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Plenarsitzung

Transkript

Henriette Quade (fraktionslos): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Die beabsichtigten Änderungen sind facettenreich. Einerseits haben wir es mit einer Erweiterung von Befugnissen und Kompetenzen der Polizei zu tun, andererseits mit einer Einhegung aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz verdeckter Ermittler und zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung. Letzteres ist alternativlos und richtig. Richtig ist auch die dritte Zielstellung, Opfer und potenzielle Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen, z. B. durch Fallkonferenzen und Tarnidentitäten. 

Was die Erweiterung der Befugnisse angeht, reden wir über eine Verlängerung des Präventivgewahrsams für terroristische Gefährder   aber, wie wir gehört haben, nicht nur für diese, was ich in der Tat problematisch finde   und über die automatisierte Kennzeichenerfassung und Datenanalyse. 

Die Datenschutzbeauftragte weist auf zu wenig Bestimmtheit, zu wenig Differenzierung zwischen verschiedenen Personengruppen, über die in unterschiedlichen Kategorien Daten gesammelt und Informationen gespeichert werden, hin und die Tendenz, Kategorien so zu fassen, dass auf jeden Fall alle hineinpassen. 

Ich finde die Hinweise   wenig überraschend   sehr wichtig und wünschte mir, Sie hätten mehr Berücksichtigung im Gesetzentwurf gefunden. Ich gehe davon aus, dass es eine Anhörung geben wird und dass wir im Ausschuss Gelegenheit haben werden, auf diese Punkte intensiv einzugehen. Warum das nötig ist, haben die Kollegen Striegel und Kosmehl deutlich gemacht. 

Mein Punkt heute ist ein anderer: Mehr Befugnisse für die Polizei werden immer kommuniziert und begründet mit einem Mehr an Sicherheit. Für die Betroffenen von häuslicher Gewalt dürften die Regelungen tatsächlich   das liegt auf der Hand  , mehr Sicherheit bringen, und das ist gut. Ob die automatisierte Kennzeichenerfassung tatsächlich zu mehr Sicherheit führt, wage ich zu bezweifeln. Die Zukunft wird es zeigen. Enorme Kosten sehen wir schon jetzt.

Wer sich in den letzten Jahren mit Polizeiarbeit befasst hat, der weiß und muss wissen   wir hatten in Sachsen-Anhalt mehr als genug Gelegenheit dazu, uns intensiv mit Problemen der Polizeiarbeit zu befassen  , dass es eben nicht ausreicht, Behörden Instrumente zur Verfügung zu stellen, Regeln in das Gesetz aufzunehmen und dann zu hoffen, dass es schon werden wird.

Zumindest ich komme eben aufgrund der intensiven Beschäftigung mit der Polizeiarbeit in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren zu dem Schluss, dass wir ein riesiges Defizit in der Kontrolle bestehender Regelungen und in der Wahrnehmung fachaufsichtlicher Verantwortung haben. Ich nehme keine Tendenz im Gesetzentwurf wahr, um zu mehr effektiven Kontrollmechanismen und zur Stärkung der Fachaufsicht zu kommen.

Auch in diesem Gesetzentwurf spielen die entscheidende Rolle die Behördenleiter. Die Schwachstellen dieses Modells zeigt der Zustand der Asservatenverwaltung im Land. Denn am Ende kontrolliert sich die Behörde selbst.

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Das überzeugt mich deshalb nicht.   Herr Kosmehl, Sie müssen damit leben, dass die Probleme an dieser Stelle vorgetragen werden.

(Guido Kosmehl, FDP: Das sind alte Probleme, die jetzt gelöst werden!)

Meine Damen und Herren! Im Bereich der Sicherheitspolitik sehe ich eine bemerkenswerte Gleichzeitigkeit, einerseits zur Erweiterung von Befugnissen und andererseits zur Nichtnutzung von Kompetenzen und Möglichkeiten. Das zu ergründen, woran es eigentlich liegt, nämlich eine intensive Auseinandersetzung mit den qualitativen Aspekten von Polizeiarbeit und einer Stärkung der Fachaufsicht, wäre nötig. An dieser Stelle würde ich mir deutlich mehr wünschen. - Vielen Dank.