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Plenarsitzung

Transkript

Elrid Pasbrig (SPD):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der antragstellenden Fraktion gilt unser Dank. So erhalten wir als SPD-Fraktion an dieser Stelle die Möglichkeit, auf eines unserer Schwerpunktthemen hinzuweisen, nämlich über ein Agrarstruktursicherungsgesetz dem Ausverkauf unserer land- und forstwirtschaftlichen Flächen Einhalt zu gebieten. Allerdings sollte unser Agrarstrukturgesetz nicht nur die Share Deals aufgreifen, sondern grundsätzlich den Verkehr von landwirtschaftlichem Grund und Boden regeln, das Monitoring der Pachtverhältnisse oder aber auch siedlungsrechtliche Eingriffe berücksichtigen.

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat Frau Frederking gerade angeführt. Das ist sehr eindrücklich und zeigt uns, warum wir an dieser Stelle im Markt regulieren müssen und ihn sich nicht selbst überlassen können.

Ich führe noch ein anderes Zitat an - vielleicht wird es dann etwas greifbarer -, und zwar von meinem Parteigenossen Hans-Jochen Vogel. Er sagte im Jahr 2019, basierend auf den 50 Jahren alten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes, Folgendes:

„Grund und Boden ist keine beliebige Ware, sondern eine Grundvoraussetzung menschlicher Existenz. Boden ist unvermehrbar und unverzichtbar. Er darf daher nicht dem unübersehbaren Spiel der Marktkräfte und dem Belieben des Einzelnen überlassen werden“.

In dem damals veröffentlichten Artikel führte er weiter aus, dass Boden mehr als andere Güter in den Dienst des Allgemeinwohls gestellt werden müsse, da er eine wesentliche Grundlage der Daseinsvorsorge sei. Ich bin an dieser Stelle ehrlich: Hans-Jochen Vogel stellt dies in den Zusammenhang mit dem sozialen Wohnungsbau,

(Zuruf)

aber ich finde, es ist absolut übertragbar auf landwirtschaftliche Betriebe.

(Zustimmung)

Letztes Jahr zu dieser Zeit, genauer gesagt, im November 2020, wurde von den damaligen Koalitionsfraktionen ein Entwurf für ein Agrarstruktursicherungsgesetz eingebracht. Wir haben davon bereits gehört. Der Entwurf scheiterte schlussendlich, weil die Kritik der Verbände zu stark war und eine ordentliche Anhörung dazu auch nicht stattfinden konnte.

Allerdings unterscheiden sich dazu die Ansichten von Frau Frederking und mir. Es wurde nämlich unter anderem kritisch beleuchtet, dass es zu der Zeit zwar ein Leitbild „Landwirtschaft 2030 Sachsen-Anhalt“ vom damaligen Landwirtschaftsministerium gab, dieses allerdings nicht im Dialog mit Verbänden und Vereinen erarbeitet worden ist. Es gibt dennoch Formulierungen - das Leitbild ist immer noch zugänglich  , die ich hier zitieren möchte. So beinhaltet das vorliegende Leitbild die Maßgabe, dass für den landwirtschaftlichen Grund und Boden in Sachsen-Anhalt eine breite Eigentumsstreuung gewährleistet ist und dass beim Erwerb von Grund und Boden aktiven Landwirten ein gesetzlicher Vorrang zugestanden werden soll. Die Ausgestaltung dessen obliegt uns nun.

Der Minister hat heute angedeutet, dass im kommenden Jahr ein überarbeiteter Entwurf vorgelegt werden soll. Darüber bin ich froh, denn uns rennt an dieser Stelle ein wenig die Zeit davon. In Zeiten niedriger Zinsen ist der landwirtschaftliche Boden ein begehrtes Investitionsobjekt. Die solide Rendite verspricht eine gute Verzinsung des investierten Kapitals. Unsere lokalen Agrarbetriebe oder Junglandwirte können hierbei kaum mithalten. Erst im August berichtete die „Volksstimme“ über einen rasanten Preisanstieg. So berichtete sie, wer vor 14 Jahren 1 ha Land in Sachsen-Anhalt gekauft hat, kann ihn heute für etwa das Vierfache verkaufen.

Dass allein im Jahr 2020 Boden im Wert von rund 250 Millionen € den Besitzer wechselte, verdeutlicht, wie aktiv dieser Markt ist. Kritiker eines Agrarstrukturgesetzes ziehen sich auf den Standpunkt zurück, dass nach dem Grundstücksverkehrsgesetz Grundstückverkäufe untersagt werden können, wenn der Käufer kein Landwirt ist. Deswegen kommt es zu diesen sogenannten Share Deals. Bei diesen kaufen Investoren Unternehmensanteile, weil diese eben noch nicht genehmigungspflichtig sind. Das führte bspw. dazu, dass in Anhalt-Bitterfeld bereits 30 % der Landwirtschaftsunternehmen von überregionalen Investoren beherrscht werden und im Kreis Stendal sind es immerhin schon fast 20 % der Betriebe.

Wir müssen diese Regelungslücke nun schließen und nehmen hierfür gern die Ansätze aus dem letzten Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes noch einmal auf. Wenn wir die Regelungslücke nämlich ließen, wäre absehbar, dass die Preise weiter stiegen und es für hiesige Landwirte immer schwerer würde, einem Betrieb zu gründen oder aber ihren Betrieb auszuweiten. - Meine Uhr läuft ab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns die nächste Debatte um ein Leitbild und um ein korrespondierendes Agrarstrukturgesetz erfolgreich abschließen, und zwar im Dialog mit Landwirten, Verbänden und Vereinen. Wir sind uns in der Koalition darin einig, dass wir schnellstmöglich Sicherheit für unsere Landwirtschaftsbetriebe schaffen müssen. Ich bitte um die Überweisung des Antrages in den Landwirtschaftsausschuss. - Vielen Dank.

(Zustimmung)