßnahme vor Ort finanzieren konnte. Das ist Landesgeld. Das haben wir tatsächlich zurückgefahren. Das ist bedauerlich, aber das ist eben eine Reaktion auf die Verabredung zu den Eckwerten, die wir im Kabinett hatten.
Im Jahr 2025 haben wir hierfür noch 0,5 Millionen € und im Jahr 2026 noch 1 Millionen € zur Verfügung. Das ist nicht viel. Dafür hätte ich mir mehr gewünscht, aber am Ende des Tages habe ich zu verantworten, dass wir an dieser Stelle unseren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.
Deutlich erhöht wird übrigens die Kofinanzierung von Bundesprogrammen. In dem Bereich hätte der Eckwert aus dem Jahr 2023 in Höhe von rund 513 000 € bedingt, dass wir, wenn wir dabei geblieben wären, etliches an Zusatzfinanzierung nicht hätten abgreifen können. Das tun wir jetzt.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2025 sollen es 1,24 Millionen € sein und im Haushaltplan für das Jahr 2026 sollen es 1,5 Millionen € sein. Dadurch werden Naturschutzgroßprojekte möglich, die Sie, Herr Aldag, und die Sie, Herr Lange, und viele Kolleginnen und Kollegen kennen: Geo-Naturpark „Saale-Unstrut-Triasland“, unsere Beteiligung am ANK.
Ich bin den Abgeordneten des Umweltausschusses auch für einen weiteren Punkt außerordentlich dankbar. Es ist noch einmal korrigiert worden; Sie haben es selbst angesprochen, Herr Aldag. Wir haben noch ein bisschen Geld gefunden, nämlich 100 000 € zusätzlich für das Jahr 2025 und rund 800 000 € für das Jahr 2026, die man mit dem bekannten Hebel, dem Faktor 5 einsetzen kann, um dadurch Investitionen zu generieren. Das ist eine gute Entscheidung des Ausschusses gewesen und ich freue mich, dass wir das bei einem überschaubaren Spielraum noch leisten konnten.
Ich komme zum Ende meiner Ausführungen. Mit unserem Umwelthaushalt stellen wir nicht nur die zuverlässige Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben sicher, sondern wir ermöglichen Zukunftsinvestitionen und wir haben auch genügend Mittel für die Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel.
Meine Damen und Herren, dieser Minister fremdelt nicht mit dem Umweltressort, aber er nimmt seine Aufgabe pragmatisch und verantwortungsvoll wahr, auch vor dem Hintergrund unseres Landeshaushalts und verfügbarer Finanzen. Ich glaube, das ist das richtige Amtsverständnis. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD, bei der FDP und von Dr. Anja Schneider, CDU)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Dann gibt es jetzt eine Frage von Herrn Lange. - Herr Lange, Sie haben das Wort.
Hendrik Lange (Die Linke):
Herr Minister, Sie haben es schon angesprochen: Der ganz große Aufschrei betrifft neben der Artensofortförderung und dem Nichtermöglichen neuer Projekte, wobei wir wissen, dass es bei manchen Projekten so ist, dass sie jedes Jahr neu beantragt werden müssen, die ganze Frage der Kofinanzierung der europäischen Mittel. Das ist ein sehr, sehr kleiner Betrag, der jetzt dafür noch zur Verfügung gestellt wurde. Dafür hat ein sehr, sehr großer Betrag an europäischen Mitteln in eine, sage ich einmal, ungewisse Zukunft, weil wir diese Mittel nicht binden können. Das ist das, was tatsächlich die meisten Vereine und Verbände anmerken: dass dabei die größten Kürzungen anstehen.
Ich hätte mir schon gewünscht, dass Sie auf eine Kompensation dessen, was dann eben nicht mehr stattfinden kann, wofür wir aber eigentlich einen staatlichen Auftrag haben, von der EU aus gesehen, eingegangen wären. Sie gehen aber eher darüber hinweg. Sonderlich rühmlich ist das, was im Haushaltsplanentwurf steht, wohl nicht.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Was ist rühmlich an einem Haushalt, der auch der Konsolidierung dient, Herr Lange? Sie machen jetzt genau dasselbe, was Herr Aldag gerade auch getan hat, Sie picken sich einen Punkt heraus, den man mühelos perhorreszieren kann. Selbstverständlich wäre es wünschenswert, all diese Mittel zu binden. Nur, unser Problem ist: Der Ausgangspunkt im Jahr 2023 war der Mittelabfluss im Jahr 2023. Es nützt uns nichts, alles an europäischen Mitteln zu binden, wenn wir prognostizieren können, dass sie nicht ausgegeben werden.
Dann haben wir zwar den schönen Erfolg der Mittelbindung das war lange Zeit auch ein Dogma unserer Finanzplanung , aber an dieser Stelle sagen wir eben: Wir können uns diesen Teil der Kofinanzierung im Moment nicht leisten. Wir sind froh darüber, dass wir den anderen Teil jetzt zusätzlich darin haben. Alles konnte tatsächlich nicht gebunden werden. Ich glaube aber auch nicht, dass alles abgeflossen wäre.