Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Stefan Gebhardt (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Siegmund, kein Satz Ihrer Rede hatte irgendwas mit dem Staatsvertrag zu tun.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Ulrich Siegmund, AfD: Doch!)

- Nein, in diesem Staatsvertrag geht es, wie Herr Grube es eben dargestellt und Herr Robra es eingebracht hat, überhaupt nicht um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es geht um Medienkonservation und um die Regionalfensterverpflichtungen für die großen privaten Rundfunkanbieter und es geht um Klarstellungen im Jugendschutz; nicht mehr und nicht weniger.

Herrn Kosmehls Frage war ja völlig berechtigt. Wo ist denn der Reformstaatsvertrag? Natürlich ist es so, dass immer dann, wenn hier ein Medienrechtsänderungsstaatsvertrag auftaucht, erst einmal die große Erwartungshaltung einsetzt, ah, jetzt ist er endlich da. Entweder es geht um Rundfunkbeiträge oder es geht um eine Reform, wie man künftig die Rundfunkbeiträge senken oder stabil halten kann. 

(Ulrich Siegmund, AfD: Abschaffen!)

Das ist die große Aufgabe.

Aber in diesem Staatsvertrag, Herr Siegmund, geht es nicht darum. Das ist ja das, was Herr Kosmehl nachgefragt hat. Wir vermissen diesen Staatsvertrag oder warten sehnsüchtig darauf. Herr Robra hat angekündigt, dass er im Herbst kommt. Also, kein Satz Ihrer Rede hatte irgendwas mit diesem Staatsvertragstext zu tun. Lesen Sie ihn doch einfach bitte mal, bevor Sie sich dazu äußern. 

Es sind einige spannende Dinge in dem Staatsvertrag enthalten, auf die ich kurz eingehen will. Das Hauptthema - das hat Herr Robra schon genannt - ist die Verpflichtung der großen bundesweiten privaten Medienanbieter, von RTL und der ProSiebenSat.1-Gruppe, für Regionalfenster in - und jetzt kommt's - ausschließlich den alten Bundesländern.

Seit Ewigkeiten setzen sich die neuen Bundesländer dafür ein, dass diese Verpflichtung für regionale Berichterstattung auch in den neuen Bundesländern einsetzt. Dazu hatte ich eine Kleine Anfrage gestellt, wie denn jetzt der Stand der Dinge ist; denn der Staatsvertrag lag ja als Entwurf vor.

Es kam die Frage von mir, wie sich die Landesregierung dafür eingesetzt hat, dass bundesweite private Vollprogramme auch für Sachsen-Anhalt zur Ausstrahlung von Fensterprogrammen verpflichtet werden. - Und die Antwort ist so lapidar wie simpel: Die Landesregierung hat sich in Gesprächen und Abstimmungen im Länderkreis für das oben genannte Anliegen eingesetzt. - Punkt. Das ist die Antwort, die Sie mir gegeben haben.

Die nächste Frage lautete: Woran ist denn die Schaffung gleicher Lebensverhältnisse für alle Bundesländer in dieser Frage gescheitert? - Die Antwort: Es konnte bisher keine Einigung zur Reform des Medienkonzentrationsrechts im Länderkreis gefunden werden. Also, mit Verlaub, Herr Robra, in der Beurteilung würde stehen: Man war stets bemüht.

(Zuruf von Minister Rainer Robra)

- Bitte? - Ja, ich verstehe, dass man mit Bemühungen auch einmal scheitern kann. Aber Sie können doch von der Opposition nicht erwarten, dass zu einem Staatsvertrag, der einfach mit den Ungerechtigkeiten zwischen Ost und West weiter fortgeschrieben und uns jetzt hier vorgelegt wird, von uns Beifall kommt. Also, diese Erwartungshaltung ist ein bisschen kühn.

Deswegen kommt von uns Kritik an der Stelle, weil wir natürlich erwarten, dass auch die Privaten dazu verpflichtet werden - die Probleme, die es bei uns gibt, haben sich ja am letzten Wahlsonntag noch einmal gezeigt  , regionale politische Berichterstattung aus den neuen Bundesländern zu bringen und auch aus Sachsen-Anhalt, aus dem Landtag künftig zu berichten.

Herr Kosmehl kann dazu schöne Beispiele nennen. Er war ja einmal in Hessen politisch aktiv. Selbst in so einem kleinen, unbedeutenden Bundesland wie Hessen ist SAT. 1 verpflichtet, regelmäßig aus dem Landtag Bericht zu erstatten. Das fällt in Sachsen-Anhalt aus. Ich weiß nicht, warum wir uns das weiter bieten lassen wollen.

Wir werden natürlich den Gesetzentwurf in den Ausschuss überweisen, um auch dort noch einmal unsere Kritik deutlich zu machen. Aber so geht es aus unserer Sicht nicht. Ungerechtigkeiten zwischen Ost und West einfach so eins zu eins fortzuschreiben - dazu werden Sie keine Zustimmung von uns erhalten. - Vielen Dank.