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Plenarsitzung

Transkript

Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Ziel, im Landesbesoldungsgesetz eine Ausnahme vom Verbot des Besoldungsverzichtes aufzunehmen, um ein Dienstradleasing für Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt rechtlich zu ermöglichen.

Der Hintergrund ist, dass Unternehmen vermehrt Leasingmodelle im Rahmen einer steuerrechtlich zulässigen Gehaltsumwandlung anbieten, wodurch sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen für die Beschäftigten reduziert. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, dem Landtag im ersten Quartal des nächsten Jahres eine entsprechende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vorzulegen, damit dieser Baustein der Mobilitätswende zeitnah realisiert werden könne.

Meine Damen und Herren! Die positiven Effekte des Fahrradfahrens als Alternative zum Auto sind durchaus nicht zu bestreiten.

(Zuruf von der AfD: Super, echt?)

Die Frage ist aber, ob das Dienstradleasing tatsächlich so attraktiv ist, dass Bedienstete das Fahrrad vermehrt dienstlich und privat anstelle des Autos nutzen und dieses den entstehenden Verwaltungsaufwand rechtfertigt?

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN: Oh! - Zuruf: Also Leute, Leute, Leute! - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Nee, ehrlich!)

- Wir können uns darüber gern mal vertieft unterhalten. Sie haben ja schon einiges dazu vorhin dargestellt.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Hier sind Zweifel angebracht, Herr Striegel. Zum einen sind Zweifel angebracht, weil der Steuervorteil für die Bediensteten infolge der Gehaltsumwandlung nur bei hochwertigen und hochpreisigen Fahrrädern wie E-Bikes usw. überhaupt spürbar ist, und zum anderen, weil aufgrund der privaten Nutzung ein geldwerter Vorteil entsteht und das geleaste Fahrrad während des Leasingzeitraums kein Eigentum des Nutzers ist.

Dieses dürfte die Akzeptanz des Modells bei den Bediensteten zusätzlich schmälern. Eine Kaufoption am Ende der vereinbarten Leasingdauer ist zwar möglich, bedarf aber einer entsprechenden Vereinbarung, wobei ein ggf. anfallender vermögenswerter Vorteil beim Verkauf zu versteuern wäre.

Meine Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das Dienstradleasing auf Mitnahmeeffekte reduziert, zumal bereits im Tarifbereich das Modell mit einer Zuschusslösung ausgeschlossen wurde.

Gegen ein Dienstradleasing spricht auch der entstehende Verwaltungsaufwand. Der Fahrradanbieter wird bei einem Dienstradleasing von der Dienststelle bei einer Ausschreibung ermittelt und vertraglich gebunden. Die Dienststelle wird der Leasingnehmer. Die Kenntnisse müssen in jeder Dienststelle mit Personalstellen vorgehalten werden. In einem Flächenland ist der Aufwand nicht unerheblich.

Zuletzt gehe ich davon aus, dass jeder Beamte und jede Beamtin im Rahmen der angemessenen Lebensführung wenigstens bereits ein durchschnittliches Fahrrad besitzt bzw. - das sage ich auch in der Deutlichkeit - dass eine Anschaffung mit der Alimentation möglich wäre.

(Zustimmung bei der CDU)

Mehrkosten für den Landeshaushalt entstünden durch den Verwaltungsaufwand und infolge der Inanspruchnahme eines möglichen Modells. Sie lassen sich aktuell nicht beziffern. Und auch wenn einige Länder, wie es schon angesprochen wurde, also Schleswig-Holstein, Hamburg und Baden-Württemberg, bereits entsprechende Möglichkeiten geschaffen haben, unterstützt das Ministerium der Finanzen den Antrag aus den vorgenannten Gründen nicht - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.