Siegfried Borgwardt (CDU):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anlass für die Debatte ist der tragische Mord meine Vorredner gingen darauf ein an einer Frau am 8. März 2023 in Bad Lauchstädt durch ihren von ihr getrennt lebenden Mann. Meine Anteilnahme und die meiner Fraktion gilt den Angehörigen und Hinterbliebenen der Opfer.
(Zustimmung bei der CDU)
Jeder dieser bedauerlichen Fälle ist ein Fall zu viel.
Herr Striegel, es ist bedauerlich, dass der Mann die Frau Das kann man so sehen, wie Sie es gesagt haben. Aber jeder einzelne Fall wir hatten drei Fälle in kurzer Zeit ist bedauerlich und ist offensichtlich auf Schwierigkeiten in der Kommunikation oder auf Behördenversagen zurückzuführen. Das ist das entscheidende Moment.
Da ich als letzter Redner logischerweise nicht mehr allzu viel Neues beitragen kann, will ich nur sagen: Ich unterstütze den Kollegen Kosmehl und den Kollegen Erben ausdrücklich darin, dass dieser Vorfall nicht dazu taugt, das Waffenrecht in geeigneter Weise zu novellieren.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Das will ich ganz klar sagen. Denn in diesem Fall ist offensichtlich und deutlich erkennbar, dass die Waffenbehörde gemäß § 46 ich könnte das jetzt alles noch einmal sagen nach den Vorerkenntnissen sehr wohl befugt gewesen wäre, die Waffen einzuziehen. Selbstverständlich.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Dass deren offensichtliche Fehleinschätzung fatale Folgen hatte, wissen wir heute. Deshalb waren wir von Anfang an, als das Thema aufkam, dafür dankbar, dass es erstens thematisiert wird und dass wir zweitens im Innenausschuss noch einmal detailliert darüber reden, weil es offensichtlich Versäumnisse beim Zusammenspiel beider Behörden gibt. Deshalb waren wir von Anfang an dafür, den Antrag zu überweisen. Ich bitte Sie, in diesem Sinne zu entscheiden. - Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)