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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 8

Wahl zur Besetzung des Amtes der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Landesbeauftragte)

Wahlvorschlag Landtagspräsident - Drs. 8/3697

Unterrichtung Landtagspräsident - Drs. 8/3757


Das Verfahren findet ohne Debatte statt. 

(Unruhe)

- Ich bitte Sie, sich zu konzentrieren. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur wählt der Landtag die Landesbeauftragte mit der Mehrheit seiner Mitglieder. 

Hierzu liegt Ihnen in der Drs. 8/3697 eine Vorschlagsliste mit zwölf in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten kandidierenden Personen vor, die im Wege der öffentlichen Stellenausschreibung ermittelt wurden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Unterrichtung in der Drs. 8/3757, welche die Zurückziehung der Bewerbung von Prof. Dr. Müller beinhaltet. Somit stehen für die Wahl noch elf kandidierende Personen zur Verfügung, die auf dem Wahlzettel ausgewiesen sind.

Bevor wir zur Wahl kommen, möchte ich Folgendes anmerken: Die Wahl erfolgt mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Die Wahl wird gemäß § 75 und § 77 der Geschäftsordnung geheim und mit Stimmzetteln durchgeführt. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ablauf dieser Wahl ist wie folgt vorgesehen: Wer einer der elf kandidierenden Personen, die in der Drs. 8/3697 genannt werden, seine Stimme geben möchte, der kreuzt bitte auf dem Stimmzettel diese eine Person an. Wer den Wahlvorschlag in Gänze ablehnt, der kreuzt bei „Nein“ an. Wer sich der Stimme enthalten möchte, der kreuzt bei „Enthaltung“ an. 

Zum Wahlverfahren selbst nur so viel: Sie werden durch einen Schriftführer einzeln aufgerufen, erhalten hier vorn den Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie so eindeutig an, dass kein Zweifel an der Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend geben Sie den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Verwenden Sie bitte die Stifte, die in der Wahlkabine bereitliegen. Der Vollständigkeit halber füge ich folgenden Satz hinzu: Wer den Stimmzettel markiert, beschriftet, verziert oder anderweitig kenntlich macht, der macht seine Stimme ungültig. 

Wir steigen nun in das Verfahren ein. Den Namensaufruf nimmt Herr Teßmann vor. Das Führen der Wählerliste übernehmen Herr Schröder und Herr Gludau. Die Ausgabe der Stimmzettel übernimmt Herr Aldag. Die Aufsicht an der Wahlkabine führt Frau Richter-Airijoki, die Aufsicht an der Wahlurne Frau Nicole Anger. - Die Wahlurne ist leer, danke. 

Herr Teßmann, beginnen Sie bitte mit dem Namensaufruf. 

(Schriftführer Tim Teßmann ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Dann geht es weiter mit Tim Teßmann, Florian Schröder, Maximilian Gludau, Nicole Anger, Frau Richter-Airijoki. Und jetzt gehen die beiden Letzten, Herr Aldag und ich.

Ist noch jemand im Saal, der wählen darf und nicht gewählt hat? - Ich glaube, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung ab. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses bleiben Sie bitte im Raum. Wir unterbrechen die Sitzung.