Tagesordnungspunkt 9
Zweite Beratung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1975
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/2345
(Erste Beratung in der 33. Sitzung des Landtages am 15.12.2022)
Bericht erstatten wird uns Frau Gensecke.- Frau Gensecke, bitte.
Katrin Gensecke (Berichterstatterin):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 33. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt am 15. Dezember 2022 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des AG-SGB XII bestimmt ab dem 1. Juli 2022 die örtlichen Träger der Sozialhilfe als sachlich zuständige Träger für die Ausführung der Regelungen zum Sofortzuschlag nach § 145 SGB XII. Bei einer fehlenden landesrechtlichen Neuregelung würden die örtlichen Träger der Sozialhilfe mangels gesetzlicher Grundlage den Sofortzuschlag nach § 145 nicht ausführen können, was dazu führen würde, dass die Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche nicht mehr gewährleistet wäre.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat über den Gesetzentwurf in der 19. Sitzung am 11. Januar 2023 erstmalig beraten. Um ein zügiges Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene zu ermöglichen und einen Beschluss im Landtag hierzu bereits im März 2023 herbeizuführen, wurde im Ausschuss vereinbart, die kommunalen Spitzenverbände um eine schriftliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zu bitten und eine Beschlussempfehlung an den Landtag bereits in der Sitzung am 1. Februar 2023 zu erarbeiten.
Zur Beratung des Gesetzentwurfs am 1. Februar 2023 lag dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zum einen die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände und zum anderen ein Schreiben des Gesetzgebungs‐ und Beratungsdienstes des Landtages von Sachsen-Anhalt vor, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die rechtsförmliche Prüfung keine Änderungsempfehlungen ergeben habe. Nach einer kurzen Aussprache erarbeitete der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen und empfahl diesem einstimmig, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 33. Sitzung am 15. Februar 2023 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Im Ergebnis seiner Beratung schloss sich der Ausschuss für Finanzen mit 9 : 0 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung konnte wie geplant in der 21. Sitzung am 8. März 2023 stattfinden. Nach einer kurzen Beratung verabschiedete der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit 9 : 0 : 3 Stimmen die Beschlussempfehlung an den Landtag, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 8/2345 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich das Haus um die Zustimmung zu dieser Empfehlung. - Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)