Markus Kurze (CDU):
Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich haben die Vorredner schon fast alles gesagt. Daher muss ich nicht so viel ergänzen. Ich will aber auch noch einmal deutlich machen, dass für uns als CDU-Fraktion die Einführung der Experimentierklausel wichtig ist; denn sie dient ja zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte, zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit.
Wenn es uns hierbei gelingt, das System noch weiter zu schärfen und besser zu machen, dann haben wir alle, glaube ich, im Interesse der Patienten etwas geschaffen. Das liegt auch im Interesse derjenigen, die die Leistungen erbringen, und natürlich auch im Interesse derjenigen, die die Leistungen bezahlen.
Ziel ist es, mögliche Änderungen zu sammeln, die wir dann im Gesetz vornehmen werden. Wir schauen einmal, ob das in einer relativ kurzen Zeit gelingt. Die Frage, wie lange es dauern soll und wann es evaluiert werden soll, ist sicherlich berechtigt. Aber, wie gesagt, wir müssen erst einmal den Beschluss fassen, damit wir damit anfangen können. Das ist der richtige Weg.
Wenn wir schon einmal über den Rettungsdienst sprechen, dann sollten wir zumindest am Ende der Debatte sagen, dass es wichtig ist und dass es Anliegen unserer Politik sein sollte, dass wir unseren Rettungskräften, der Polizei, der Feuerwehr und der Bundeswehr mehr Wertschätzung geben; denn sie leisten einen harten Job. Dafür sollten wir als Politik auch einmal Wertschätzung zum Ausdruck bringen und die Leistung, die sie erbringen, auch honorieren.
In diesem Sinne wünsche auch ich mir die Überweisung in den Innenausschuss und würde mich über einen Applaus für unsere Rettungskräfte freuen. - Danke schön.
(Beifall)