Tagesordnungspunkt 2
a) Zweite Beratung
a) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2022
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/809
Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/1146
b) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022)
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/810
Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/1149
Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/1150
Änderungsantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/1174
Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/1176
Entschließungsantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/1172
(Erste Beratung in der 15. Sitzung des Landtages am 07.03.2022)
b) Beratung
Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) - Beschluss des Landtages Drs. 8/535
Antrag Landesregierung - Drs. 8/1138
Wir steigen ein mit der Berichterstattung des Vorsitzenden des Finanzausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz 2022 und zum Haushaltsgesetz 2022.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Debatte mit einer Redezeit von insgesamt 180 Minuten vereinbart worden. Folgende Redezeiten entfallen auf die einzelnen Fraktionen: AfD 30 Minuten, SPD zwölf Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, FDP neun Minuten, GRÜNE acht Minuten, CDU 53 Minuten. Die Landesregierung hat eine Redezeit von 52 Minuten.
Traditionell beginnen wir mit der sogenannten Generaldebatte zum Einzelplan 02. Danach werden, sofern der Wunsch besteht, die anderen Einzelpläne der Reihe nach, beginnend mit Einzelplan 01, aufgerufen. - So weit meine Vorbemerkungen. Nun startet der Berichterstatter des Ausschusses für Finanzen, Herr Gürth. - Bitte.
Detlef Gürth (Berichterstatter):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Abschluss der diesjährigen Haushaltsberatungen, die, so kann man es sagen, eine Art Kombination aus Langstreckenlauf, Hürdenlauf und Sprint waren alles musste in einem sehr kurzen Zeitraum stattfinden , kann Ihnen nunmehr die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur letzten Beratung und abschließenden Entscheidung vorgelegt werden.
Ich will eingangs ich sage das wirklich aus tiefstem Herzen; aufgrund langjähriger Erfahrung kann ich das beurteilen allen danken, die Mitglied im Finanzausschuss waren und für eine äußerst konstruktive Gesprächs- und Beratungsatmosphäre gesorgt haben. Das gilt für alle Fraktionen. Bei aller Härte in der Thematik und im Inhalt gab es immer eine sehr konstruktive Gesprächsatmosphäre, ohne die das in dieser kurzen Zeit mit einer Vielzahl von Sondersitzungsterminen gar nicht möglich gewesen wäre. Es hat Spaß gemacht, und ich hoffe, dass wir uns genau diese Arbeitsatmosphäre bewahren können.
(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP - Zustimmung bei den GRÜNEN)
Ich möchte eingangs auch einen herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ausschüssen richten, die genauso mit Sondersitzungsterminen rechtzeitige vorläufige Beschlussempfehlungen ermöglicht haben. Wir haben allerdings als Lehre aus der diesjährigen Beratung für die nächsten Haushaltsberatungen schon eine Botschaft, die wir als Ausschuss in Gänze heute gern allen Kolleginnen und Kollegen hier und in der Regierung mitteilen möchten: Wir brauchen eine etwas bessere Zeitplanung und etwas mehr Zeit.
(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)
Denn man muss wirklich sagen: Wenn das nicht so konstruktiv verlaufen wäre, dann wäre das gar nicht möglich gewesen. Wenn die Protokolle nicht vorliegen, wenn die zugesagten Nacharbeiten, Ergänzungen und alles Weitere, das die Ministerien, wie in den Ausschüssen angekündigt, noch nachreichen wollten, nicht vorliegen und man gar nicht nachlesen kann, ob etwas vorhanden ist, dann ist das ein großer Vertrauensvorschuss des Parlaments gegenüber allen anderen Beteiligten. Und wenn der Stenografische Dienst und die ganz tolle Kollegin M. vom Ausschussdienst des Landtages
(Zustimmung bei allen Fraktionen)
nicht bis 23 Uhr am Sonntagabend gearbeitet hätten, dann wäre das nicht möglich gewesen. Ein Dank soll ausnahmsweise auch das ist sonst unüblich aus dem Parlament heraus an das Finanzministerium gehen, weil es mit diesem eine sehr enge Abstimmung gab. Wenn wir über Tausende Zahlen reden, über Haushaltsvermerke, Sperrvermerke usw.,
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
damit das juristisch in Ordnung geht, dann geht das nur mit dem MF und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst - und das inklusive Wochenendarbeit. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön.
(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)
Beide Gesetzentwürfe der Landesregierung das Haushaltsbegleitgesetz 2022 in der Drs. 8/809 und das Haushaltsgesetz 2022 in der Drs. 8/810 überwies der Landtag in der 15. Sitzung am 7. März 2022 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend beteiligt wurden alle ständigen Ausschüsse des Landtages mit Ausnahme des Ausschusses für Petitionen.
Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes in der Drs. 8/809 hat eine Änderung der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt, eine Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen „Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt“ und des Grundsicherungsgesetzes Sachsen-Anhalt zum Inhalt.
Mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung wird ein Regelungsgefüge geschaffen, das mit den grundgesetzlichen und damit auch mit den landesverfassungsrechtlichen Vorgaben im Einklang steht. Neben der rein sprachlichen Anpassung der Formulierung in Satz 1 des Entwurfs zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen „Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt“ wird eine Regelung zur Bildung etwaiger Rücklagen geschaffen. Sie korrespondiert mit der Vorschrift des § 16 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes 2022, der die Zuführung an und die Verwendung von Rücklagen regelt.
Mit der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 sind die in § 4 Abs. 1 Satz 1 des Grundsicherungsgesetzes Sachsen-Anhalt enthaltenen Verweise auf das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern nicht mehr zutreffend und daher entsprechend anzupassen. Darüber hinaus wird mit der Neufassung des § 4 Abs. 1 Satz 1 eine dynamische Verweisung auf die der Höhe nach variable Summe der bundesgesetzlich vorgesehenen Bundesergänzungszuweisungen geschaffen.
Der Ausschuss für Finanzen verständigte sich in der 11. Sitzung am 31. März 2022 darauf, am 2. Mai 2022 abschließend über den Gesetzentwurf zu beraten. Den mitberatenden Ausschüssen das waren, wie bereits erwähnt, alle ständigen Ausschüsse mit Ausnahme des Petitionsausschusses wurde damit die Gelegenheit gegeben, sich mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2022 zu befassen und dem Ausschuss für Finanzen eine Beschlussempfehlung zukommen zu lassen.
Die beteiligten Ausschüsse teilten dem federführenden Ausschuss in einem Schreiben mit, dass sie den Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen haben bzw. von einer Beschlussempfehlung absehen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst leitete dem Ausschuss für Finanzen mit Schreiben vom 27. April 2022 eine Synopse mit Änderungsvorschlägen zu, bei denen es sich weitestgehend um sprachliche und rechtsförmliche Anpassungen handelte.
Am 2. Mai 2022 befasste sich der Ausschuss für Finanzen abschließend mit dem Gesetzentwurf und erarbeitete die Ihnen nunmehr in der Drs. 8/1146 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme jetzt zu dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 in der Drs. 8/810. Wie eingangs erwähnt, hat der Landtag diesen Gesetzentwurf mitsamt den Einzelplänen in der 15. Sitzung am 7. März 2022 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Ziel war es, dem Landtag im Mai 2022 eine Beschlussempfehlung vorzulegen. Dieses Ziel wurde erreicht, wenngleich es sehr sportlich war. Bereits vor der Überweisung des Gesetzentwurfes über die Feststellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 erarbeitete der Ausschuss für Finanzen einen Terminplan, der allen am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Ausschüssen zur Kenntnis gegeben wurde. Damit war es auch den Fachausschüssen möglich, ihren Zeitplan für die Beratung und die Beschlussfassung der in ihre Zuständigkeit fallenden Einzelpläne zu organisieren.
Der Ausschuss für Finanzen nahm sich vor, sich in der Zeit vom 7. März 2022 bis zum 2. Mai 2022 in neun Sitzungen mit allen Einzelplänen und dem Gesetzentwurf zu befassen und in der Sitzung am 4. Mai 2022 eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen heute in der Drs. 8/1149 vor.
Die zuständigen Fachministerien nahmen an den Sitzungen des Finanzausschusses teil und erläuterten zu Beginn der Beratung die jeweiligen Einzelpläne. Sie standen dem Ausschuss darüber hinaus für Fragen zur Verfügung. Offen gebliebene Fragen, auch jene aus den Sitzungen der Fachausschüsse, wurden bis zu der Bereinigungssitzung schriftlich beantwortet. Die zusätzlich angeforderten Unterlagen erhielt der federführende Ausschuss rechtzeitig vor der Bereinigungssitzung.
Der Landesrechnungshof legte dem Ausschuss gleich zu Beginn der Haushaltsberatungen eine umfangreiche Stellungnahme vor, die als Vorlage 20 verteilt wurde. Ich möchte an dieser Stelle auch die Zusammenarbeit mit dem Landesrechnungshof ausdrücklich lobend erwähnen. Es ist eine gute Tradition, dass sich der Landesrechnungshof sehr stark einbringt. Er tut dies viel stärker als in anderen Landesparlamenten; egal wer jeweils regiert. Es ist dann immer schwieriger für die jeweils Regierenden, aber für den Gesetzgebungsprozess, für das Haushaltsgesetz und für die Beratungsverfahren ist es außerordentlich hilfreich. Dafür möchte ich den Kolleginnen und Kollegen des Landesrechnungshofes herzlich Danke sagen.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Fachausschüsse teilten dem federführenden Ausschuss für Finanzen das Beratungsergebnis zu ihren Einzelplänen jeweils in Form einer Beschlussempfehlung mit, sodass diese bei der Beratung über die Einzelpläne im Ausschuss für Finanzen berücksichtigt werden konnten.
Ich möchte an dieser Stelle nicht weiter auf die Beratungen über den Haushaltsgesetzentwurf in den Fachausschüssen oder auf die Beratungen über die verschiedenen Einzelpläne im Finanzausschuss eingehen. Vielmehr möchte ich auf die Protokolle verweisen, die den Beratungsverlauf ausführlich wiedergeben.
Ich möchte aber auf die Bereinigungssitzung des Ausschusses für Finanzen am 4. Mai 2022 näher eingehen. Zwar könnte ich auch hierzu auf das Protokoll verweisen, was die größte Zeitersparnis bedeuten würde, aber der Form halber alles muss ordnungsgemäß sein will ich auf einige wenige Punkte hinweisen, die wichtig waren. Ein Thema war die Coronakrise und die Bewältigung ihrer Folgen. Auch die Ukrainekrise war ein großes Thema. Der Finanzausschuss hat sich darauf verständigt denn es war ein fortlaufender Prozess , dies in der Bereinigungssitzung mit einer Lösung abschließend zu behandeln, die diesen dynamischen Prozess und das, was rechtlich möglich ist, berücksichtigt.
Zu der Bereinigungssitzung lag dem Ausschuss für Finanzen eine Beschlussvorlage vor, die als Vorlage 210 verteilt wurde - falls dort jemand nachlesen will; denn das ist die wichtigste Vorlage zum Abschluss aller Beratungen gewesen. Außerdem lagen Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen in den Vorlagen 202, 212 und 213 sowie Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen in den Vorlagen 211 sowie 217 bis 224 vor.
Als Beratungsgrundlage diente dem Ausschuss für Finanzen die Beschlussvorlage in der Vorlage 210, die den Ausschussmitgliedern gerade noch rechtzeitig vor der Bereinigungssitzung zugegangen ist. Nach entsprechenden Lesepausen und in einer erneut konstruktiven Beratungsatmosphäre ist es uns gelungen, sämtliche Beratungen und Entscheidungen über alle Themen, die noch anstanden, sorgfältig und korrekt vorzunehmen.
Dem federführenden Ausschuss lag von den regierungstragenden Fraktionen als Tischvorlage auch eine Liste mit Sperrvermerken für verschiedene Titel in den Einzelplänen 03, 05, 06, 07, 13 und 17 vor, die der Bekämpfung der Auswirkungen der Coronapandemie dienen. Diese Liste wurde nach der Sitzung als Vorlage 224 verteilt. Zur Abstimmung stand, bei zahlreichen Titeln einen Haushaltsvermerk auszubringen, damit der Ausschuss für Finanzen vor der Herausgabe der Mittel beteiligt wird und seine Zustimmung zur Mittelfreigabe geben kann. Dieser Änderungsantrag wurde mit 10 : 3 : 0 Stimmen beschlossen.
Ein weiterer umfangreicher Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Finanzierung der Ukrainekrise wurde als Tischvorlage verteilt und nach der Sitzung als Vorlage 217 in den elektronischen Systemen bereitgestellt. Die Einstellung der Mittel mithilfe eines Änderungsantrages wurde notwendig, weil das Thema Ukraine bei der Haushaltsaufstellung keine Rolle gespielt hat. Sicher ist bis jetzt, dass unser Bundesland ca. 52 Millionen € vom Bund erhalten wird. Uns ist bereits jetzt bewusst, dass dieses Geld bei Weitem nicht ausreichen wird. Um in den Einzelplänen haushalterisch Vorsorge treffen zu können, wurde der Ausschuss für Finanzen gebeten, dem Änderungsantrag zuzustimmen. Die Änderung sieht die Schaffung von Leertiteln vor, um damit verschiedene Aufgabenbereiche entsprechend auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung bedienen zu können. Der Änderungsantrag wurde in Gänze zur Abstimmung gestellt und mit 10 : 3 : 0 Stimmen beschlossen.
57 Änderungsanträge der Fraktion der AfD in der Vorlage 202 zu den Einzelplänen 01, 02, 03, 05, 06, 07, 08, 09, 13, 14, 15, 17, 19 und 20 mit zum Teil mehreren Änderungsbefehlen lagen dem Ausschuss zur Abstimmung vor. Auf eine mündliche Begründung der Änderungsanträge verzichtete die Fraktion der AfD, weil alle beantragten Änderungen eine schriftliche Begründung enthielten und die Deckungsquellen auch jeweils benannt wurden. Die Änderungsanträge hatten unter anderem eine Reduzierung der Mittel für Maßnahmen zur Klimaneutralität sowie eine Reduzierung der Mittel, die einen europäischen Bezug haben, und der Mittel, die im Zusammenhang mit Genderzielen, aber auch im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutz bzw. mit Integration und Weltoffenheit stehen, zum Inhalt. Auch hierzu erfolgte eine Abstimmung in Gänze. Die Änderungsanträge fanden bei 3 : 10 : 0 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit.
Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE wurden vor der Bereinigungssitzung als Vorlage 213 verteilt und bezogen sich auf die Einzelpläne 03, 05, 06, 07, 08, 09, 13, 15, 17 und 18. Diese Änderungsanträge wurden nach Auskunft der Fraktion bereits in den Fachausschüssen gestellt und dort abgelehnt. Die Änderungsanträge sahen eine Finanzierung aus dem Gesamthaushalt vor und bezogen sich auf die Schaffung von Beratungsstellen für Betroffene von Long- und Post-Covid, auf ein Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm mit einem Volumen von 160 Millionen € ab dem Jahr 2023, auf eine Aufstockung der Lehramtsstudienplätze, auf eine Ausweitung der Ausbildungskapazität von Studienanfängern in der Human- bzw. Zahnmedizin, aber auch auf die Unterstützung in der Weidetierhaltung und auf einen Personalaufwuchs bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt. Die Änderungsanträge wurden im Ausschuss für Finanzen im Block abgestimmt und fanden dort bei 2 : 10 : 1 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit.
Die insgesamt 15 Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden als Vorlage 212 verteilt und bezogen sich auf die Einzelpläne 06, 07, 08, 09, 13, 14, 15 und 18. Bis auf die beiden Änderungsanträge zu Einzelplan 09 Kapitel 09 02 Titel 684 03 und 671 01 wurde die Vorlage im Block abgestimmt und bei 3 : 10 : 0 Stimmen abgelehnt. Die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezogen sich auf die Finanzierung der Hochschulen, die Ausbringung von Haushaltsvermerken in den Stellenplänen des Einzelplanes 06, auf zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit und auf Mittel, die im Zusammenhang mit dem Klimaschutz stehen.
Der Änderungsantrag zu dem Einzelplan 09 Kapitel 09 02 Allgemeine Bewilligungen, Landesfördermaßnahmen , der eine Erhöhung des Mittelansatzes bei Titel 684 03 vorsah, wurde während der Beratung zu dem Einzelplan 09 zur Abstimmung gestellt und fand bei 3 : 7 : 2 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit. Auf die Abstimmung über den Änderungsantrag zu Kapitel 09 02 Titel 671 01 konnte verzichtet werden, weil es sich hierbei lediglich um eine Deckungsquelle handelte.
Ein als Vorlage 211 verteilter Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen, der sich auf Einzelplan 05 Kapitel 05 13 Titel 685 76 bezog und eine Finanzierung von zehn zahnmedizinischen Studienplätzen an einer ungarischen Universität vorsah, wurde im Verlauf der Beratung des Einzelplanes 05 zurückgezogen.
Insgesamt 47 weitere Änderungsanträge von den Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP lagen als Tischvorlage zu zahlreichen Einzelplänen vor und wurden mehrheitlich beschlossen. Sie wurden nach der Sitzung als Vorlagen 218 bis 223 verteilt und dann jeweils in unser elektronisches Informationssystem eingestellt.
Als Fazit der diesjährigen Haushaltsberatungen kann ich sagen, dass die Koalition in den Haushaltsverhandlungen eine Einigung bei sehr strittigen Themen erzielen konnte.
Es wurden weitere 15 Millionen € für die Sanierung von Kreisstraßen eingestellt, sodass für das Haushaltsjahr 2022 insgesamt 60 Millionen € zur Verfügung stehen.
Des Weiteren werden Praktikumsgutscheine und die Meistergründungsprämie nunmehr verstetigt sowie die Mittel für den Strukturwandel deutlich aufgestockt. Zudem wird die Schulsozialarbeit bis zum Ende des Schuljahres 2024 vom Land finanziert. Das kostet pro Jahr rund 6 Millionen € zusätzlich.
Darüber hinaus steht mehr Geld für die Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung. Es sollen rund 4,7 Millionen € zusätzlich fließen. Die Mittel sind als Ausgleich für gestiegene Kosten unter anderem in den Bereichen Energie und Reinigung und noch einiges mehr gedacht.
Für die Versorgung der Ukraine-Geflüchteten erhalten die Kommunen eine aus Sicht des Finanzausschusses, stand heute, auskömmliche Finanzierung.
Schließlich wurde der Ansatz für Kinder- und Jugendarbeit um 1 Million € für 2022 erhöht.
Für Freibadsanierungen stehen im Einzelfall bis zu 50 000 € und insgesamt dann 500 000 € zur Verfügung.
Das Volumen des Haushalts für das Jahr 2022 beträgt 13,3 Milliarden €. Ein Blick in die früheren mittelfristigen Finanzplanungen verrät ganz leicht, dass wir deutlich über unseren einstmaligen Planungen angekommen sind - ein Trend, der so für die Zukunft nicht vorstellbar ist.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Immerhin bedeutet das ein Plus von 1,5 Milliarden € gegenüber dem Vorjahr, wenn man nur einmal diese kurze Zeitspanne ins Auge fasst. Das haben die Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss getan.
Um bisher nicht berücksichtigte Posten zu ermöglichen, will die Koalition eine sogenannte globale Minderausgabe einrichten. Rund 260 Millionen € sollen im laufenden Betrieb eingespart werden. Ein Großteil davon ist auf das geplante Energiekosten-Entlastungspaket des Bundes zurückzuführen. Auch hier ist noch einmal festzustellen, dass der Bund viele vernünftige Sachen beschlossen hat, aber in den Zeitungen nichts davon zu lesen war, dass die Länder kräftig in der Kofinanzierung sind,
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
sodass die Wohltaten des Bundes auch unsere Landeskasse vor entsprechende Herausforderungen stellen.
Jetzt möchte ich zum Schluss noch auf den Beratungsverlauf zum Gesetzentwurf in der Drs. 8/810 eingehen. Gleich haben wir es geschafft. Der Ausschuss für Finanzen führte in der 18. Sitzung am 2. Mai 2022 die erste inhaltliche Beratung zu diesem Gesetzentwurf durch. Die abschließende Beratung wurde auf die Bereinigungssitzung am 4. Mai 2022 verschoben. Zur Beratung am 2. Mai 2022 lag dem Ausschuss die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Hierfür noch einmal herzlichen Dank. Diese machten sich die regierungstragenden Fraktionen zu eigen und sie diente dem Ausschuss als Beratungsgrundlage. Außerdem wurden zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen eingereicht.
Der erste Änderungsantrag hatte eine zweckgebundene Zuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte für Investitionen an Kreisstraßen einschließlich der Nebenanlagen bei geteilter Straßenbaulast in Höhe von 60 Millionen € zum Inhalt. Er wurde mit 9 : 1 : 2 Stimmen beschlossen.
Der zweite Änderungsantrag hat eine Anpassung der allgemeinen Regelungen des Aufnahmegesetzes zur Kostenerstattung an die Aufnahmekommunen für die Ukraine-Krise zum Inhalt, sodass eine Erweiterung des § 16 des vorliegenden Haushaltsgesetzes 2022 um einen neuen Absatz beantragt wurde. Dieser Änderungsantrag wurde mit 10 : 2 : 0 Stimmen beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Finanzen verabschiedete die Ihnen in der Drs. 8/1146 vorliegende Beschlussempfehlung zum Haushaltsbegleitgesetz 2022 sowie die in der Drs. 8/1149 vorliegende Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz 2022.
Wie gesagt, ich möchte noch einmal allen herzlich für die straffe, konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit danken. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu beiden Beschlussempfehlungen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)