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Plenarsitzung

Transkript

Matthias Büttner (Staßfurt) (AfD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung möchte das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ändern. Nun, wir finden einige Punkte in Ordnung; das sind auch Anliegen, die wir schon lange haben, wie z. B. die Ausdehnung des Präventivgewahrsams von sogenannten polizeibekannten Tätern bzw. Gefährdern. 

Aber wir sehen einige Dinge eben auch sehr kritisch. Wir haben z. B. verfassungsrechtliche Bauchschmerzen damit, dass bei Wohnungsverweisen bei häuslicher Gewalt nach dem neu geplanten § 39b SOG Eigentumsverhältnisse zukünftig keine Rolle mehr spielen sollen. Das heißt, man wird im Ernstfall aus dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung ohne gerichtliche Klärung rausgeschmissen, 

(Dr. Katja Pähle, SPD: Ja, das hat die Ministerin gesagt! - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

wenn die Polizei das so sieht. Ich halte das für grundlegend falsch, weil es durchaus auch andere Unterbringungsmöglichkeiten für zu schützende Personen gibt, zumal viele Dinge auch erst einmal geklärt werden müssen, um festzustellen, ob es tatsächlich so ist oder ob es nicht so ist. Darum sehen wir das sehr kritisch. 

Alle Maßnahmen, die im Zuge des Attentats auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt in dieses SOG eingefügt werden sollen, sind Maßnahmen, die im Fall des Magdeburger Weihnachtsmarkts nicht gegriffen hätten - bis auf eine vielleicht. Die automatische Kennzeichenerfassung hätte den Täter von Magdeburg auch nicht aus dem Verkehr gezogen, weil er gar nicht als Gefährder eingestuft worden ist. Der verlängerte Präventivgewahrsam hätte auch nicht gegriffen, weil er eben nicht als Gefährder bekannt gewesen ist. Das sind Dinge, über die müssen wir im Ausschuss natürlich diskutieren. 

Darum sage ich: Grundsätzlich stehen wir dem Gesetzentwurf nicht vollends ablehnend gegenüber, aber Teile finden wir eben sehr schwierig. - Das war es schon mit meinen Ausführungen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.