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Plenarsitzung

Transkript

Katrin Gensecke (SPD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir alle wissen natürlich, dass gerade in den ersten Lebensjahren die Weichen für ein gelingendes Aufwachsen gestellt werden. Seit dem Jahr 2016 fördert das Bundesfamilienministerium das Programm „Sprach-Kitas“, weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist. Die alltagsintegrierte sprachliche Bildung ist fester Bestandteil in den Kitas.

Mit der Förderung in den Sprach-Kitas wird die frühkindliche Bildung und Sprachentwicklung für alle Kinder verbessert und werden somit Bildungs- und Teilhabechancen eröffnet bzw. erreicht. Ja, zu unser aller Überraschung hat das Bundesfamilienministerium im Sommer dieses Jahres, im Juli, bekanntgegeben, dass für das Jahr 2023 keine Bundesmittel mehr für die Weiterführung des doch so sehr erfolgreichen Programms „Sprach-Kitas“ zur Verfügung stehen.

Das ist irritierend und hat zu entsprechenden Bitten geführt. Da gibt es einen einstimmigen Jugendministerkonferenzbeschluss und ein Schreiben an die Bundestagsabgeordneten, das unsere Ministerin Frau Petra Grimm-Benne vorgenommen hat, diese Entscheidung nochmals zu überdenken. Die Weiterführung der Sprachentwicklung muss ein ganz zentrales und ein bundesweites Anliegen sein.

(Beifall bei der SPD)

Ich bitte daher die Ministerin, die Bundesratsinitiative von Mecklenburg-Vorpommern, die SprachKitas als dauerhaftes Bundesprogramm im Kita-Qualitätsgesetz weiterzuführen, am 16. September im Bundesrat zu unterstützen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Wegfall des Bundesprogramms ab 1. Januar 2023 bedeutet weniger Sprachförderung für jene Kinder und Familien, die es jetzt am dringendsten brauchen. Die Auswirkungen der Coronapandemie sind immer noch zu spüren. Auch die geflüchteten Kinder aus der vom Krieg zerstörten Ukraine benötigen frühzeitige Sprachförderung.

Der Wegfall der Sprach-Kitas würde auch den Verlust des kompetenten Fachpersonals in den Einrichtungen bedeuten. Ich bin daher Ministerin Grimm-Benne und dem Sozialministerium dankbar, dass sie alles tun werden, um bei einem Wegfall die Mittel für das Gute-Kita-Gesetz umzuplanen und ggf. zu kompensieren, dass das Fachpersonal gehalten werden kann. Daher auch von mir und meiner Fraktion die Bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen: Orientieren Sie sich noch nicht um. Bleiben Sie am Ball. Wir werden zeitnah nach der Lösung suchen.

Ich möchte eines betonen: Wir können in Sachsen-Anhalt unheimlich stolz auf unser KiFöG sein. Manche Bundesländer, z. B. in Richtung Niedersachsen, schauen sehr neidvoll auf unser Bundesland; denn wir haben einen ganztägigen - bis zu zehn Stunden - Bildungs- und Betreuungsanspruch ab Geburt bis zum 14. Lebensjahr. Das soll uns erst einmal jemand nachmachen. In den letzten Jahren sind Schritt für Schritt Verbesserungen erfolgt, wie z. B. die Stärkung der pädagogischen Fachkräfte durch deren tarifgerechte Bezahlung, die Befreiung vom Schulgeld für angehende Erzieherinnen und Erzieher - ein ganz wichtiger Schritt - und vor allem die finanzielle Entlastung der Eltern mit der Ausweitung der Geschwisterkindregel.

Der Bund hat mit dem Gute-Kita-Gesetz die Qualitätsverbesserungen in den Kitas seit dem 1. Januar 2019 mit 5,5 Milliarden € unterstützt, und die Länder konnten entscheiden, für welche Maßnahmen sie diese Mittel ausgeben. Sachsen-Anhalt hat sich für den Fachkräftepakt, für Ausbildung und Qualität und für mehr pädagogische Fachkräfte für Kitas mit besonderen Bedarfen und für die Elternentlastung entschieden. Vereinbart wurde auch die Evaluierung der Maßnahmen.

Ich freue mich darauf, und deshalb möchte ich um die Zustimmung zur Überweisung in den Sozialausschuss bitten, wo wir dieses Thema weiter beraten können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)