Tagesordnungspunkt 15
Stärkung der Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs
Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/888
Einbringer ist der Abg. Herr Scharfenort. - Herr Scharfenort, Sie haben das Wort.
Jan Scharfenort (AfD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich beginne mit einem Zitat:
„Der Rechnungshof ist das finanzielle Gewissen des Landes und zählt damit zu den tragenden Säulen unserer Demokratie.“
Das sagte einmal der ehemalige Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt Wolfgang Böhmer. Das oberste Ziel dieses „finanziellen Gewissens“ ist die Vermeidung von Steuergeldverschwendung.
Außerdem hat der Landesrechnungshof eine wichtige Informationsfunktion für uns Mandatsträger und damit auch für unsere Entscheidungen. Dennoch wird die Rolle des Landesrechnungshofes oft missverstanden, leider auch in diesem Haus. So manch ein Mandatsträger sieht in diesem sogar einen Feind der Kommunen. Natürlich ist das nicht so, was ich hier skizzieren möchte.
Die Kommunen kann der Landesrechnungshof nicht nur mit seiner Expertise unterstützen. Seine Kontrollfunktion motiviert zum sauberen Erarbeiten der Jahresabschlüsse und zum korrekten Führen seiner kommunalen Beteiligungen.
Leider erlebe ich es selbst immer wieder, dass Kreis- und Stadträte lediglich abnicken, was ihnen von der Verwaltung vorgelegt wird. Unsere Aufgabe als Parlamentarier ist es aber, in den Kreis- und Landtagen unsere Kontrollfunktion auszuüben; das ist unser gesetzlicher Auftrag.
Eines der stärksten Instrumente ist dabei nun mal der Landesrechnungshof. Dieser macht den Bürgern umfangreiche Prüfdaten zugänglich und schafft damit Transparenz. In diesem Parlament wird sehr oft die Demokratie hoch gelobt. Also stärken wir die Institution dieser Demokratie doch entsprechend. Den Landesrechnungshof zu unterstützen sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Ich möchte hier einmal konkret werden und über die Jahresabschlüsse reden. In einer Vielzahl der Kreise liegen diese seit vielen Jahren nicht vor. So manch eine Kommune verfügt nicht einmal über die Eröffnungsbilanz von 2013. Wie sollen denn, bitte, die benötigten Finanzmittel einer Gemeinde ermittelt werden, wenn diese keine belastbaren Zahlen hat? Mit der Kameralistik lässt sich schlecht planen. Genau deshalb wurde die Doppik bei den Kommunen eingeführt.
Ich erinnere daran, dass es sich um eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung der Jahresabschlüsse handelt. Leider ist diese Pflichtverletzung zum Normalzustand geworden, wie auch der Landesrechnungshof korrekt moniert. Das muss doch Konsequenzen haben. Stellen Sie sich vor, Sie als Steuerpflichtiger hätten Ihre Erklärung von 2013 immer noch nicht abgegeben. Sie hätten längst eine Schätzung und eine Pfändung an der Backe.
Nun aber zum grundlegenden Problem. Der Landesrechnungshof darf lediglich Kommunen und Gemeinden mit mehr als 25 000 Einwohnern überprüfen. Anderen Bundesländern sind solche Beschränkungen fremd. Der Landesrechnungshof in Mecklenburg-Vorpommern darf zum Beispiel immer anlassbezogene Prüfungen durchführen. Ähnlich ist es in Sachsen. Dort verfügt der Rechnungshof über ein unbeschränktes Prüfrecht. Eine Beschränkung auf Gemeinden mit mehr als 25 000 Einwohnern bedeutet im ländlichen Sachsen-Anhalt, dass 89 % der Kommunen, also fast alle, einfach nicht untersucht werden können.
Es bleibt bei den Rechnungsprüfungsämtern hängen. Diese sind zwar per Gesetz unabhängig, die Einstellungspolitik macht aber der Landrat. Damit gibt es einen Interessenkonflikt. Das führt dann dazu, dass den Jahresabschlüssen der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk testiert wird, obwohl es schwerwiegende Mängel und Beanstandungen gibt. Das habe ich selbst in meiner Kommune festgestellt. Leider scheint das kein Einzelfall zu sein, wie der Landesrechnungshof berichtet. Mit stichprobenartigen Überprüfungen könnten diese Fälle drastisch reduziert werden.
Außerdem hat der Landesrechnungshof eine beratende Funktion. Ich empfehle, diese zu nutzen. Ich betone hier: Es geht nicht darum, den Landesrechnungshof zur Superbehörde aufzurüsten, sondern ihm die Möglichkeit von Stichproben zu geben.
Aber denken wir die Problematik doch einmal weiter. Wie soll denn unter diesen Voraussetzungen etwas dermaßen Kompliziertes wie das FAG grundlegend überarbeitet und reformiert werden? Ich denke, darin sind wir uns in diesem Hause einig, dass eine Überarbeitung des FAG unausweichlich ist. Den Kommunen muss endlich eine langfristige Planungssicherheit gegeben werden. Genauso hat der Landtag auch einmal beschlossen - ich war noch nicht Mitglied -, Kennzahlensysteme und eine Kosten- und Leistungsrechnung einzurichten.
Am Ende des Tages muss sich die Politik nun mal auf reale Daten verlassen können. Die Werte aus der Kameralistik sind an dieser Stelle völlig unzureichend. De facto wird aber auf dieser Basis in vielen Kommunen immer noch gearbeitet. Diese Probleme sind auch nicht erst seit heute bekannt.
Im Mai 2018 hatte sich bereits die Arbeitsgruppe „Finanzen“ der CDU-Fraktion für eine Stärkung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes auf ihrer Webseite geäußert. Leider habe ich im Padoka-System dazu keine Anträge gefunden. Persönlich kann ich dazu kein Urteil fällen, da ich zu diesem Zeitpunkt kein Abgeordneter war. Aber das ist egal. Heute haben Sie die Möglichkeit, Ihren Worten Taten folgen zu lassen.
Übrigens: Am vergangenen Dienstag schilderte der Rechnungshofabteilungsleiter Florian Philipp der dpa, dass hierbei Handlungsbedarf besteht. Er beschreibt die genauen Probleme, wie sie soeben von mir beschrieben wurden.
Dass sich unser Landesrechnungshof unmittelbar vor dieser Landtagssitzung in dieser Art und Weise äußert, zeigt, dass hierbei dringend Handlungsbedarf besteht.
(Beifall)
Die Stärkung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes bietet die Möglichkeit, dass dieser seiner Kontrollfunktion umfassender nachkommen kann.
Unsere Fraktion hat Vertrauen in die Kompetenz dieser Institution. Wenn Sie das auch haben, dann stimmen Sie unserem Antrag zu. Ich beantrage die Überweisung in die Ausschüsse für Finanzen und für Inneres. - Vielen Dank.
(Beifall)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Scharfenort, warten Sie. Es gibt eine Frage von Herrn Erben. Wollen Sie die beantworten?
Jan Scharfenort (AfD):
Ja, gerne.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Erben, das gibt Ihnen die Chance, die Frage zu stellen. Bitte sehr.
Rüdiger Erben (SPD):
Herr Kollege Scharfenort, Sie haben ja sehr umfangreich vorgetragen, warum Sie - so habe ich es auch Ihrem Antrag entnommen , § 137 - ich vermute mal, Absatz 1 - ändern wollen. Über § 137 steht doch aber „Überörtliche Prüfung“. Alles, was Sie als Argumente hier vorgetragen haben, waren insbesondere die nicht vorliegenden Jahresrechnungen. Die sind nach meiner Kenntnis - das mag rudimentär sein; Sie können mir gern auf die Sprünge helfen - Aufgaben der örtlichen Prüfung, § 136 in Verbindung mit § 138 ff. des KVG. Können Sie den Widerspruch auflösen, wenn Sie auf der einen Seite erreichen wollen, dass die Jahresabschlüsse vorgelegt werden - Bestandteil der örtlichen Prüfung , Sie aber die Vorschrift für die überörtliche Prüfung ändern wollen? Das würde mich interessieren.
Jan Scharfenort (AfD):
Herr Erben, vielen Dank für Ihre Frage. Mir geht es jetzt hier nicht um diese, ja, für mich herbeikonstruierte Spitzfindigkeit. Darüber können wir gern im Ausschuss debattieren. Mir geht es einfach darum, wie vom Landesrechnungshof gefordert, dass eben Kommunen mit bei weniger als 25 000 Einwohnern geprüft werden können, nicht mehr und nicht weniger. Genau das hat er gefordert. Ich schließe mich da nur der Meinung des Landesrechnungshofes an. - Vielen Dank.
(Zustimmung)