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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4651

Änderungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/4697

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/4714


Die Einbringung für die Landesregierung wird Frau Feußner übernehmen. - Frau Feußner, Sie haben das Wort.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstmal möchte ich am Anfang so ein bisschen mein Unverständnis darüber ausdrücken, dass die Einbringung des Schulgesetzes nicht mit hoher Priorität in diesem Hohen Hause

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ich meine, das ist der CDU-Fraktion zu verdanken!)

behandelt wird.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

- Ich glaube, im Ältestenrat sitzen alle Fraktionen und entscheiden das gemeinsam.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Perfekt, ja! - Weiterer Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

- Wie auch immer. Und dass dafür nur eine Dreiminutendebatte vorgesehen wurde    

(Zurufe von der Linken)

- Ja, wer auch immer. Ich kann ja trotzdem mein Unverständnis darüber ausdrücken, 

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Jawohl!)

dass dafür nur eine Dreiminutendebatte vorgesehen ist.

(Zustimmung von Matthias Büttner, Staßfurt, AfD - Ulrich Siegmund, AfD: Ja, Frau Feußner!)

Ich möchte daran erinnern: Bildungspolitik ist nach dem Grundgesetz Ländersache. Wir haben den grundgesetzlichen Auftrag, diese verfassungsmäßige Prioritätensetzung zu achten und auch zu pflegen.

Ich hatte mich gestern entschuldigt, weil mir nicht ganz wohl war. Mir ist es heute immer noch nicht ganz wohl. Aber mir ist es sehr wichtig, diesen Tagesordnungspunkt heute selbst zu begleiten. Das möchte ich an dieser Stelle auch noch mal erwähnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf wird die Rechtsgrundlage für unsere Schulen und für die Schulträger auf zeitgemäße Füße gestellt. Das Ziel dieser umfangreichen Änderungsvorschläge ist eine Stärkung unserer Schulen in einer Zeit tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen, leider mehr politischer Unsicherheit und auch daraus resultierend größerer Herausforderungen für die Menschen in der Schule und um die Schule herum.

Der Entwurf greift notwendige Anpassungen aufgrund des digitalen Fortschritts auf. Außerdem macht er erfolgreiche pädagogische Modellvorhaben zu beständigen und regelhaften schulischen Instrumenten und erhöht damit auch die Bildungsqualität. Letztlich wird das Gesetz unseren Schulträgern vielmehr Handlungsfreiheit bieten und sie gleichzeitig von überkommenem bürokratischen Ballast befreien.

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

Der Entwurf der Landesregierung berücksichtigt dabei die Anforderungen des Koalitionsvertrages, des bildungspolitischen Dialogs, die Vorgaben der Kultusministerkonferenz und die absehbaren demografischen Entwicklungen in unserem Land.

Verehrte Abgeordnete! Lassen Sie mich einige wenige Punkte dieser Schulgesetznovelle herausgreifen.

Erstens. Wir wollen unseren Lehrkräften im Seiteneinstieg eine Form des Bewährungsaufstieges über Zeit und Qualifikation ermöglichen und dadurch weitere Entwicklungschancen für Seiteneinsteiger bieten.

Zweitens. Wir wollen die Leistungen der Schüler zielgerichteter erheben, dadurch Abweichungen von den Durchschnitten besser registrieren, um letztlich als lernendes System die Bildungsqualität besser beeinflussen zu können.

Drittens. Mit dem neuen § 10b wird eine entsprechende Bestimmung in das Schulgesetz aufgenommen, die den Anforderungen an die fortschreitende Digitalisierung Rechnung trägt. Damit können nach Entscheidung der Schule digitale Lehr- und Lernformen an die Stelle des Präsenzunterrichts treten und diesen auch ergänzen.

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)

Diese Regelung kommt auch einem entsprechenden Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nach.

Viertens. Ein zukunftsfähiges Bildungssystem muss junge Menschen frühzeitig auf die Anforderungen der Arbeitswelt vorbereiten. Deshalb verankern wir das duale Lernen dauerhaft im Schulgesetz. Mit den Programmen „Produktives Lernen“ und „Praxislerntag“ schaffen wir für Schülerinnen und Schüler praxisorientierte Lernformen, die ihnen den Übergang in eine Berufsausbildung erleichtern. Unser Ziel ist es, den Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss nachhaltig zu reduzieren und jedem jungen Menschen eine berufliche Perspektive zu bieten.

Fünftens. Unsere berufsbildenden Schulen werden gestärkt, indem sie demnächst als regionale Kompetenzzentren erweiterte Bildungsangebote im Bereich der Ausbildung, Umschulung und Weiterbildung anbieten können. Dies fördert die Vernetzungen mit der regionalen Wirtschaft und macht unsere Berufsschulen zu unverzichtbaren Partnern der Unternehmen vor Ort.

Sechstens. Von nun an soll der Wechsel von Schülern über Schulbezirke bzw. Schuleinzugsbereiche hinweg von den Schulträgern entschieden und administriert werden. Insofern wird die Entscheidung über eine Ausnahme zum Wechsel des Schulbezirkes bzw. des Schuleinzugsbereiches bürgernäher und bürgerfreundlich entschieden.

Siebentens. Die Abschaffung der Gastschulbeiträge stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau dar. Mit der Streichung des § 70 Abs. 2 reduzieren wir erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Schulträgern und schaffen insbesondere mehr Freiräume für die kommunalen Verwaltungen. Diese Ressourcen können an anderer Stelle gewinnbringend eingesetzt werden.

Meine Damen und Herren! Die Schulgesetzreform, die wir Ihnen heute vorstellen, ist ein eindeutiges Signal. Wir gestalten die Zukunft unserer Schulen aktiv und sorgen dafür, dass jede Schülerin und jeder Schüler die bestmögliche Bildung erhält, unabhängig vom Wohnort oder von den individuellen Voraussetzungen.

Diese Reform ist jedoch kein Gesetz zu regionalpolitischen Fragen. Vielmehr ist das Ministerium für Bildung dafür zuständig, eine moderne und gerechte Bildungslandschaft in Sachsen-Anhalt zu gestalten. Das ist unser Auftrag. Wir sichern damit nicht nur die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen, sondern auch die Zukunft unseres Landes.

Gerne möchte ich aber auch - ich denke, das ist der Punkt, der am meisten interessiert - auf § 13a eingehen, den ich bereits im ersten Entwurf als neuen Paragrafen eingeführt habe und der auf Mindestschülerzahlen für die erste einzurichtende Klasse je Schuljahrgang an den verschiedenen Schulformen eingeht. Man kann sich zunächst die Frage stellen, wieso ich eigentlich diesen Paragrafen zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt eingebracht habe?

Ein Flächenland wie Sachsen-Anhalt mit einem sehr kleinteiligen Grundschulsystem muss für die kommenden Jahre Pläne machen, die langfristig tragfähig sind. Auch vor diesem Hintergrund und auch aufgrund des Fachkräftemangels und insbesondere wegen des demografischen Wandels ist das erforderlich.

Mein Haus schaut sich die demografische Entwicklung sehr genau an. Und da zeigt sich in der Realität, dass trotz hoher Zuwanderung die Geburtenrate in Deutschland im Jahr 2023 bei 1,35 Kindern pro Frau und damit um 7 % niedriger als im Vorjahr lag. Bereits im Jahr 2022 war die Geburtenrate im Vergleich zum Vorjahr um 8 % gesunken. Im Jahr 2022 betrug die Abweichung im Altersjahrgang U1 ca. 1 200 Kinder. Im Jahr 2023 waren es sogar 2 000 im Vergleich zur 7. Regionalisierten Bevölkerungsprognose.

Das heißt, wir haben es mit einem sehr signifikanten Geburtenrückgang zu tun, der spätestens Ende der 2020er- und Anfang der 2030er-Jahre auch unsere Schulen erreicht. Die Regionalisierte Bevölkerungsprognose wird zurzeit erneut überarbeitet, weil die Prognose schon wieder nicht mehr stimmt und im Land wesentlich weniger Kinder geboren wurden. Dieser Realität, sehr verehrte Abgeordnete, müssen wir uns stellen, wir als Ministerium und auch Sie als Abgeordnete.

Sinkende Schülerzahlen bei zu gleichzeitigem Erhalt eines kleinteiligen Schulnetzes treffen auch auf eine äußerst angespannte Personaldecke. Das Land leistet sich nach wie vor ein kleinteiliges Schulnetz, das zu einer Lehrer-Schüler-Relation führt, die mit dem derzeitigen Personaltableau nicht abbildbar ist. Ein ineffizientes Schulsystem hat unmittelbare und erhebliche negative Auswirkungen auf die Schulqualität und damit letztlich auf die Akzeptanz der im Land erworbenen Schulabschlüsse.

Kleinstschulen mit kleinen Kollegien sind nicht in der Lage, ein vielfältiges Angebot vorzuhalten und dieses auch abzusichern. Da rede ich nicht nur von kleinen Grundschulen. Gerade auch in der Sekundarstufe II, also auf dem Weg zum Abitur, brauchen wir dringend eine Kursvielfalt. Im Übrigen - das will ich hier auch an der Stelle erwähnen - hat auch die Ständige Wissenschaftliche Kommission genau diese Empfehlung den Ländern in der KMK mitgegeben.

Zudem steht die nächste Periode der Schulentwicklungsplanung an. Ende Juli 2027 tritt die jetzige Verordnung außer Kraft. Etwa zwei Jahre vorher müssen wir uns gemeinsam auf den Weg machen. Gemeinsam heißt: sowohl die Kommunen als auch das Land insgesamt. Die Schulträger brauchen einen verbindlichen Wert, auf den hin sie ihre sächliche Ausstattung orientieren können.

Vor diesem Hintergrund habe ich mit dem neuen § 13a einen Lösungsansatz eingebracht. Wir haben es mit einem schwierigen und auch komplexen Thema zu tun.

Deshalb bringe ich das in das Parlament ein, wo diese komplexe und brisante Diskussion hingehört. Durch die Festlegung von schulformbezogenen Mindestschülerzahlen für die einzelnen Schulen wird das Gebot, ein regional ausgeglichenes und leistungsfähiges Schulangebot vorzuhalten, mit dem Gebot, die öffentliche Daseinsvorsorge wirtschaftlich und sparsam zu organisieren, verbunden. Mein Ziel war es, einen Vorschlag dazu zu machen, wie das Personal effizient eingesetzt werden kann. Ziel war es nicht - ich betone: nicht!  , Schulstandorte sterben zu lassen. Im Gegenteil: Jeder Standort soll erhalten werden - Standort! Deshalb finde ich es schon famos, wie sich manche aus dem Parlament hinstellen und immer wieder Lügen verbreiten, nämlich dass wir vorhaben, Standorte zu schließen. 

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Dazu wird es aber kommen!)

Ich möchte die Standorte stärken und erhalten.

(Zustimmung bei der CDU)

Daher auch die größere Flexibilität in dem § 9a. Um es ganz deutlich zu sagen: Es handelt sich hierbei nicht, wie Herr Lippmann, Die Linke immer wieder zu erklären versucht, um eine Kriegserklärung, sondern um einen Lösungsansatz dahin gehend, wie wir die durchaus schwierige Situation in den kommenden Jahren so meistern, dass unseren Kindern trotz aller Herausforderungen die bestmögliche und eine qualitativ hochwertige Bildung zukommt. 

(Zustimmung bei der CDU)

Dem Referentenentwurf folgte eine stark aufgeheizte politische Diskussion, obwohl aus meiner Sicht zunächst - auch das betone ich - eher eine inhaltlich-fachliche Diskussion dringend geboten gewesen wäre, auf die man sich aber nicht recht eingelassen hat. Das habe ich zunächst zur Kenntnis genommen und den Einwänden aus der Anhörung und dem politischen Raum Rechnung getragen. 

Die Mindestschülerzahlen für die Grundschulen im ländlichen Raum bleiben somit unverändert. Das Ministerium für Bildung kann zudem aus den in Abs. 7 genannten Gründen Abweichungen von den bereits im Gesetz genannten Regelungen durch Verordnung festlegen, und das war schon immer so. 

Außerdem - damit komme ich wieder auf den Anfang meiner Ausführungen zurück  : Die Schließungen von Schulstandorten können grundsätzlich durch Verbünde und Kooperationen verhindert werden, sodass Standorte erhalten bleiben können. Offensichtlich haben das einige Personen, auch hier aus dem Haus, bis heute nicht verstanden bzw. versuchen, bewusst Lügen darüber zu verbreiten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich auf eine intensive und sachliche Diskussion in den Ausschüssen. Mit besonderer Freude und Genugtuung freue ich mich darauf, die kontroversen und auch politisch heiklen Punkte dieses Gesetzentwurfs mit Ihnen zu debattieren. Heute ist ein wichtiger Schritt gelungen, um unsere Schulen modern, gerecht und zukunftsorientiert aufzustellen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke, Frau Feußner. - Es gibt eine ganze Menge Fragen und Interventionen. Zunächst begrüße ich mit Ihnen Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule „August Wilhelm Francke“ in Magdeburg.

(Beifall im ganzen Hause)

Jetzt steigen wir ein. Es gibt einige Interventionen und Fragen. Herr Kosmehl ist der Erste. - Bitte.


Guido Kosmehl (FDP): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin Feußner, ich habe mich gleich zu Beginn für eine Intervention gemeldet, um dem Eindruck, den Sie am Anfang Ihrer Rede erwecken wollten, entgegenzutreten. Ihre Kritik daran, dass das eine Dreiminutendebatte ist, weise ich für die Freien Demokraten zurück. Es obliegt jeder Fraktion, darüber zu entscheiden, ob sie einen Gegenstand, den wir normalerweise in drei Minuten abarbeiten, vielleicht in den Prioritätenblock zieht. Davon hat die Fraktion, der Sie angehören, keinen Gebrauch gemacht. Andere Fraktionen haben das für ihre Tagesordnungspunkte gemacht.

Ich will aber auf einen anderen Punkt hinweisen. Es hätte die Möglichkeit gegeben, seitens des Ministeriums einen Hinweis darauf zu geben, dass zu diesem Gesetzentwurf eine andere Redezeit vereinbart werden sollte. Einen solchen Hinweis habe ich aus Ihrem Hause nicht bekommen, und deshalb hat der Ältestenrat die Geschäftsordnung umgesetzt, wonach Gegenstände in einer Dreiminutendebatte beraten werden.

(Zustimmung bei der FDP)


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Vielen Dank für die Frage. Dann muss ich die Kritik auch an meine eigene Fraktion weitergeben, wenn das so ist.

(Beifall bei der Linken und bei den GRÜNEN)

Aber offensichtlich haben auch die anderen Fraktionen nicht darum geworben. 

(Eva von Angern, Die Linke: Also Frau Feußner, bitte! - Weitere Zurufe von der Linken und von den GRÜNEN)

- Ich weiß es doch nicht. Der Ältestenrat entscheidet und dort sitzen alle Fraktionen. Ich bin nicht Mitglied des Ältestenrates. 

(Unruhe)

Darüber hinaus nehme ich die Kritik an, was meine Person anbelangt. Ich bin jetzt 30 Jahre Mitglied des Parlaments. Ich habe noch nie erlebt - für mich ist das eine Selbstverständlichkeit  , dass man zu der Einbringung eines Schulgesetzes eine Dreiminutendebatte durchführt und das nicht in den Prioritätenblock zieht. 

(Eva von Angern, Die Linke: Das stimmt; da hat sie recht! - Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Ich bin von der Selbstverständlichkeit ausgegangen, dass das so gesehen wird. Das muss ich dann auch für mich in Kauf nehmen. - Vielen Dank.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke. - Jetzt gibt es eine Nachfrage von Herrn Lippmann.


Thomas Lippmann (Die Linke): 

Liebe Frau Feußner, die Debatte um den § 13a werden wir, denke ich, sehr intensiv im Bildungsausschuss führen. Ich habe zwei Nachfragen zu zwei Sachverhalten, die Sie hier angesprochen haben. Das eine betrifft die Abschaffung der Gastschulbeiträge. Sie haben jetzt ausgeführt und in der Begründung zu dem Gesetzentwurf als einzigen Punkt geschrieben, dass Sie das vor allem deshalb machen, weil die aufnehmenden und abgebenden Schulträger einen erheblichen Verwaltungsaufwand betreiben müssen, um die entsprechenden Kosten zu ermitteln, und das wollen Sie ihnen ersparen.

Dazu sage ich einmal: Dieser Aufwand entsteht nur deshalb und sie müssen es nur deshalb selber ausrechnen, weil die Gastschulbeitragsverordnung, die es schon seit ewigen Zeiten gibt und die eigentlich pauschalisierte Schülerkostensätze vorsieht, die man verwenden kann - dann muss man eben nicht selber rechnen - seit mehr als 20 Jahren, nämlich seit Ende 2001, nicht fortgeschrieben wurde. Warum schreiben Sie nicht einfach diese Gastschulbeitragsverordnung fort, geben das den Schulträgern an die Hand und belassen es bei der sinnvollen Regelung von Gastschulbeiträgen?

Meine zweite Frage: Sie greifen ziemlich unmotiviert in die Gesamtkonferenzen der Schulen ein und wollen jedes Mal die Schüler- und Elternvertreter ausscheiden lassen, wenn die Anzahl der Lehrkräfte in der Gesamtkonferenz sinkt. Nun ist das ein relativ seltener Fall, und Schülervertretungen, so sie überhaupt vertreten sind, werden ohnehin jedes Jahr gewählt. Elternvertreter werden alle zwei Jahre gewählt, wo man das korrigieren kann. Was motiviert Sie und was liegt bei Ihnen auf dem Tisch, dass eine solche Eingriffsregelung in die Gesamtkonferenzen der Schulen mit diesem Aufwand erforderlich ist?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Zu den Gastschulbeiträgen. Herr Lippmann, ich war mit dem Thema schon als Staatssekretärin in der letzten Wahlperiode befasst, insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden. Genau das war der Anlass. Es ging darum, in der Gastschulbeitragsverordnung, die, glaube ich, schon aus dem Jahr 1994 stammt, entsprechende Änderungen vorzunehmen oder sie abzuschaffen. Dazu haben wir mit den kommunalen Spitzenverbänden viele, viele Runden gedreht. Das hat sehr lange gedauert. Die haben das jeweils in ihren Gremien diskutiert. Die Einigkeit bestand zum Schluss darin, dass ich jetzt bei der Erstellung des Schulgesetzes gesagt habe, ich brauche eine Regelung. Ich meine, die Verordnung ist unabhängig von dem Schulgesetz, aber es ging darum, ob die Verordnung darin bestehen bleibt. Aber es muss weiterhin eine Verordnung geben. 

Der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag haben in ihren Gremien entschieden, die Gastschulbeitragsverordnung abzuschaffen, und zwar genau aus den Gründen, die dort beschrieben worden sind, weil das nämlich einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet. In der Regel sind in den größeren Städten zwei bis drei Personen damit beschäftigt, nur diese Kosten hin und her zu rechnen. Das ist eine Entscheidung der Spitzenverbände, der ich mich gern angeschlossen habe. Ich denke, das trägt - das haben sie wahrscheinlich selbst auch so gesehen - erheblich zum Bürokratieabbau bei.

Was die Gesamtkonferenzen anbelangt: Dabei geht es reinweg nur darum - ich weiß, Sie sind für eine Drittelparität in der Gesamtkonferenz -, dass die Parität zwischen Eltern und Schülern gemeinsam und den Lehrern erhalten bleibt. Das ist der einzige Grund. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke. - Wir setzen fort mit der Intervention von Herrn Meister. Jetzt sind Sie an der Reihe. 

(Olaf Meister, GRÜNE: Ich ziehe zurück!)

- Sie ziehen zurück. Gut. - Frau Lüddemann hat eine Frage.


Cornelia Lüddemann (GRÜNE): 

Das ist korrekt, Herr Präsident. Danke, dass ich sie stellen darf. - Frau Ministerin, Sie haben einen größeren Teil Ihrer Rede darauf verwendet, über die schulformbezogenen Mindestschülerzahlen zu sprechen, und haben gegen kleine Schulen argumentiert. Das kann man tun. Es ist nicht meine Position, aber das kann man tun. Was ich allerdings nicht verstehe: Wenn ich die Debatte richtig verstanden habe, hat Ihre Fraktion beschlossen, für die Landkreise die Regelung wieder zurückzunehmen, sodass die Regelung, die Sie vorschlagen, nur noch für die drei kreisfreien Städte besteht.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Meine Fraktion hat noch keine Beschlüsse dazu gefasst. Wir haben das diskutiert; das war auch strittig, so will ich es einmal sagen. Es gab in meiner Fraktion nicht generell eine einheitliche Meinung. Nein, es war das Ergebnis der Anhörung aus dem Kabinett heraus, auch mit den kommunalen Spitzenverbänden, dass ich an der Stelle sozusagen die alten Zahlen wieder aufgenommen habe. Ich habe ein gesondertes Gespräch mit den beiden Dezernenten der Städte Magdeburg und Halle geführt, allerdings nicht mit der Stadt Dessau, das will ich dazu sagen. Auch sie waren mit dieser Formulierung, was die kreisfreien Städte anbelangt, einverstanden. 

(Zurufe von der Linken und von den Grünen)

- Wir haben ein Protokoll. 

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das ist doch was! Das hätten wir gern! - Dr. Falko Grube, SPD: Das hätte ich gern! - Zuruf von Eva von Angern, Die Linke)

- Ja, bitte, das können Sie gern haben.