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Plenarsitzung

Transkript

Konstantin Pott (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits vor der Sommerpause thematisieren wir heute erneut die Istanbul-Konvention. Aus unserer Sicht ist das ein wichtiges Thema; denn der Gewaltschutz und das Hilfesystem für betroffene Frauen und ihre Kinder waren, sind und werden vermutlich auch immer von hoher Bedeutung sein. Das zeigt sich leider auch anhand der gestiegenen Zahl der Fälle von häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt.

Zunächst möchte ich kurz auf die aktuelle Lage in Sachsen-Anhalt eingehen. Die Zahlen spiegeln, wie ich es eben bereits sagte, ein klares Bild wider. Nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern im gesamten Bundesgebiet ist die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt gestiegen. Das ist eine höchst besorgniserregende Entwicklung. Umso mehr gilt es, die betroffenen Frauen vor jeglicher Art von Gewalt zu schützen; denn sie stellt eines der höchsten Gesundheitsrisiken für Frauen dar.

Es gilt, das Hilfs- und Gewaltschutzsystem zu stärken, und zwar so, wie wir es bspw. mit dem Einsetzen der Hauswirtschafterinnen in Frauenhäusern erreichen und wie es vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen wurde. Nun ist dies im Haushaltsplanentwurf für 2024 mit entsprechenden Mitteln untersetzt worden.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Schauen wir auf die Lage in den Frauenhäusern. In Sachsen-Anhalt gibt es 19 Frauenhäuser, 18 Frauenberatungsstellen und sieben Frauenzentren. Gerade innerhalb der Frauenhäuser zeichnet sich das Bild einer vollen Auslastung ab.

Eines haben alle Schutzvorrichtungen und Beratungsangebote gemein: Das ist die tendenzielle Konzentration auf die Städte. Es gilt, das zukünftig auch tiefergehender zu thematisieren; denn wir müssen festhalten, dass wir eine flächendeckende Struktur brauchen, um Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen und zu unterstützen, wenn sie Opfer geworden sein sollten.

Die Gewaltschutzsysteme wurden innerhalb der letzten Jahre umfassend aufgebaut und auch in finanzieller Hinsicht immer weiter gestärkt. Aber uns ist auch klar, dass wir dort noch nicht am Ende angelangt sind. Sondern es wird in Zukunft weitere noch Anstrengungen brauchen, um dieses System weiter auszubauen.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Noch einmal ganz kurz zur Istanbul-Konvention. Was ist das überhaupt? Am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland in Kraft und damit auch die Verpflichtung auf allen staatlichen Ebenen, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, den Betroffenen Schutz und Unterstützung zu gewährleisten und das Auftreten von Gewalt zu verhindern.

Auch wir als Freie Demokraten verfolgen das Ziel, die Istanbul-Konvention flächendeckend umzusetzen und Frauen umfangreich vor auftretender Gewalt zu schützen. Dazu brauchen wir die vertiefte Zusammenarbeit zwischen den Akteuren und in Zukunft weitere Anstrengungen.

Die Bedeutung der Istanbul-Konvention ist, denke ich, in diesem Haus unbestritten und nimmt aufgrund der steigenden Zahlen zu. Innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt gilt es, die Anti-Gewalt- und Hilfesysteme weiter zu stärken. Auch muss die Aufklärung über häusliche und sexualisierte Gewalt verbessert werden. Wir stimmen daher dem vorliegenden Alternativantrag der Koalitionsfraktionen zu. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP, und von Angela Gorr, CDU)