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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 14

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften 2023

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/2256


Diesen Gesetzentwurf wird der Abg. Herr Kurze einbringen. - Herr Kurze, bitte schön.


Markus Kurze (CDU):

Danke schön, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, wollen wir ein Artikelgesetz einbringen, und zwar zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften 2023. Dieses Artikelgesetz ist in drei Artikel unterteilt. Im ersten Artikel geht es um das Abgeordnetengesetz, im zweiten um die Geschäftsordnung und im dritten um das Inkrafttreten oder Außerkrafttreten von verschiedenen Dingen, die im Gesetzentwurf enthalten sind.

Die Debatte zu solch einem Thema ist meistens etwas emotional aufgeladen. Wir wollen an dieser Stelle versuchen, den Gesetzentwurf kurz und sachlich einzubringen, so wie es sich für einen Gesetzentwurf gehört.

Ich möchte mit der Änderung der Geschäftsordnung beginnen; denn die wird in der öffentlichen Debatte natürlich immer gern weggelassen, obwohl wir uns gerade mit der Geschäftsordnung dahin gehend intensiv beschäftigt haben, was wir dort noch verändern und vielleicht verbessern können, um das Parlament lebendiger zu gestalten. Daher haben wir es uns näher angesehen.

Die Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt hat sich in den vergangenen Monaten an zwei Stellen als anpassungswürdig gezeigt. Der Landtag von Sachsen-Anhalt und seine Ausschüsse haben nicht zuletzt aufgrund der Herausforderungen der Covid 19-Pandemie technische Verfahrenserleichterungen erprobt, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen.

Mit der Verwendung von Videokonferenztechnik für die Zuschaltung von Sachverständigen und von Anzuhörenden, sowie die Bild- und die Tonübertragung von Ausschusssitzungen zum Zwecke der Herstellung der Öffentlichkeit der Sitzungen wurden neue Wege beschritten, die sich in der parlamentarischen Praxis bewährt haben.

Um die praktischen sowie um die finanziellen Vorteile dieser Instrumente über die Zeiten der Pandemie hinaus nutzen zu können, sollen diese dauerhaft in die Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt übernommen werden. Darüber hinaus soll das Verfahren zur Befragung der Landesregierung mit dem Ziel einer zügigeren Durchführung der Fragestunde geändert werden. - Genau das meinte ich mit meinen einführenden Worten. Sie kennen alle die Fragestunde. Wenn wir uns auch heute die Fragestunde wieder anschauen, dann    

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Die war gut!)

- Ja, Herr Striegel, ich sage einmal, aus Ihrer Sicht würde ich jetzt nicht widersprechen wollen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das sind die Instrumente der Opposition!)

Trotzdem hat sich die Fragestunde dahin gehend entwickelt, dass es am Ende ellenlange Debatten sind und dass am Ende hier vorn ein Minister oder eine Ministerin steht, die mehrmals mit Fragen konfrontiert werden, aber das, was wir eigentlich als Ziel hatten, nämlich, dass alle Fraktionen einmal dran kommen, haben wir in der Regel mit der Fragestunde nicht erreicht. Deswegen wollen wir an dieser Stelle das Verfahren ändern.

Wir wollen dahin gehen, dass der Fragesteller zukünftig seine Frage vorträgt und dann nur der Fragesteller zwei Nachfragen stellen kann. Dann ist die nächste Fraktion dran. Diese kann sich dann entweder auch diesem Komplex widmen, wenn sie das möchte, oder sie kann natürlich auch einen neuen Komplex aufgreifen. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, das würde das Parlament lebendiger gestalten.

(Sandra Hietel-Heuer, CDU: Eben! Genau! Ja!)

Wir könnten aktuelle Fragen, die uns unter den Nägeln brennen oder die von den Bürgern an uns herantragen werden, hier vortragen. Genau deshalb wollen wir die Verfahrenspraxis so ändern.

(Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU)

Gemäß § 85 des Gesetzentwurfes wollen wir die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen auch so ermöglichen, wie wir das in der Pandemie bereits vollzogen haben.

An dieser Stelle ergibt sich ein Regelungsbedarf jedoch für den Fall, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Parlamentes der Öffentlichkeit kein Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden soll, ohne dass Gründe für einen Ausschluss der Öffentlichkeit nach den bisherigen Regelungen von § 85 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages vorliegen.

Für diesen Fall soll in einem neuen Satz 3 geregelt werden, dass Sitzungen auch dann als öffentlich gelten, wenn eine zeitgleiche Bild- und Tonübertragung in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten erfolgt. Um sicherzustellen, dass von dem bisherigen Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit durch Zutrittsgewährung nicht ohne Grund abgewichen werden kann, wird die Möglichkeit der Herstellung der Sitzungsöffentlichkeit durch Bild- und Tonübertragung in einen öffentlich zugänglichen Raum unter den Vorbehalt gestellt, dass der Zutrittsgewährung Gründe des Gesundheitsschutzes oder der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Landtages entgegenstehen.

Bei der Möglichkeit der Herstellung der Sitzungsöffentlichkeit durch Bild- und Tonübertragung soll es sich im Übrigen lediglich um eine Option handeln, von der Gebrauch macht gemacht werden kann, aber nicht Gebrauch gemacht werden muss. Letztlich entscheidet nämlich der Ausschussvorsitzende darüber, wie er seine Sitzung durchgeführt. Ich glaube, wenn man mehrere Optionen hat, dann kann man für viele auch die zukünftige Durchführung der Sitzungen erleichtern und verschiedensten Anliegen gerecht werden.

Satz 3 soll den Vertretern der Öffentlichkeit keinen Anspruch auf eine Bild- und Tonübertragung in einem anderen Raum einräumen, es soll keine Pflicht bestehen, im Falle des Erreichens der räumlichen Kapazitätsgrenzen eine Bild- und Tonübertragung in einem öffentlich zugänglichen Raum einzurichten. Die Sitzungsöffentlichkeit ist weiterhin nur im Rahmen der Raumverhältnisse des Landtages herzustellen.

In § 86d der Geschäftsordnung geht es darum, dass zur Einführung der Nutzung von Videotechnik für Sachverständige und beratende Person gemäß Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzentwurfes ermöglicht werden kann, dass sie auch zukünftig weiterhin per Video zugeschaltet werden können. Das würde letztlich zu dem Effekt führen, dass manch Sachverständiger, den wir anhören wollen, nicht aufgrund der großen Wegstrecke, die er vielleicht überwinden muss, um hierherzukommen, auf die Teilnahme an der Anhörung verzichtet. Das würde uns zum einen Kosten sparen. Zum anderen würde dies die Durchführung von Anhörungen in einer Breite ermöglichen, die bis dato so nicht möglich war.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, haben wir in den letzten zwei Legislaturperioden zwei große Parlamentsreformen durchgeführt. Ich sehe Herrn Borgwardt dort sitzen. Eine der Reformen fand unter seiner Federführung statt, die andere unter meiner. Wir sind jetzt an einem Punkt angelangt, an dem wir mit einer kleinen Reform hinterhergehen und uns an die aktuelle Situation anpassen. Wir haben vor - das ist unter den Parlamentarischen Geschäftsführern abgesprochen  , dass wir uns im zweiten Halbjahr nach der Beratung des Haushaltes und noch vor dem Sommer das erste Mal treffen. Im zweiten Halbjahr werden wir dann versuchen, uns andere Dinge, die vielleicht einer längeren Beratung bedürfen, auf den Tisch zu ziehen. Ich denke, dann beraten wir sicherlich auch Themen, bei denen es uns gelingt, wie bei den anderen beiden größeren Parlamentsreformen der Fall, einen guten Konsens zu finden.

Ich habe den Artikel 2 des Gesetzentwurfes, der die Änderung der Geschäftsordnung betrifft, vorgezogen, weil mir der Aspekt der Fragestunde wichtig war, zumal das in der öffentlichen Berichterstattung oft hinten runterfiel.

Nun zu Artikel 1 des Gesetzentwurfes; dieser bezieht sich auf die Änderung des Abgeordnetengesetzes, bei dem wir Folgeänderungsbedarf sehen. Hinsichtlich einzelner Aspekte der Amtsausstattung der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt besteht nun einmal Änderungsbedarf, der sich zum einen aus den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Mandatsausübung ergibt und zum anderen aus den erheblichen Preiserhöhungen. Auch die Vorschrift zur Überprüfung der Mitglieder des Landtages hat sich in verfahrensrechtlicher Hinsicht als änderungsbedürftig herausgestellt; dabei meine ich § 46a des Abgeordnetengesetzes.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regelungen zur Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse, die Vorsitzenden der zeitweiligen Ausschüsse sowie für die Vorsitzenden der Ausschüsse eigener Art für die Ausübung dieser parlamentarischen Funktion wurden durch Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c des Gesetzes zur Änderung parlaments- und wahlrechtlicher Vorschriften im November 2001 eingefügt; ein Betrag in Höhe von 350 € wurde festgelegt. Der Betrag nach § 8 Abs. 5 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes LSA wurde seit mehr als 20 Jahren nicht geändert. Der Verbraucherindex ist in dieser Zeit laut Statistischem Landesamt um 45,25 % gestiegen. Wenn man jetzt Waren kaufen würde, die im Jahr 2001 für 350 € zu erwerben waren, dann würden wir heute 508,38 € ausgeben müssen, um diese Waren im selben Wert kaufen zu können.

Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehen wir an dieser Stelle Anpassungsbedarf. Der Aufwand, den Ausschussvorsitzende zusätzlich zum üblichen Mandat haben, ist jedenfalls nicht weniger geworden. Daher sollte die Höhe der Aufwandsentschädigung auf einen Betrag angehoben werden, der die mit der Inflation einhergehenden Preissteigerung ausgleicht und zugleich etwa dem Durchschnitt dessen entspricht, was in anderen Landesparlamenten in vergleichbaren Regelungen steuerfrei gewährt wird. Im Übrigen soll klargestellt werden, dass es sich um eine monatliche Zahlung handelt. Also, auch sprachliche Änderungen werden im Zuge der Neuregelungen vorgenommen.

Über Aufgaben und Aufwand wird diskutiert. Ausschussvorsitzende bereiten Sitzungstermine vor, leiten diese und bereiten sie nach. Sie müssen sich in alle Sitzungsthemen einarbeiten, damit während der Sitzungsleitung bei jedem Tagesordnungspunkt auch komplexe Sachverhalte ordnungsgemäß behandelt und abgeschlossen werden können. Während ansonsten zumindest bei größeren Fraktionen eine Spezialisierung und Arbeitsteilung erfolgt - Abgeordnete arbeiten sich in bestimmte Themenfelder besonders tief ein und vertrauen zu anderen Themen auf das Fachwissen der Kolleginnen und Kollegen  , sollte der Ausschussvorsitzende alle Vorgänge inhaltlich bewerten können.

Der Ausschussvorsitzende hat die Aufgabe, die Rechte der Legislative gegenüber Dritten zu vertreten und im Bedarfsfall auch durchzusetzen, sollte es strittige Verläufe in Ausschusssitzungen geben. Auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat es in den letzten 30 Jahren im Parlament schon gegeben. Dies betrifft unter anderem Auskunftsverlangen, Terminvereinbarungen und die Wahrung der Minderheitsrechte gegenüber parlamentarischen Mehrheiten. Hierzu muss eine genaue Kenntnis der Rechtslage gemäß Geschäftsordnung und Verfassung angeeignet und angewendet werden. Zur Vorbereitung auf die Sitzung sind unterschiedlich aufwändige Vorarbeiten erforderlich.

Während der Haushaltsberatungen, in denen wir uns gerade befinden, sind für jeden Fachausschuss durch den Vorsitzenden der jeweilige Einzelplan, alle Vorlagen, Beschlussempfehlungen, Anträge, Mitteilungen des Rechnungshofes, des Finanzministeriums, das Haushaltsgesetz, das Haushaltsbegleitgesetz, die Sondervermögen, der Einzelplan 19, IKT sowie Stellungnahmen zu lesen, um eine ordnungsgemäße Beschlussfassung zu gewährleisten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Mehraufwand für die Ausschussvorsitzenden entsteht auch durch Fahrten zum Landtag, um Sitzungen vor- oder nachzubereiten, für die die Kosten eben nicht erstattet werden, weil es sich nicht um Ausschusssitzungen handelt. Gesprächstermine mit Fachorganisationen, Experten- und Behördentermine stehen an sowie Repräsentanz des Ausschusses bei offiziellen Anlässen, Einladungen zu Vorträgen und Erarbeitung derselben, Einarbeitung in und Studium von Fachthemen, Erwerb von Fachliteratur, Wahrnehmung von Terminen außerhalb des Landes zu Sachthemen des Ausschusses. Ganz konkret ist dieser Mehraufwand eine sehr starke Belastung und, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach mehr als 20 Jahren und angesichts eines Anstieges des Preisindex um 45 % sollte man die Erhöhung der Entschädigung für gerechtfertigt ansehen.

Bei der zweiten Änderung des Abgeordnetengesetzes geht es um die Kilometerpauschale. Nach derzeitiger Rechtslage erhält ein Abgeordneter gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 des Abgeordnetengesetzes LSA für Fahrten zur Teilnahme an Sitzungen des Landtages, des Ältestenrates, eines Ausschusses, einer Fraktion oder eines Gremiums einer Fraktion auf Antrag und Nachweis für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer der verkehrsüblichen Strecke zwischen seiner Wohnung und dem Sitzungsort. Gleiches gilt nach § 10 Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes LSA für die Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen im Auftrag des Präsidenten oder im Auftrag eines Ausschusses nach vorheriger Zustimmung des Präsidenten zur Wahrnehmung des Mandates außerhalb seines Wohnortes nach § 9 des Abgeordnetengesetzes LSA.

Der Betrag entsprach bei der erstmaligen Feststellung mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt vom 12. November 1999 dem Höchstbetrag, den Arbeitnehmer für die Nutzung eines Kraftfahrzeugs als Reisekosten nach dem Einkommensteuergesetz steuerlich geltend machen konnten. Die sogenannte Pendlerpauschale ist nun in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes geregelt.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ab dem 21. Kilometer!)

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 Buchstaben a und b des Einkommensteuergesetzes in der seit dem 28. Mai 2022 geltenden Fassung und Artikel 2 Nr. 1 des Steuerentlastungsgesetzes vom 23. Mai 2022, im Bundesgesetzblatt auf den Seiten 749 und 751 veröffentlicht, können Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag, an dem sie die erste Tätigkeitsstelle aufsuchen, ab dem 21. Kilometer eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer von 35 ct für das Jahr 2021 - Herr Striegel - und von 38 ct für die Jahre 2022 bis 2026 geltend machen.

Meine sehr verehrten Damen und Herrn! Deshalb haben nicht nur wir überlegt, ob an dieser Stelle Handlungsbedarf besteht, letztlich ist alles auch durch den GBD geprüft worden. Die Begründung zum Gesetzentwurf kann man nachlesen. Man kann gut herauslesen, was als geboten angesehen wird und was nicht.

Wir haben verhandelt, keine Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt zu führen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Auch interessant!)

- Man kann sich einbringen, Herr Striegel, aber man kann sich auch wie ein bockiges Kind hinsetzen, wie Sie es oftmals machen.

(Zustimmung bei der CDU, bei der AfD und bei der FDP)

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Ich will nicht weiter in die Tiefe gehen; denn es geht um die Einbringung des Gesetzentwurfes.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalition ist der Meinung, dass wir diese Dinge so verändern sollten. Das gilt als angebracht und wir schauen vor dem Sommer, wie wir uns dann im Herbst weiter an diesen parlamentsrechtlichen Vorschriften und an der Geschäftsordnung abarbeiten wollen. Wer sich daran beteiligen möchte, den lade ich herzlich ein, mitzumachen. Ich würde mich freuen, wenn wir den Gesetzentwurf mit breiter Mehrheit in den zuständigen Ältestenrat überweisen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank für die Einbringung, Herr Kurze. - Frau Sziborra-Seidlitz möchte intervenieren.


Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Ich versuche, sicherheitshalber sehr freundlich in den Wald hineinzurufen. Herr Kurze, Sie haben richtig und gut den gestiegenen Preisindex angeführt und Sie haben die Vielzahl von Aufgaben mit hoher Verantwortung und auch mit gestiegener Verantwortung für Ausschussvorsitzende genannt. Mir hat die Anknüpfung dieser Aufgaben an den Preisindex gefehlt. Sie haben den Warenkorb erwähnt. Relativ wenig von dem, was Sie berichtet haben, findet sich im Warenkorb wieder; der belastet eher diejenigen, die vom Warenkorb und mit dem gestiegenen Preisindex Dinge kaufen müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte Ihnen, auch auf die Gefahr hin, damit als populistisch zu erscheinen, ganz kurz von meinen Kolleginnen im Klinikum berichten, die eben in Sachsen-Anhalt an vielen Stellen untertariflich oder nach Haustarif bezahlt werden, die keine Inflationsanpassung haben, die in großen Teilen Sachsen-Anhalts noch nicht einmal einen Coronabonus erhalten haben, obwohl natürlich auch die Verantwortung von Pflegekräften in der Coronapandemie sehr gestiegen ist.

(Tobias Rausch, AfD: Was hat Corona mit der Parlamentsreform zu tun? Nur weil sie keinen Ausschussvorsitz haben! - Weitere Zurufe von der AfD)

Ich weiß nicht so genau, wie wir als Parlamentarier diesen Menschen draußen im Land, die tatsächlich mit dem gestiegenen Preis für den Warenkorb kämpfen, erklären wollen, dass es unbedingt notwendig ist, dass unsere Ausschussvorsitzenden ein bisschen mehr Geld bekommen, zumal es dazu auch öffentlichen Widerstand gibt. Ich kann es nicht erklären und ich werde es auch nicht erklären.

(Beifall bei den GRÜNEN)


Markus Kurze (CDU):

Liebe Frau Kollegin, es kommt immer auf die Sichtweise an. Sicherlich haben Sie recht, vieles ist teurer geworden in unserem täglichen Leben, und zwar für alle Menschen. Zu allen Menschen gehören auch wir. Es ist so, verehrte Kollegin, wenn man nicht mit Scheuklappen und verschlossenen Ohren durch das Land geht, dann kann man sicherlich auch erkennen, dass es überall Anpassungen und Tarifsteigerungen gibt.

Wenn Sie natürlich jetzt versuchen, Einzelfälle herauszuziehen und die so ein bisschen in eine Neiddebatte einpacken, dann können wir damit, sage ich einmal, wenn wir hier kollegial miteinander umgehen, am Ende relativ wenig machen.

Denn eines ist Fakt: Es wird nie die Zeit geben, die für eine Anpassung des Abgeordneteneinkommens die richtige ist. Ich wundere mich auch immer, warum man nie über die Gehälter von Bürgermeistern, Landräten, Abteilungsleitern in anderen Ebenen oder von Geschäftsführern spricht. Die stehen nie zur Debatte. Aber die 1 600 Landtagsabgeordneten, die es bei 83 Millionen Einwohnern in ganz Deutschland gibt,

(Zuruf von der AfD: 84 Millionen!)

die müssen sich halt - ja, es können sogar schon 84 Millionen sein - immer rechtfertigen für all das, was hier gezahlt wird. Und glauben Sie es mir - ich bin schon länger im Parlament -, wenn wir uns hier auf null setzen würden, würden wir draußen auch keinen Applaus kriegen. Deshalb denke ich, dass es eine moderate Anpassung ist.

Für den Bereich des Abgeordneteneinkommens sind Mehrkosten in Höhe von 90 000 € prognostiziert worden, für Fahrtkosten 60 000 € und für die Erhöhung der Mehraufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden 29 000 €. Ich denke, dieser Mehraufwand sollte uns die Demokratie, die wir hier an jedem Tag mit auszufüllen versuchen, wert sein. Deswegen hoffe ich auf eine breite Mehrheit für eine Überweisung und auf eine große Zustimmung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)