Wir kommen zu dem
Tagesordnungspunkt 1
Befragung der Landesregierung gemäß § 45a GO.LT
Ich will kurz auf Folgendes hinweisen: Es dürfen eine Frage und bis zu zwei Nachfragen von demselben Abgeordneten gestellt werden. Wir beginnen mit der FDP. - Bitte, Herr Bernstein.
Jörg Bernstein (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Erst einmal eine kurze Vorbemerkung. Seitens des Landes Sachsen-Anhalt werden vielfältige Anstrengungen unternommen, um Lehrkräfte im Ruhestand weiter im aktiven Schuldienst oder in unterstützenden Tätigkeiten zu halten - also bspw. solche Mentorenprogramme, bei denen ältere Lehrkräfte die Seiteneinsteiger betreuen. Es gibt in der letzten Zeit, zumindest an mich gerichtet, einige Nachfragen zu diesem Programm. Das legt für mich den Schluss nahe, dass man dazu einen gewissen Informationsbedarf hat. Deshalb meine Frage an die Landesregierung: Wie wird sichergestellt, dass insbesondere die Schulleitungen gegenüber ihren Kollegen aktiv diese Maßnahmen, diese Programme des Landes, kommunizieren? - Vielen Dank.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Feußner, bitte.
Eva Feußner (Ministerin für Bildung):
Herr Präsident! Lieber Kollege Bernstein, wir haben eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um Anreize für Lehrkräfte, die aus dem Schuldienst ausscheiden, zu schaffen. Ich will vielleicht einmal einige Maßnahmen nennen.
Erstens. Ich möchte die Absenkung der Arbeitszeit ab dem 62. Lebensjahr in Erinnerung rufen. Ich weiß, das wird nicht immer gerade positiv diskutiert, aber das ist auch eine Maßnahme.
Das Zweite - das Hinausschieben des regelmäßigen Ruhestandes. An dieser Stelle gewähren wir einen Zuschlag in Höhe von 10 % zum Grundgehalt. Wenn der Höchstruhegehaltssatz von 71,75 % noch nicht erreicht wurde, dann erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 1,7 % pro Jahr. Das Reduzieren der Arbeitszeit geht natürlich im Rahmen der Verlängerung der Arbeitszeit, also mittels Teilzeitverträgen. Das ist auch möglich. Lehrkräfte im Beschäftigungsverhältnis können eine Zulage von bis zu 20 % der Stufe 2 ihrer Entgeltgruppe erhalten.
Drittens. Wir ermöglichen ebenso die Beschäftigung im Ruhestand als Vertretungslehrkraft. Die Beschäftigung erfolgt unter regelmäßiger tariflicher Eingruppierung als Lehrkraft. Für Ruhestandsbeamte besteht ab Erreichen der Regelarbeitszeit Beitragsfreiheit in allen Zweigen der Sozialversicherung. Lehrkräften im Beschäftigungsverhältnis kann eine tarifliche Zulage gewährt werden. Lehrkräfte, die ihren Renteneintritt um ein Jahr verschieben, erhalten einen Zuschlag in Höhe von 6 %. Die Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung entfällt.
Dann haben wir noch eine vierte Maßnahme, und zwar die Möglichkeit eines Abschlusses von Honorarverträgen, insbesondere für die Betreuung von Seiteneinsteigern im Rahmen eines Mentorings.
Alle diese vier Punkte bewerben wir sehr intensiv über den Bildungsserver. Dieser ist für alle Lehrkräfte zugänglich. Darüber hinaus haben wir einen Flyer erstellt, der allen Schulen zugänglich ist. Unter dem Titel „Erfahrung gewünscht!“ hat das Bildungsministerium einen Flyer an alle Schulen verteilt, der diese genannten Anreizmaßnahmen darstellt.
Sie fragten: Wie wird das kommuniziert? - Das ist tatsächlich eine spannende Frage. Regelmäßig werden die schulfachlichen Referenten von uns gemahnt, das den Schulleitungen in den Schulleiterdienstberatungen nahezubringen. Wir wünschen uns, dass die Schulleitungen explizit Lehrkräfte, die kurz vor dem Ausscheiden, aus welchen Gründen auch immer, stehen, ansprechen und denen diese Maßnahmen sozusagen zuführen und schmackhaft machen - das darf ich einmal so in Anführungsstriche sagen ; denn wir benötigen natürlich jede Lehrkraft.
Dass das vielleicht nicht immer im ausreichenden Maße geschieht, ärgert mich manchmal auch, z. B. wenn ich an Schulen komme, dort nachfrage und dann gesagt wird: Das wussten wir alles gar nicht. Aber wir mahnen, mahnen, mahnen und erinnern und erinnern. Wir haben auch immer wieder in unseren Schulleiterbriefen darauf aufmerksam gemacht, dass es diese Maßnahmen gibt. Wenn wir als Parlament gemeinsam dafür Werbung machen, dann wird es vielleicht immer ein Stückchen besser werden und dann können wir das den Lehrkräften vielleicht noch näher bringen.
Ich freue mich über jeden, der eine von diesen Maßnahmen in Anspruch nimmt. Ich freue mich mit jedem, der die Regelaltersgrenze für seine Altersrente erreicht hat. Für jeden vorzeitigen Ausstieg muss man auch Verständnis haben - keine Frage. Aber aufgrund des Bedarfs wäre es natürlich schön, wenn alle diese Maßnahmen noch mehr greifen würden. - Recht herzlichen Dank.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. Ich sehe keine Nachfrage.