Tagesordnungspunkt 20
Erste Beratung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2798
Einbringerin ist Frau Hüskens. - Frau Hüskens, Sie haben das Wort.
Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt drei materielle Änderungsvorschläge vor.
Erstens geht es darum, dass wir dem Statistischen Landesamt die Erstellung der Regionalisierten Bevölkerungsprognose als Pflichtaufgabe zuordnen.
Zweitens geht es darum, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaues von Windenergieanlagen an Land, dem sogenannten Wind-an-Land-Gesetz, sowie damit korrespondierenden Änderungen im Baugesetzbuch, im Erneuerbare-Energien-Gesetz und im Bundesnaturschutzgesetz verbindliche Flächenziele bezüglich der Windenergie an Land für alle Bundesländer festgelegt wurden und wir diese entsprechend umzusetzen haben. Auf Sachsen-Anhalt entfällt dabei ein Flächenbetragswert von 1,8 % der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2027 bzw. von 2,2 % der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2032.
Nun haben wir die Aufgabe, mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt den fünf Planungsregionen des Landes Sachsen-Anhalt verbindliche regionale Teilflächenziele vorzuschreiben. Das heißt, die Region Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, die Region Altmark, die Region Halle und die Region Magdeburg erhalten jeweils ein Flächenziel in der Endausbaustufe von 2,3 % der Regionalfläche. Die Planungsregion Harz soll aufgrund ihrer naturräumlichen und morphologischen Bedingungen sowie wegen des hohen Anteils an Rotmilan-Dichtezentren zunächst eine Regionsfläche von 1,6 % zur Verfügung stellen.
Zudem soll der Gesetzentwurf das Ziel Z 113 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Februar 2011 regeln und dafür sorgen, dass dort einiges an Planungshürden im Bereich der erneuerbaren Energien, sprich Wind an Land, abgebaut wird.
Der dritte materielle Punkt ist die Zuweisung an die Regionalen Planungsgemeinschaften. Wir haben uns einmal im Koalitionsvertrag dazu verständigt und wir haben auch bereits hier im Landtag bzw. im Ausschuss immer wieder einmal auf dieses Thema hingewiesen. Wir sind auch aus der Mitte des Parlamentes mehrfach darauf angesprochen worden, dass die Finanzierung der Regionalen Planungsgemeinschaften nach diesen vielen Jahren nicht mehr sachgerecht ist. Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt Ihnen vor, die entsprechenden Mittel des Landes, korrespondierend mit den Mitteln der kommunalen Familie, auf insgesamt 1 Million € anzuheben.
(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)
Wir würden im Kontext der Diskussion mit dem Landtag dann auch gern darüber sprechen, ob diese Mittelzuweisungen in Zukunft nicht auch entsprechend dynamisiert werden können;
(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)
denn ansonsten hätten wir alle paar Jahre einen größeren Schritt zu machen. Ich glaube, das ist etwas, wozu wir uns verständigen sollten.
Der entsprechende Gesetzentwurf ist von der Landesregierung zur Anhörung gesendet worden. Es wurde insgesamt 13 Verbänden und Kammern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sieben Institutionen haben insgesamt 44 Einzelhinweise vorgebracht. Sechs Institutionen haben dem Gesetzentwurf vorbehaltlos zugestimmt bzw. keine Hinweise gegeben. Die entsprechenden Hinweise der Anzuhörenden sind dem Gesetzentwurf beigefügt, sodass ich davon ausgehe, dass diese bei den Beratungen im Landtag dann entsprechend Berücksichtigung finden können.
Da nicht vorgesehen worden ist, eine Debatte zu führen, empfehle ich dem Landtag, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen und für Umwelt zu überweisen. - Ich danke Ihnen.
(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Es gibt keine Debatte, aber Herr Loth hat eine dringende Frage. - Herr Loth, denken Sie daran, dass die Redezeit eine Minute beträgt. - Bitte.
Hannes Loth (AfD):
Sehr geehrte Frau Ministerin Hüskens! In unseren Gemeinden sind diese Unterlagen zu den Flächen ausgelegt und den Ortschaftsräten zur Kommentierung vorgelegt worden. Bei uns in der Stadt haben sich fast alle Ortschaftsräte gegen die geplanten Windvorranggebiete, die zusätzlich hinzukommen sollen, entschieden. Wie wird mit diesen Stellungnahmen verfahren? Das wäre meine erste Frage.
Meine zweite Frage betrifft die dort genannten Gebiete. Wie werden diese Gebiete bebaut, wenn die Landeigentümer nicht verkaufen wollen? Gibt es dann eine Anordnung vom Land, die besagt: Wir müssen dort bauen; denn wir müssen die 2,3 % irgendwann einhalten; notfalls müssen wir das dann halt nehmen?
Vizepräsident Wulf Gallert:
Sie können antworten.
Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):
Herr Loth, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wohnen Sie im Bereich der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg. Wir haben dort ein Potenzial, das die Regionale Planungsgemeinschaft für den Bereich, für den sie zuständig ist, ausgemacht hat, das bei, glaube ich, etwas mehr als 7 % liegt. Das heißt, wir haben dort neben den Flächen, die bereits existieren, durchaus weitere Potenzialflächen.
Ich gehe davon aus, dass die Regionale Planungsgemeinschaft tatsächlich prüft, wo entsprechende Raumwiderstände gegeben sind - das sind natürlich die naturräumlichen Punkte und die Frage Naturschutz, aber auch immer wieder die Frage der Akzeptanz in der Region , und dann entsprechend das ausweist, was ausgewiesen werden muss. Ich glaube - ich habe die Zahl gerade genannt , es gibt bei Ihnen in der Region auch schon einiges an Windenergie. Das lässt mich optimistisch sein, das wir dort keine großen Konfliktfelder haben werden.