Tagesordnungspunkt 3
Volle Übernahme der Tarifsteigerungen 2022 in Kindertageseinrichtungen durch das Land
Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/902
Einbringerin für die Fraktion DIE LINKE ist die Abg. Frau Hohmann. - Frau Hohmann, Sie haben das Wort.
Monika Hohmann (DIE LINKE):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten zwei Jahren, die durch die Coronapandemie bestimmt waren, galt unser Dank den Beschäftigten in systemrelevanten Berufen, so auch denen in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie waren für die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur von enormer Bedeutung.
Schnell haben wir gemerkt, dass eine funktionierende Kindertagesbetreuung enorm wichtig ist, sowohl für Kinder und ihre Eltern also auch unsere gesamte Gesellschaft. Die Beschäftigten der Sozial- und Erziehungsdienste haben in den vergangenen zwei Jahren trotz widriger Umstände und persönlicher Gefährdungen ihre verantwortungsvolle Aufgabe für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen umfassend wahrgenommen. Sie leisten damit auch einen großen Beitrag im Kampf gegen die sozialen Folgen in und nach der Pandemie. Dafür gilt ihnen unser Dank.
(Beifall)
Sehr geehrte Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund sind die Forderungen der Gewerkschaften in der aktuellen Tarifrunde nach einer weiteren Aufwertung der Arbeit im Sozial- und Erziehungsdienst nachvollziehbar.
(Zustimmung)
Die hohen Anforderungen an die Qualifikation und die auszuübenden Tätigkeiten sowie die Belastungen und nicht zuletzt die zunehmenden Probleme bei der Fachkräftegewinnung bestätigen das gewerkschaftliche Anliegen.
Damit sich daraus keine Erhöhung der finanziellen Belastungen für Kommunen und Eltern ergibt, fordern wir die Landesregierung auf, die durch ein Tarifergebnis in der Tarifrunde 2022 für den Sozial- und Erziehungsdienst entstehenden Mehrkosten in den Kindertageseinrichtungen vollständig in den Kindpauschalen für die Zuweisungen des Landes abzubilden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß, dass seit drei Jahren in § 12 KiFöG Finanzielle Beteiligung des Landes folgender Satz steht: „…die Jahrespersonalkosten einer pädagogischen Fachkraft nach § 21 Abs. 3 und 4 Satz 1“ sind „entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Sozial- und Erziehungsdienst des Vorjahres“ zu bemessen.
Der gleiche Satz steht auch in § 12a, in dem es um die finanzielle Beteiligung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe geht. Das heißt, dass sich auch die Kommunen an der Tarifsteigerung beteiligen müssen. In welcher Höhe dies passiert, legt eine Verordnung des Landes fest. Wir alle wissen, dass der Spielraum für die Kommunen dabei nicht sehr groß sein wird. Unsere Befürchtung ist, dass die Kommunen sich über die Erhöhung der Elternbeiträge einen Teil des Geldes zurückholen werden.
Deshalb haben wir in unserem Antrag auch gefordert ich zitiere , die „entstehenden Mehrkosten in den Kindertageseinrichtungen abweichend von § 12 Abs. 1 Nr. 1 und § 12a Abs. 3 vollständig in den Kindpauschalen für die Zuweisungen des Landes gemäß § 12 Abs. 2 abzubilden“. Wir appellieren an die Landesregierung, diese Tarifsteigerungen auch noch in diesem Jahr auszureichen, und nicht erst ein Jahr später, so wie es im Gesetz steht.
(Zustimmung)
Sehr geehrte Damen und Herren! Leider ist die zweite Runde der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst vorgestern ohne Einigung der Tarifparteien zu Ende gegangen. Ich hoffe aber im Interesse der Beschäftigten, dass es zu einem positiven Tarifabschluss kommen wird. Wir können es uns nicht leisten, Fachkräfte durch ständig wachsende Arbeitsbelastungen zu verlieren. Wohin das führen kann, haben wir beim Ausstieg vieler Pflegekräfte gesehen.
Selbst wenn der Tarifabschluss nicht optimal läuft, haben wir in Sachen Qualitätsverbesserung im Land noch einiges zu tun. Einige Stichworte seien hier genannt: Ich erinnere an den besseren Personalschlüssel, an die Vor- und Nachbereitungszeiten für die Erzieherinnen. Ich erinnere daran, dass nach wie vor 80 % aller Erzieherinnen im Land als Teilzeitbeschäftigte arbeiten. Ich erinnere an die Zeiten für Fort- und Weiterbildung und natürlich an die Entlastung der Eltern bei den Beiträgen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, es gibt noch eine Menge zu tun. Der erste Schritt wäre, unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung)