Rainer Robra (Staats- und Kulturminister):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Thematik der Förderung von Klubs und Musikspielstätten ist in der laufenden Legislaturperiode bereits ausgiebig behandelt worden. Herr Aldag hat darauf hingewiesen.
Die hohe kulturelle und soziale Bedeutung von Klubs und Musikspielstätten im Kontext kultureller Infrastrukturen ist völlig unstrittig. Als Livespielstätten haben sie eine besondere Bedeutung für die Förderung und die Präsentation gerade auch des künstlerischen Nachwuchses und tragen mit ihren vielfältigen kulturellen Angeboten zur Bereicherung des kulturellen Lebens in unseren Städten und Gemeinden bei. Einer Veranstaltungsübersicht vom vergangenen Wochenende habe ich entnommen, dass Magdeburg zurzeit noch 14 Klubs am Start hat. Das finde ich durchaus beachtlich.
Kulturelle Projekte in den Klubs können nach der allgemeinen Kulturförderrichtlinie grundsätzlich sehr flexibel gefördert werden. Projekte im Bereich der zeitgenössischen Musik, spartenübergreifende Projekte der Musik oder auch projektbezogene Investitionen werden gemäß Nummer 2.2 Buchstabe f ich sage das ganz bewusst so, damit es im Protokoll steht der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen bereits zielgenau berücksichtigt. Die allgemeinen Kriterien für eine Landesförderung von Livemusik, Investitionen und Digitalisierung in Klubs sind gemäß Nummer 2.1 in Verbindung mit den Nummern 4, 5 und 6 der allgemeinen Kulturförderrichtlinie in der derzeitigen Fassung geregelt.
Daher ist die Einführung einer neuen Förderkategorie oder gar einer neuen Förderrichtlinie für Klubs und Musikspielstätten aus der Sicht der Landesregierung nicht notwendig und vielleicht sogar gefährlich. Denn die Kulturförderung ist sehr umfassend und flexibel, und je weiter wir die Förderkriterien eingrenzen, desto mehr schaffen wir Exklusionsräume, also Tatbestände, die möglicherweise nicht erfasst werden. Wir wollen aber den Haushaltsverhandlungen nicht vorgreifen, Herr Aldag. Einer institutionellen Förderung von Klubs stehe ich ganz grundsätzlich kritisch gegenüber, weil das wettbewerbsrechtlich und auch sonst problematisch wäre.
Der Übersicht, die wir erstellt haben Sie haben es kurz erwähnt ist zu entnehmen, dass in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt zehn Projekte mit einer Gesamtfördersumme von rund 970 000 € vom Land bewilligt worden sind. Auch das ist nicht ganz unbeachtlich.
Darüber hinaus darf ich berichten, dass sich die Landesregierung für diesen neuralgischen Punkt der Berücksichtigung in der Baunutzungsverordnung auf der Bundesebene für eine Novellierung eingesetzt hat. Wir haben im Rahmen der Ausfertigung eines Bundesgesetzentwurfs zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung grundsätzlich einer allgemeinen Zulässigkeit von Musikklubs in urbanen Gebieten zugestimmt. Dabei wurde zwischen Musikspielstätten und Vergnügungsstätten unterschieden, sodass die Musikklubs eine autarke Position in der Baunutzungsordnung innehaben. Nun liegt es an der Bundesregierung, das umzusetzen. Zumindest in einem Wahlprogramm, das ich aufmerksam gelesen habe, ist der Punkt schon aufgegriffen worden.
(Guido Heuer, CDU, lacht)
Ich hoffe, mit meinen Ausführungen nochmals dazu beigetragen zu haben, dass wir eine sachliche Diskussion, die auch die Bedarfe berücksichtigt, führen können. Ich bitte darum, dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen, der der Lage gerecht wird.