Rüdiger Erben (SPD):
Ich hoffe, ich kann mir die Zeit auch ohne Uhr halbwegs einteilen. - Liebe Kollegin Heiß, ich will zwei Beispiele anführen, um zu untermauern, was Sie aus meiner Sicht an Wirklichkeitsfremdheit in Bezug auf Lobbyisten hier kundtun. Ich will das an zwei Einträgen im Lobbyregister des Landtages festmachen.
Ich selbst bin Vorsitzender der unter Nummer 375 gelisteten Lobbyvereinigung, nämlich des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Sachsen-Anhalt. Wenn ich mir den legislativen Fußabdruck anschauen würde, dann würde ich ihn folgendermaßen so beschreiben: Vor einigen Jahren kam mein geschätzter Amtsvorgänger und der frühere Präsident dieses Hohen Hauses zu mir und sagte: Wir müssen eine Regelung geschaffen werden, damit es ein unbefristetes Ruherecht für gefallene Bundeswehrsoldaten in Sachsen-Anhalt gibt. Wir haben uns dann anschließend angesehen, wie das andere geregelt haben. Dann haben wir darüber in der Koalition beraten und heute steht im Gesetzentwurf der Sozialministerin eine Regelung, die weitgehend auf die in Sachsen geltende Regelung zurückgeht.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das stand auch in unserem Gesetzentwurf!)
- Das stand im Übrigen auch schon in dem Gesetzentwurf der GRÜNEN.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ja! - Guido Kosmehl, FDP: Das haben Sie auch nur abgeschrieben!)
Welchen Erkenntnisgewinn hätte man, wenn man das jetzt nachzeichnen würde?
Mir fallen noch wahnsinnig viele Dinge. Tobias Krull ist Vorsitzender der Landesverkehrswacht, gelistet unter Nummer 271 unseres Lobbyregisters. Ich gehe fest davon aus, dass auch er an unserem Landtagsbeschluss - und zwar nicht nur an der Beschlussfassung, sondern an der Erarbeitung - zur Vision Zero mitgearbeitet hat. Das wäre wahrscheinlich ein legislativer Fußabdruck.
(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)
Das, was Sie vorschlagen, ist einfach wirklichkeitsfremd. Wir würden uns damit wirklich überfrachten.
Zudem ist der Begriff Lobby bzw. der des Lobbyisten zu negativ besetzt, als dass man ihn ständig so verwenden könnte. Ich wehre mich dagegen, dass ich bspw. in meinem Amt als Vorsitzender des Volksbundes als Vorsitzender eines Lobbyvereins bezeichnet werde. Ich würde sagen, Tobias Krull wird sich genauso dagegen wehren, dass die Landesverkehrswacht ein Lobbyverein sei. Als das Lobbyregister in diesem Land eingeführt wurde - daran wird sich der eine oder andere erinnern können , waren einige Gewerkschaften überrascht, dass sie plötzlich als Lobbyisten gelten und nur dann angehört werden können, etwa die GdP zur Änderung des SOG, wenn sie sich vorher ins Lobbyregister eintragen.
Ihre Forderung bedeutet ein weiteres Draufsetzen auf diese ganze Geschichte. Deswegen lehnen wir den Antrag ab und stellen in unserem Alternativantrag fest, dass wir ausreichende Regelungen haben. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.