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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 6

Erste Beratung

Finger weg vom Waffenrecht!

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/2664


Die Einbringung übernimmt der Abg. Herr Schröder.

(Beifall bei der AfD)


Florian Schröder (AfD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Es ist schon erstaunlich, mit welcher Geschwindigkeit Bundesinnenministerin Faeser tätig wurde, nachdem in der Silvesternacht in Berlin hauptsächlich die Polizei und die Hilfskräfte mit Feuerwerkskörpern angegriffen worden sind.

Nachdem sich dann herausstellte, dass die Angreifer überwiegend einen Migrationshintergrund hatten, endete der Wille nach Konsequenzen abrupt. Denn an dieser Stelle würde doch das eigene Politikversagen zu offensichtlich werden. Was also tun? - Ein Blitzableiter musste her.

Das Waffenrecht musste wieder einmal zum Thema gemacht werden. Gleich im Januar setzte Frau Faeser die Bevölkerung über ihren Twitter-Account über die geplante Verschärfung in Kenntnis. Das Tempo des Vorschlags lässt allerdings darauf schließen, dass dieser bereits in der Schublade eines gut bezahlten Referenten gelegen haben muss.

Allerlei absurde Vorschläge wurden dort eingearbeitet, und zwar vom farbigen Anmalen einer Waffe um ihre Bedrohungswirkung zu mindern, bis zum generellen Abschaffen halbautomatischer Pistolen und Gewehre. Für mich einer der schlechtesten Versuche, den zu recht abgeschafften § 37 des alten Waffenrechts durch die Hintertür wieder einzuführen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wieder einmal dürfen sich Jäger und Sportschützen unter Generalsverdacht gestellt fühlen. Die Deliktrelevanz der mit legalen Waffen verübten Verbrechen ist kaum messbar. Sie liegt bei unter 0,2 %. Beinahe alle Straftaten werden mit illegalen Waffen verübt. Diesen Sachverhalt blenden Sie natürlich aus, genau wie das Versagen in der Einwanderungspolitik, was die zahlreichen Messerangriffe in Deutschland schmerzhaft belegen.

Zurück nach Berlin. Die meisten Polizeibeamten wurden durch Böller und eben nicht durch Schreckschusswaffen schwer verletzt. Ein Böllerverbot in den Problembezirken wäre die richtige Entscheidung gewesen. Beim Umsetzen dieser Maßnahme hätte man sich vielleicht einen Rassismusvorwurf gefallen lassen müssen. Aber die Berliner nehmen dann doch lieber verletzte Beamte in Kauf.

Natürlich durfte der im Dezember aufgeflogene Plan für einen Staatsstreich der Rentnerbande als Begründung nicht fehlen. Querdenker und die AfD waren gleich mit von der Partie.

Aber zurück zum Waffenrecht. Gleich nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes regte sich Widerstand, und zwar flächendeckend in Deutschland. - Gut so, sage ich. Nahezu alle Verbände lehnen die weitere Verschärfung ab.

Online-Petitionen mit mehr als 50 000 Unterschriften erreichten den Bundestag. Das zeigt, dass sich die 1,5 Millionen Besitzer von legalen Waffen in Deutschland nicht mehr weiter gängeln lassen wollen. Dies ist eine Gruppe, die übrigens bereits jetzt schon zur am meisten überwachten Bevölkerungsgruppe dieses Landes gehört.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das hat nichts mit der Realität zu tun!)

Nicht zuletzt unter diesem Druck, Herr Striegel, hat sich auch die FDP bewogen gefühlt, die laufende Ressortabstimmung im Bundestag zu stoppen. Gestoppt ist aber nicht genug, liebe Kollegen von der FDP. Deswegen, so glaube ich, wird es in Teilen erhalten bleiben.

Es gibt in Deutschland 120 000 Besitzer von legalen Waffen, die sich erneut zu Unrecht durch die Politik kriminalisiert fühlen. Dennoch geht die Gängelei in Sachsen-Anhalt noch viel, viel weiter. Es gab den konkreten Versuch der unteren Waffenbehörde Magdeburg, Mitgliedern und Funktionsträgern der AfD die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen und das nur, weil sie Mitglied der AfD waren. Dies ist ein Skandal, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Dieser Versuch ist krachend gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg gab einem Mitglied meiner Partei recht. Das Urteil dürfte richtungsweisend sein.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Der Generalverdacht gegenüber AfD-Mitgliedern und -Mandatsträgern, Herr Striegel, wurde damit gerichtlich für unzulässig erklärt. Das Urteil zeigt aber eben auch, dass die AfD fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht

(Beifall bei der AfD)

und das sollte Ihnen, der Verwaltung und den Ministerien langsam einmal klar werden.

Wir treten allerdings schon für eine Veränderung des Waffenrechts ein, und zwar nachdem ein Bedürfnis nach dem Modell des Kleinen Waffenscheins eben nicht mehr geprüft wird und Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechtes auch keine Frage der politischen Gesinnung mehr ist.

Das Denunziantentum darf ebenfalls nicht ausufern; denn es dient meist als Racheakt. Es darf keine rechtlichen Konsequenzen haben. An dieser Stelle gilt es besonnen zu sein und Überreaktionen der Behörden sind zu vermeiden. Ein behauptetes Bedrohungsgefühl Dritter darf niemals eine verwaltungsrechtliche Maßnahme nach sich ziehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Waffenrecht ist immer auch ein Gradmesser für die Freiheit einer Gesellschaft.

(Beifall bei der AfD - Sebastian Striegel, GRÜNE: Nein, echt nicht!)

Deswegen, Herr Striegel, sagen wir von der AfD: Finger weg vom Waffenrecht! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der AfD)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Schröder, es gibt eine Frage von Herrn Erben.


Florian Schröder (AfD):

Soll ich die Frage zulassen?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Wenn Sie das möchten.


Florian Schröder (AfD):

Eigentlich nicht. - Vielen Dank.

(Lachen und Beifall bei der AfD)