Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Inhaltlich sind wir uns offensichtlich im ganzen Haus absolut einig. Das ist auch richtig so. Kinderschutz, der Schutz der Hilflosesten hat selbstverständlich allerhöchsten Rang. Genau dafür wurde die Regelungsbefugnis für die Länder zu einem fallbezogenen interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2021 geschaffen. Sachsen-Anhalt sollte sie nutzen.
Wir halten es für sinnvoll, den kollegialen Austausch in der Ärztinnenschaft bei Fragen zum Kindeswohl rechtssicher zu gestalten. Das ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Natürlich sollten sich Ärztinnen, denen Verletzungen oder auch Schilderungen eines Kindes auffällig vorkommen, mit Kolleginnen austauschen können, ohne das Einverständnis der Eltern einholen zu müssen. Diese auf den ersten Blick kleine Regelung dient den zu Recht in der Antragsbegründung zitierten Kinderrechten in unserer Landesverfassung.
Einzig schade ist, dass mit dem Antrag der Koalition der Weg gewählt wurde, der am längsten dauert. Das liegt bei der Novelle eines Kammergesetzes - das ist das Heilberufegesetz nun einmal - auf der Hand. Da der Regelungsgehalt wirklich überschaubar ist, wäre ein Gesetzentwurf der Koalition natürlich schön gewesen, wie gleich im Sommer 2021 von schwarz-gelb in NRW - NRW wurde als Beispiel schon genannt - vorgelegt.
Da Sie sich offenbar von der Begründung des Gesetzes für die eigene Begründung haben leiten lassen, hätten Sie sich im Grunde auch den Gesetzestext zu eigen machen können. Denn dann hätte heute die erste Lesung stattgefunden, dann hätte eigentlich schon im Dezember die erste Lesung stattfinden können.
Wenn schon ein Antrag, dann wäre die direkte Aufforderung an die Landesregierung, ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, in meinen Augen zielführend gewesen. Nur einen Prüfauftrag mit Bericht, wie es im Antrag gefordert wird, finde ich etwas dünn. Um sich als Regierungsfraktionen wirklich ernst zu nehmen, hätten Sie sich ruhig inhaltlich positionieren können, hätten etwas fordern können, wenn nicht müssen.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)
Die Vorlage des Berichts, den Sie fordern, ist noch nicht einmal terminiert. Wenn der Bericht irgendwann vorliegt, dann braucht es wiederum einen weiteren Vorgang, um die Gesetzesnovellierung in Gang zu setzen. Wobei wir heute gehört haben, dass daran bereits gearbeitet wird. Das stimmt ein wenig hoffnungsfroh. - Nun gut.
Der Landtag wird die Landesregierung heute, ich nehme an, einstimmig auffordern zu prüfen, inwieweit der entsprechende § 4 Abs. 6 des Kinderschutzgesetzes in unserem Bundesland genutzt werden soll. Das sollte eigentlich schnell gehen. Vielleicht liegt diese Prüfung bereits in der Schublade bereit. Ich jedenfalls setze auf einen Bericht spätestens im Frühjahr und im besten Fall auf eine erste Lesung noch vor der Sommerpause. Wir stimmen dem Antrag zu. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)