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Plenarsitzung

Transkript

Guido Kosmehl (FDP):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Im März 2023 bewegte eine grausame Tat ganz Deutschland. Die zwölfjährige Luise aus Freudenberg in Nordrhein-Westfalen wurde von zwei gleichaltrigen Mädchen getötet. Die Täterinnen waren zum Tatzeitpunkt zwölf und 13 Jahre alt. Es entbrannte nicht zum ersten Mal die Debatte, das Alter für die Strafmündigkeit solle von 14 Jahre auf zwölf Jahre herabgesetzt werden. Es entstand und entsteht der Eindruck, die Täterinnen dieser grausamen Tat könnten nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Kollege Erben hat darauf schon hingewiesen. Dieser Gedanke ist mehr als unbefriedigend. Allerdings ist der Gedanke insofern falsch, als dass es Maßnahmen des Jugendrechts, der Jugendhilfe gibt, die entsprechend greifen können und die auch in dem Fall der getöteten Luise bzw. der beiden Täterinnen bis heute greifen, nämlich die Unterbringung in einer Einrichtung des Jugendrechts. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Deutschland führen wir seit mittlerweile 150 Jahren eine Debatte um die Frage der Strafmündigkeit. Schon das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 hat die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre festgesetzt. Erst im Jahre 1923   darauf hat Frau Ministerin hingewiesen   wurde es auf 14 Jahre angehoben. Die Nationalsozialisten haben es 1943 wieder auf zwölf Jahre gesenkt und zugleich   das will ich an dieser Stelle sagen   auch die volle Anwendbarkeit des Erwachsenenstrafrechts auf Jugendliche von 14 Jahren oder 16 Jahren beschlossen. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die DDR hat am 23. Mai 1952, die Bundesrepublik Deutschland am 1. Oktober 1953, die Strafmündigkeit wieder auf 14 Jahre angehoben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! 

Die Frage, welcher der richtige Zeitpunkt ist, ist eine Debatte, der sich alle Rechtspolitiker von Zeit zu Zeit stellen sollten. Deshalb ist es, glaube ich, richtig und wichtig, ein solches Thema nicht innerhalb von drei Minuten endgültig abzufrühstücken, sondern im Rechtsausschuss gemeinsam vielleicht das zu versuchen, was der Ministerin über die JuMiKo nicht gelungen ist, nämlich Rat und Tat von Wissenschaftlern einzuholen: Wie können wir das bewerten? Wie müssen wir zukünftig mit der Frage der Strafmündigkeit bzw. -unmündigkeit umgehen? 

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, beantragen wir Freien Demokraten für die Koalition die Überweisung dieses Antrages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung in den Sozialausschuss, um diesem Thema etwas näherzutreten und um dann eine richtige Entscheidung zu treffen und um Hinweise zu geben. - Vielen Dank.