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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 15

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4675


Einbringen wird diesen Gesetzentwurf Frau Ministerin Grimm-Benne. 


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das dritte Kita-Qualitätsgesetz des Bundes umgesetzt, dem der Bundesrat erst am vergangenen Freitag zugestimmt hat. Der Gesetzentwurf zeichnet unsere mit dem Bund geschlossene Vereinbarung, die wir dem Landtag vorgestellt haben, nach. 

Damit, dass wir den Gesetzentwurf bereits im Oktober einbringen, erfüllen wir insbesondere eine Bitte der Regierungsfraktionen, die gesagt haben, sie möchten gern in Ruhe über diesen Gesetzentwurf beraten. Denn in der vorangegangenen Legislaturperiode musste wegen der Schnelligkeit der Bundesgesetzgebung im November, Dezember immer ein sogenanntes schnelles Verfahren gewählt werden. 

Wir werden bis Ende 2026 weiterhin ca. 50 Millionen € an Bundesmitteln für unsere Kitas und die Entlastung von Mehrkindfamilien einsetzen können. 

Was enthält der Gesetzentwurf nun im Einzelnen? - Erstens. Wir werden die erweiterte Mehrkindregelung bis zum 31. Dezember 2026 fortschreiben und den Kommunen die Kosten hierfür wie üblich erstatten. Eltern brauchen dieses Signal der Verlässlichkeit mehr denn je. Seit 2020 bezahlen Eltern, die mehr als ein Kind in Krippe, Kindergarten oder Hort betreuen lassen, nur den Beitrag für das älteste Kind. 

Die bestehende Entlastung ist nicht nur gut für Familien mit mehreren Kindern; damit gehen wir auch bildungspolitisch, gleichstellungspolitisch und arbeitsmarktpolitisch den richtigen Weg. Dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Sachsen-Anhalt so gut funktioniert und insbesondere, dass Frauen einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen können, hängt direkt mit der verhältnismäßig günstigen Kinderbetreuung und dem Anspruch auf eine Zehnstundenbetreuung zusammen. 

Die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung ist in den vergangenen Jahren prozentual gestiegen. Allein das zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Bildung in den Kitas umfassend in Anspruch genommen wird. Dies ist gut für jedes einzelne betreute Kind in diesem Land. 

Lassen Sie mich zu dem zweiten wichtigen Punkt des vorliegenden Gesetzentwurfs kommen. Wir wollen die Kitas personell weiter stärken. Wir wollen bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin die Personalkosten für Bedarfs- bzw. Sprach-Kitas finanzieren und 255 Vollzeitstellen zusätzlich zum Personalschlüssel ins System geben. 

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD) 

Wir wollen Fachkräfte gezielt dort entlasten, wo besondere Herausforderungen bestehen. Dazu wollen wir die Förderung der Sprach-Kitas gesetzlich verankern und damit eine verlässliche Grundlage für eine gute sprachliche Förderung schaffen, wie es uns aus dem Schulbereich und von der Kultusministerkonferenz immer wieder angetragen wird. Damit sorgen wir, wie wir meinen, für einen guten Übergang von der Kita in die Grundschule. 

(Zustimmung bei der SPD)

Es sollen weiterhin die Landkreise und kreisfreien Städte über ihre Jugendhilfeausschüsse entscheiden, wo das Personal konkret eingesetzt wird. Damit soll der Personalaufwuchs gezielt dorthin gesteuert werden, wo er dringend benötigt wird. Ich möchte betonen: Es handelt sich um Bundesgeld, das wir nicht für andere Bedarfe in unserem Haushalt einsetzen können. 

Ein Hinweis außerhalb des Gesetzentwurfs: Im nächsten Jahr werden wir darüber hinaus 200 weitere Fachkräfte, die aus dem ESF-Programm „Empowerment“ für Eltern finanziert werden, zusätzlich in den Kindertageseinrichtungen zum Einsatz bringen. 

Der dritte Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist: Wir verlängern die Schulgeldfreiheit bei Ausbildungen im erzieherischen Aufgabenbereich an Berufsfachschulen in freier Trägerschaft bis einschließlich des Schuljahres 2026/2027. Darüber hinaus werden wir die Mittel aus dem Kita-Qualitätsgesetz weiterhin zur Finanzierung der praxisintegrierten Ausbildung, abgekürzt: PiA, einsetzen; denn das ist eine Erfolgsgeschichte bei der Gewinnung zusätzlichen Fachpersonals. 

Des Weiteren möchten wir mehr Menschen für den Quereinstieg in diesen Beruf gewinnen. Daher werden wir die aus Bundesmitteln finanzierten 600-stündigen Vorpraktika für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger fortsetzen. Mir wird stets gespiegelt, dass ohne diese Förderung der Weg in den Beruf einer pädagogischen Fachkraft nicht eingeschlagen worden wäre. 

Lassen Sie mich abschließend noch auf einen Punkt eingehen. An der einen oder anderen Stelle soll es wohl zu einem Ausnutzen der erweiterten Mehrkindregelung kommen   im Parlament ist das schon dargestellt worden  , indem Eltern Kinder im Hort zwar anmelden, dieses Betreuungsangebot jedoch nicht wahrnehmen, und zwar offenbar mit dem Ziel, nur den günstigeren Hortbeitrag zahlen zu müssen. 

Damit hierdurch keine Betreuungsplätze blockiert werden, haben wir den Bitten der kommunalen Spitzenverbände sowie aus dem parlamentarischen Raum   ich erinnere an die Pressemitteilung meines geschätzten Kollegen und Abg. Herrn Krull vom 4. September 2024   Rechnung getragen und einen Vorschlag unterbreitet. Danach bedarf es regelmäßig eines Hortbesuches an drei Tagen in der Woche, außer in Ferienzeiten oder bei Krankheit. Dies scheint mir ein sachgerechter Vorschlag zu sein. Ich will aber ausdrücklich hinzufügen, dass ich keinesfalls an dieser Regelung hänge und für konkrete Vorschläge in dem geforderten Sinne sehr offen bin. 

Bei dem Ansinnen, Fachkräfte von unnötigen bürokratischen Aufgaben zu entlasten, stehe ich unmittelbar an Ihrer Seite. Das muss man nämlich immer in Abwägung bringen. 

Die Landesregierung sorgt mit dem vorgelegten Gesetzentwurf für Verlässlichkeit und Stabilität, auch, wie wir meinen, ganz im Sinne von Eltern, Kommunen und pädagogischen Fachkräften. Ich sehe einer fachlichen Beratung in den zuständigen Ausschüssen gern entgegen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 

(Zustimmung bei der SPD und von Tobias Krull, CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Frau Ministerin, es gibt eine Nachfrage, und zwar von Frau Anger. - Frau Anger, bitte schön. 


Nicole Anger (Die Linke): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, Sie sprachen gerade davon, dass Sie bei dem einen Punkt im KiFöG den Bitten der kommunalen Spitzenverbände gefolgt seien. Gleichzeitig hat uns alle ein Schreiben der Liga erreicht, in dem die Liga mitteilt, dass sie im Vorfeld nicht in die Beratungen zur Weiterentwicklung oder zur Novellierung des KiFöG eingebunden worden sei. 

Was machen Sie denn mit der fachlichen Expertise, die die Liga immer an Sie heranträgt, und mit deren Hinweis, dass wir unter anderem eine Veränderung des Personalschlüssels brauchen? Wie fließt denn das in die Veränderung des KiFöG ein? 


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Wir haben mit den Liga-Vertretern eine ausführliche Anhörung durchgeführt, wie auch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Diese haben übrigens auf eine zusätzliche Anhörung zu dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verzichtet und haben gesagt, sie nutzen dann ihre Äußerungsmöglichkeit im parlamentarischen Verfahren. Wir haben den kommunalen Spitzenverbänden genauso wie der Liga sehr, sehr ausführlich unsere mit dem Bund geschlossene Vereinbarung erläutert, insbesondere auch die Weiterfinanzierung der Sprach-Kitas, und haben sie auch sehr lange angehört. 

Ansonsten muss man sagen: Wir haben in der Änderung zum Kita-Gesetz nur die Punkte nachvollzogen, die wir vom Bund schon seit Längerem vorgegeben haben und die wir auch im Kinderförderungsgesetz verankert haben. Es ist die zweite Änderung eines Kinderförderungsgesetzes, sodass wir davon ausgehen, dass die Anhörung sich nur auf die Punkte, die wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ändern wollen, bezieht. 

Nichtsdestotrotz habe ich der Liga jetzt noch einmal geantwortet und ihr anheimgestellt, sich in das parlamentarische Verfahren einzubringen.