Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Jan Scharfenort (AfD): 

Ich habe eine Frage an das Finanzministerium bzw. an Finanzminister Richter. Es geht um die Grundsteuer. Im Jahr 2025 müssen die Kommunen unter Heranziehung ihrer Hebesätze die Grundsteuer erheben. Bei den Finanzämtern wird sicherlich schon eine klare Tendenz erkennbar sein. Was möchte ich ansprechen? - Es gibt einige Bundesländer   das finden wir in Bezug auf die Transparenz sehr löblich  , z. B. Baden-Württemberg, Hessen und, so glaube ich, jetzt auch Sachsen, in denen das Finanzministerium ein sogenanntes Transparenzregister einrichtet, in dem die sogenannten aufkommensneutralen Hebesätze dargestellt werden. 

Von der Politik wurde immer versprochen, dass das Ganze aufkommensneutral sein wird. In diesen Transparenzregistern, bspw. von Baden-Württemberg und Hessen, kann jeder Bürger für seine Gemeinde konkret nachgucken, wie hoch der Hebesatz sein müsste, damit es für die jeweilige Kommune nicht zu einem höheren oder auch niedrigeren Aufkommen kommt. 

Ich habe in meiner Gemeinde gefragt; dort ist man noch nicht fertig und hält sich recht bedeckt. Genau deswegen gehen die Finanzministerien quasi in Vorleistung, um den Kommunen vielleicht ein wenig Druck zu machen. Denn am Ende müssen es die Kommunen mit ihren Hebesätzen entscheiden. Die große Politik hat uns aber immer versprochen, dass es aufkommensneutral bleiben wird. 

Deswegen meine Frage: Ist ein solches Register geplant bzw. vielleicht schon in Arbeit? Wird es so etwas auch in Sachsen-Anhalt geben? 

Die zweite Frage bezieht sich auf die Tendenz. Die Daten der Finanzämter liegen Ihnen vor. Ich denke, eine klare Tendenz wird schon erkennbar sein. Wie sieht es aus? Wird es bei den Einnahmen zu einem Aufwuchs kommen oder zu einer Minderung? Ich kann Ihnen sagen, dass es bei einigen Kommunen in anderen Bundesländern zu erheblichen Mehreinnahmen kommen würde, teilweise zu einer Verdopplung. Dann müsste der Hebesatz halbiert werden. Genau das leisten diese Transparenzregister im Sinne der Bürger. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Herr Minister Richter, bitte. 


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Thema Grundsteuer haben wir noch eine Debatte. Ich glaube, morgen ist ein Tagesordnungspunkt zu diesem Thema vorgesehen. Dieser Tagesordnungspunkt strahlt zum Teil in Ihre Frage hinein, das muss man so deutlich sagen. 

In Bezug auf das Thema Transparenzregister kann ich sagen: Niedersachsen hat hierfür eine gesetzliche Voraussetzung geschaffen; dazu haben wir uns nicht entschlossen. Das hängt auch damit zusammen, dass sich die kommunale Familie, der Städte- und Gemeindebund, nicht dafür aussprechen konnte und das nicht unterstützt hat. Deshalb haben wir gesagt, wir verzichten darauf. Das wäre etwas, das nur über die eigene Kommune hinausgeht. Die Kommune selbst wird aufgrund der Echtdaten, die seit Mitte August vorliegen, für sich sehen, wo sie mit dem Hebesatz, der zurzeit noch gilt, letztlich ankommt. Wenn man den Ausgleich nicht mehr erreicht, dann stellt sich die Frage, ob der Hebesatz entweder angehoben oder abgesenkt werden muss. 

Über das Thema sprechen wir nachher noch einmal. Es gibt regional sehr große Unterschiede in Bezug auf die betrieblich genutzten Grundstücke und die privat genutzten Grundstücke, und zwar mit der Folge, dass man sich dort jetzt die Frage stellt, ob man getrennte Hebesätze heranziehen kann. Aber diese Diskussion führen wir, glaube ich, morgen. 

Wie gesagt, klare Aussage: Ein Transparenzregister sehen wir nicht vor, und die einzelne Kommune hat es in der Hand, die Entscheidung aufgrund der Echtdaten selbst zu treffen. 

Die Frage nach der Aufkommensneutralität über das gesamte Land hinweg kann man, wie gesagt, erst beantworten, wenn die entsprechenden Hebesätze feststehen und die Grundsteuerbescheide versandt werden können. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Sie haben eine Nachfrage? - Bitte. 


Jan Scharfenort (AfD): 

Ich möchte Sie, wenn möglich, um eine kleine Präzisierung bitten. Ihnen liegen die Daten von den Finanzämtern vor. Können Sie vielleicht für die privaten Grundstücke eine Tendenz in unserem Bundesland erkennen? 


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Wir haben die Echtdaten, aber wir können den Vergleich noch nicht anstellen. Im Ergebnis wird es, so sage ich es einmal, Differenzierungen und Unterschiede zwischen den einen und den anderen gewerblich und privat genutzten Grundstücken geben. Wie sich das im Einzelnen auswirkt, kann ich wirklich noch nicht sagen. Das ist von Region zu Region wirklich sehr, sehr unterschiedlich.