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Plenarsitzung

Transkript

Kristin Heiß (Die Linke):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast alle Menschen in diesem Land sind irgendeiner Form von der Grundsteuer betroffen; manche unmittelbar als Eigentümer von Grundstücken, andere mittelbar als Pächter oder Mieter, da Eigentümer in der Regel die Steuerlast als Teil der Betriebskosten umlegen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 ordneten die Richterinnen und Richter eine grundlegende Reform der Steuer an. Dabei kritisierten sie das Bemessungsverfahren auf der Grundlage der Einheitswertfeststellung aus den Jahren 1935 im Osten und 1964 im Westen, das in zunehmendem Maße zur Ungleichbehandlung durch Wertverzerrung geführt hat, insbesondere durch die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt. 

Die gesamten Einnahmen aus der Grundsteuer fließen an die Kommunen; aus der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und aus der Grundsteuer B für baulich genutzte Grundstücke. Die Grundsteuer ist eine sichere und in der Regel konstant planbare Größe für Haushalte der Städte und Gemeinden. Mit der Festsetzung von Hebesätzen entscheiden die Gemeinderäte eigenverantwortlich und über die tatsächliche Höhe der Steuerbelastung. 

Mit Inkrafttreten der neuen Grundsteuerreform ab 2025 wird die Grundsteuer nach neuen, den realen Ertragswert berücksichtigenden Kriterien festgesetzt. Wie viele andere Bundesländer hat sich Sachsen Anhalt auch für das wertbasierte Bundesmodell entschieden. Zudem kann eine weitere Grundsteuer C eingeführt werden. Mit der können Kommunen unbebaute, baureife Grundstücke höher besteuern. Das sieht auch der vorliegende Gesetzesentwurf vor. Mit dem wesentlich stärker differenzierten Hebesatzrecht sollen in erster Linie Anreize für eine Bebauung geschaffen werden und darüber hinaus langfristig Spekulationen auf Wertsteigerungen entgegengewirkt werden. Den Kommunen wird damit die Möglichkeit eingeräumt, über Grundsteuerhebesätze eine gewisse entwicklungspolitische Steuerung für den Wohn  bzw. Wirtschaftsstandort vorzunehmen. 

Eine nach dem Bundesmodell angestrebte Aufkommensneutralität schließt nach neuen Bewertungsverfahren eine partielle Mehrbelastung für Eigentümerinnen und Eigentümer per se nicht aus. Dies ließe sich jedoch mit Öffnung der Hebesätze weitgehend vermeiden. 

Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion stimmt einer weiteren Befassung im Ausschuss zu. -  Vielen Dank. 

(Zustimmung bei der Linken und von Olaf Meister, GRÜNE)

Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke.