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Plenarsitzung

Transkript

Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Das wird heute noch öfter der Fall sein. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Kollegin Grimm-Benne leitet seit einer Stunde die Gesundheitsministerkonferenz. Darauf sind wir sehr stolz. Sie findet in Magdeburg statt. Frau Grimm-Benne ist deshalb daran gehindert, heute am Landtag teilzunehmen. Nehmen Sie mit mir vorlieb. Ich bringe Ihnen zu Gehör, was die Ministerin ansonsten gesagt hätte.

Wie die Landesregierung bereits am 19. Mai 2022 hier im Hohen Haus dargelegt hat, haben alle Länder mit Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes einen Qualitätsschub für die Kindertagesbetreuung in Deutschland bewirkt. Es ist ein Gebot der Vernunft, diese Maßnahmen zu verstetigen, hat doch die Coronapandemie nochmals eindrücklich gezeigt, welche Bedeutung frühkindliche Bildung und Betreuung für die Entwicklung gerade auch sehr junger Kinder hat.

Zur Sicherung der Qualität von Bildung und Betreuung in der Kita haben sich die regierungstragenden Parteien in Sachsen-Anhalt übrigens bereits im Jahr 2021 in ihrem Koalitionsvertrag bekannt. Auch die Koalition auf Bundesebene hat sich darauf verständigt, dass Gute-Kita-Gesetz nach dem Jahr 2022 fortzusetzen und die erforderlichen finanziellen Mittel bis zu dessen Überführung in ein Qualitätsentwicklungsgesetz zur Verfügung zu stellen. In diesem Kontext sind die Anträge der Koalitionsfraktionen in Gestalt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung für die Änderung bzw. Anpassung unseres Schulgesetzes zu sehen.

Die bis Mitte des Jahres 2022 geltende Schulgeldfreiheit für Erzieherberufe in Sachsen-Anhalt ist ein wichtiger Baustein unseres Handlungskonzepts. Ziel ist es und muss es bleiben, die Attraktivität der Ausbildung zu steigern und somit den Fach- und Assistenzkräftebedarf abzusichern.

Die Schulgeldbefreiung in den Schuljahren 2019/2020 und 2021/2022 kostet voraussichtlich rund 11 Millionen €. Im Schnitt haben 3 200 Schülerinnen und Schüler schuljährlich davon profitiert bzw. profitieren noch davon. Für diese Schülerinnen und Schüler soll nun die Schulgeldfreiheit auf das Schuljahr 2022/2023 erweitert werden. Zugleich wird eine Lücke bis zum Inkrafttreten der Verlängerung des Gute-Kita-Gesetzes vermieden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen kann aus nicht verbrauchten Mitteln des laufenden Gute-Kita-Gesetzes erfolgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll neben der Schulgeldbefreiung auch die finanzielle Unterstützung der Schulen in freier Trägerschaft angepasst werden. Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft bis zum Inkrafttreten des neuen Finanzhilfemodells befristet um 6,35 % zu erhöhen.

(Zustimmung bei der CDU)

Diese Erhöhung ermöglicht den Schulen in freier Trägerschaft zusätzlichen finanziellen Spielraum in Bezug auf Personal-, Sach- und Investitionskosten. Diese zusätzlichen Mittel kommen somit der Qualität des Unterrichts an freien Schulen zugute.

Um die vorübergehende Erhöhung ab dem 1. August 2022 zu gewährleisten, bedarf es einer Regelung in § 86 des Schulgesetzes Sachsen-Anhalts, die mit diesem Gesetzentwurf eingebracht wurde. Der Ausschuss für Bildung hat dieser Änderung zugestimmt. Somit sind die notwendigen rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, um die Schülerkostensätze zunächst nach § 18a Schulgesetz zu berechnen und letztlich rechtssicher an die Träger der freien Schulen weiterzugeben.

Nach § 10 Abs. 5 der Verordnung über Schulen in freier Trägerschaft erfolgt die Veröffentlichung der vorläufigen Schülerkostensätze zum 30. Juni eines jeden Schuljahres. Dieser Termin wird leider nicht gehalten werden können. Das Ministerium für Bildung wird die Schulträger jedoch umgehend über die erhöhten Schülerkostensätze informieren und zeitnah die Mehreinnahmen der freien Schulen in die entsprechenden Bescheide einkalkulieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke Ihnen dafür, dass Sie das Gesetzgebungsverfahren so zügig betrieben haben und heute die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung zur Abstimmung steht. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)