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Plenarsitzung

Transkript

Nicole Anger (Die Linke): 

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten hier einen Gesetzentwurf, der darauf abzielt, den Heilberuf zu stärken und den Kinderschutz vor allen Dingen dort zu verbessern. Keine Frage, den Menschen in den Heilberufen kommt eine wichtige Verantwortung in unserer Gesellschaft zu. Ärzt*innen, Pflegekräfte, Therapeut*innen

(Lachen bei der AfD)

und viele andere sind für unser vor allen Dingen gesundheitliches Wohl zuständig, und wir haben in den Bereichen einen akuten Personalmangel. 

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht daher vor, dass bereits Studierende den jeweiligen Heilberufskammern beitreten können. Die Landesregierung sieht das als Haltefaktor. Ob diese Rechnung aufgeht, bin ich mir noch nicht ganz sicher; denn es braucht doch deutlich mehr, um die jungen Menschen hier im Land zu halten. Wir haben darüber schon an verschiedenen Stellen immer wieder diskutiert.

Meine Damen und Herren! Wir sind uns einig: Kinder verdienen einen besonderen Schutz. Es gibt dennoch immer wieder Fälle, in denen Kinder nicht ausreichend vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden. Der Kollege Teßmann hat das gerade mit dem Hinweis auf die Zahlen ausgeführt. Der vorliegende Entwurf sieht deshalb den interkollegialen Austausch bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor. 

Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist daher der Kinderschutz. Wir haben dazu bereits Anfang des Jahres hier beraten. Die Landesregierung kam in ihrer Prüfung wohl zu dem Ergebnis, dass es in dem Gesetz umsetzbar sei. Das überrascht nicht; denn andere Bundesländer haben es bereits vorgemacht. Auch ohne diese Prüfung hätte es diesen Entwurf schon längst geben können und wir könnten einen Schritt weiter sein. 

Gleichzeitig will aber auch ich nochmals darauf hinweisen, dass Kinderschutz immer eine Aufgabe von gut funktionierenden und stabilen Netzwerken ist und sein muss. Eine dieser wichtigen und für mich nicht wegzudenkenden Strukturen war bis dato die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz, die eben bereits erwähnt wurde. Deren Aufgabenprofil und deren Wirken im Rahmen des Kinderschutzes in die Fläche des Landes hinein ist - man muss fast sagen: war - von unermesslichem Wert für viele Fachkräfte, aber vor allem für die Kinder und Jugendlichen. Hier kann man mit der anstehenden Auswahl im Rahmen der Ausschreibung nur auf kluge Entscheidungen des zuständigen Ministeriums setzen; denn diese Arbeit in dieser Qualität gilt es zwingend fortzuführen. Interkollegialer Austausch geht nämlich über die Angehörigen der eigenen Profession hinaus.

Über diese Einfügung in das Gesetz der Heilberufe sowie über die anderen Änderungen werden wir im zuständigen Ausschuss unter Hinzuziehung entsprechender Fachexpertisen beraten. Ich freue mich auf die Beratung. - Vielen Dank.