Holger Hövelmann (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Bürokratie ist im allgemeinen Sprachgebrauch nicht besonders gut angesehen. Sie steht für umständliche und unverständliche Verfahren, für endlosen Papierwust, für lange Wartezeiten. Das kann man auch nicht ganz leugnen. Einfache Behördensprache und eine geringe Formulardichte bleiben unsere Dauerbaustellen.
Aber, ich möchte an dieser Stelle mal etwas anders sagen: Bürokratie hat auch etwas Gutes. Denn Bürokratie ist das Handeln nach Gesetz und Vorschrift. Sie betrachtet den Menschen unabhängig von Einkommen und Vermögen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, das schützt gerade diejenigen, bei denen beides nicht besonders hoch ist.
Wer es sich leisten kann, der kann in einem schwachen Staat mit wenig Regeln gut leben. Wer es sich nicht leisten kann, der bleibt in Konflikten mit seinen Mitmenschen auf der Strecke, und zwar selbst dann, wenn er im Recht ist.
Wir als SPD stehen daher für einen starken Staat. Eine funktionierende Bürokratie schafft Rechtssicherheit und stärkt damit die Schwachen. Dafür das habe ich bereits anklingen lassen muss diese Bürokratie aber verständlich für alle bleiben.
(Matthias Büttner, AfD: So ist es!)
Der Bürger darf im Umgang mit Behörden nicht in Formularen ertrinken. Ihr Antrag, verehrte Kollegen der AfD-Fraktion, ist allerdings dafür ungeeignet. Die One-in-three-out-Regel, die Sie vorgeschlagen haben, ist ein wenig fehlerhaft.
Hätten Sie die Studie und die Daten richtig gelesen, dann hätten Sie gemerkt, dass es mitnichten darum geht, dass für eine neue Vorschrift drei alte Vorschriften wegfallen, sondern die One-in-three-out-Regel besagt, dass für ein Pfund Sterling Mehraufwandskosten für ein Unternehmen oder eine Organisation durch eine neue Vorschrift drei Pfund Sterling an Aufwandskosten wegfallen müssen.
Die Studie des Bundeswirtschaftsministeriums sagt daher folgerichtig, dass durch diese Regelung nur wenige Vorschriften gestrichen wurden. Dafür reduzierte sich der Aufwand aber für die Unternehmen und auch für zivilgesellschaftliche Organisationen, weil Formulare und Prozesse wesentlich übersichtlicher und einfacher gestaltet sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau das ist das erklärte Ziel dieser Regierungskoalition und wir setzen es auch um. Ich möchte auf den derzeit in der Beratung befindlichen Entwurf des Vergabegesetzes verweisen. Das darin enthaltene Bestbieterprinzip sorgt z. B. dafür, dass Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen im Rahmen der Antragstellung gerade nicht alles vorlegen müssen, um den Auftrag zu bekommen, sondern erst bei der Zuschlagserteilung.
So leisten wir, leistet diese Koalition tatsächlich Bürokratieabbau. Ich bitte den Landtag daher um Ablehnung des Antrags. - Herzlichen Dank.
(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)