Olaf Meister (GRÜNE):
Oh! Er verzichtet nicht! Er verzichtet nicht! - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Inhaltlich scheint diese Umschichtung insoweit sinnvoll zu sein, als die Hochschulen eher keine mobilen Luftfilteranlagen benötigen, sondern auf fest installierte raumlufttechnische Anlagen zurückgreifen.
Die Umschichtung hin zum Digitalen wirft allerdings tatsächlich wieder erneut die Frage nach dem Coronabezug auf. Es ist nicht erläuterbar, wie uns ein Dokumentenmanagementsystem im Kampf gegen die Viruslast helfen soll.
Bedeutsam sind die Fragen nach dem Verständnis des Corona-Sondervermögens und nach dem weiteren Umgang damit. Nicht nur dass etliche Maßnahmen des Sondervermögens weit entfernt von einem Bezug zur Bekämpfung der Coronapandemie sind und waren der Laser-Schießstand lässt grüßen , werden diese sehr abstrakt benannten Maßnahmen auch zur Entlastung des regulären Haushalts genutzt und wird der zweifelhafte Coronabezug noch weiter überdehnt.
Während sich die Landesregierung in der Beantwortung auf meine Kleine Anfrage nach Verlagerungen in Einzelplan 53 Sondervermögen „Corona“ ahnungslos gibt wieder eine beeindruckende Beantwortung , wurden diese Verschiebungen in den Haushaltsberatungen zum Teil deutlich und auf Nachfrage auch eingeräumt. Wir haben wieder den Fall, dass in den Antworten auf Kleine Anfragen nicht die Wahrheit erzählt wird.
(Zuruf von der CDU: Was!)
Darauf müssen wir noch zu sprechen kommen.
Völlig unabhängig davon, wie diese Verlagerungen beurteilt werden, sollten sie transparent gemacht werden, schon allein deshalb, weil die Mittel irgendwann in den regulären Haushalt zurückkommen und perspektivisch mitgedacht werden müssen. Hinzu kommt, dass im Corona-Sondervermögen jede Einzelmaßnahme haushalterisch mit Ausgabetitel untersetzt werden müsste. Lediglich X Millionen für Maßnahme Y auszuweisen, große Blöcke zu bilden, ist weder sauber noch transparent.
Entscheidender ist es aber, dass sowohl diese Verschiebungen wie auch die hier beantragte Umschichtung deutlich machen, dass das Corona-Sondervermögen letztlich einen Schattenhaushalt von 1,8 Milliarden € darstellt.
(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Sinnvolle Maßnahmen gehören in den regulären Landeshaushalt. Das ist nicht nur mein rechtliches Verständnis, sondern dadurch werden die Aufgaben und Ausgaben dort transparent gemacht sowie je nach Bedarf in die Zukunft prognostizierbar.
Die gesamte jetzt genutzte Systematik ist fatal. Weder sollte das Corona-Sondervermögen beliebig umgeschichtet werden, noch ist das Verständnis für ein Sondervermögen richtig. Der Ansatz, der etabliert wird, folgt dem Muster, ein Sondervermögen für einen vertretbaren Zweck zu bilden, die Mittel aber anschließend für beliebige andere Zwecke zu verwenden und formal immer noch „Corona“ zu rufen. Das wird im Laufe der Zeit immer unglaubwürdiger und unglaubwürdiger werden.
Problematisch ist sowohl die Kreditfinanzierung als auch die Scheu vor den Mühen der Ebenen. Der Weg für die Verteilung der Mittel für die Aufgaben des Landes ist das reguläre Haushaltsverfahren.
Die Überweisung des Antrags ist allerdings okay. Insofern stimmen wir der Überweisung zu. - Danke.
(Beifall bei den GRÜNEN)