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Plenarsitzung

Transkript

Katrin Gensecke (SPD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir dringend eine Krankenhausreform benötigen, darüber bestehen keine Zweifel. Wir beobachten seit geraumer Zeit einen Rückgang der Fallzahlen, eine zunehmende Ambulantisierung und es besteht auch weiterhin mehr Bedarf an Fachpersonal. Über die angespannte Finanzierung und den Wirtschaftlichkeitszwang der Häuser mag ich gar nicht reden.

Nicht erst bei den vorliegenden Eckpunkten, dem landeseigenen Krankenhausgutachten und dem seit knapp vier Wochen vorliegenden Gesetzentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes wird über diese Reform intensiv diskutiert. Dabei ist allen klar, dass eine Neuordnung der Vergütungsregeln natürlich auch zu einer Strukturveränderung führen wird und auch soll. Trotzdem sind einige Ungleichgewichte und Unsicherheiten entstanden, die so natürlich nicht bleiben können.

Es darf nicht passieren - ich bin Ministerin Grimm-Benne für ihren Einsatz und den Widerspruch beim Gesundheitsministerium sehr dankbar  , dass man die strukturellen Besonderheiten der Länder außer Acht lässt. Die Ostländer haben immer wieder gefordert, dass bestimmte Leistungsgruppen in Kooperation gebracht werden, damit die Mindestvorhaltezahlen auch erreicht werden können. Insbesondere für die Finanzierung ist es nötig, dass die Landesplanungsbehörden Ausnahmen aus Gründen der Sicherstellung zulassen können. Gerade im Osten Deutschlands sind die Strukturveränderungen bereits in den 1990er-Jahren vollzogen worden. In den westlichen Ländern, in den teilweise überversorgten Bereichen, ist das noch nicht geschehen.

Das Gutachten hat Sachsen-Anhalt eine gute Versorgungslage bescheinigt. Der Gesetzentwurf des Bundes liegt seit knapp vier Wochen vor und wird sicherlich in den nächsten Wochen und Monaten im Bundesrat intensiv beraten werden. Nach derzeitiger Planung soll die Reform zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Aufgrund der Eildürftigkeit finden parallel dazu schon das Bundesratsverfahren statt. Es wurde eben ausgeführt, dass Sachsen-Anhalt sich bereits mit Stellungnahmen und Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf für die eben genannten Punkte starkmacht. Dafür zunächst danke. 

Ich bin mir sicher, die Ministerin wird über den Verlauf der weiteren Verfahren und die Planungen transparent Auskunft geben. Was die Planungen auf der Landesebene betrifft, bereitet das Ministerium alles vor, es kann aber, bevor nicht endgültig Klarheit über die Finanzierungsstrukturen und die Vergütung der Leistungen besteht, nicht mit einen konkreten Plan beginnen. Sobald diese Grundlagen bestehen, wird auch das Land mit weiteren Planungsschritten vorangehen, und zwar in bewährter Weise gemeinsam mit dem Krankenhausplanungsausschuss und allen anderen relevanten Akteuren.

Vielleicht noch einige Worte zum Stopp des Klinik-Atlas. Der Bundes-Klinik-Atlas ist nach seinem Start zu Recht in die Kritik geraten; denn er enthält fehlerhafte Angaben und ist derzeit keine Hilfe für Patientinnen und Patienten. Zudem wird bemängelt, dass keine Korrekturen vorgenommen werden können, wenn darin z. B. Krankenhausstandorte gar nicht aufgeführt sind. Hierbei muss der Bund schnell nacharbeiten. Aber die Patientinnen und Patienten können auch nach wie vor 


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Gensecke, Sie müssen schnell zum Ende kommen. 


Katrin Gensecke (SPD):

  ja - Haus- und Fachärzte fragen. 

Wir sind dafür, diesen Antrag zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.