Tagesordnungspunkt 16
Erste Beratung
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/4901
Einbringer ist Herr Schulenburg. Er steht in den Startlöchern und erhält sofort das Wort. - Bitte sehr.
Chris Schulenburg (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schaffen wir Rechtsklarheit. Wir als Koalitionsfraktionen bringen verschiedene Änderungen ein. Diese sollen dazu beitragen und gewährleisten, dass wir eine verfassungsrechtliche Landtagswahl 2026 durchführen können. Auch Erfahrungen der Kreiswahlleiter und der Landeswahlleiterin lassen wir in den Gesetzentwurf mit einfließen.
Wir präzisieren die Regelung zur Benennung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson und zu deren Abberufung. Das bestehende Verbot der Einreichung mehrerer Wahlvorschläge im Wahlkreis durch denselben Wahlvorschlagsträger und das Verbot der Einreichung mehrerer Landeswahlvorschläge werden nun hinreichend klar normiert. Bestehende Unklarheiten bei der Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge auf dem Stimmzettel sollen durch eine Neufassung der Regelung beseitigt werden.
Des Weiteren werden Änderungen eingebracht. Diese dienen der Klarstellung im Rahmen der Gewinnung von Wahlhelfern. Bestehende Unklarheiten bei dem Übergang eines Sitzes auf eine Ersatzperson, sofern diese aus der Partei ausgeschieden oder ausgeschlossen worden ist, werden zum Schutz der Parteien beseitigt. Die Ablehnungsgründe für ein Wahlehrenamt werden einheitlich zum Bundes- und Europawahlrecht normiert, um eine einheitliche Rechtsauslegung zu gewährleisten.
Die Änderung der bisherigen Zuschnitte der Wahlkreise 7 und 8 ist aufgrund der Veränderungen der deutschen Bevölkerung im Wahlkreis 8 erforderlich. Aufgrund der aktuellen deutschen Bevölkerungszahlen zum 30. September 2023 auf der Basis des Zensus 2022 besteht für den bisherigen Zuschnitt des Wahlkreises 8 eine Abweichung vom Wahlkreisdurchschnitt von aktuell plus 19,9 %. Es ist also zu erwarten, dass die gesetzlich bestehende maximale Toleranzgrenze von 20 % in Kürze überschritten werden wird.
Zum Abschluss werden das Zitiergebot und das Inkrafttreten des Gesetzes im Gesetzentwurf näher präzisiert. Ich beantrage im Namen der Koalitionsfraktionen die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss. - Herzlichen Dank.