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Plenarsitzung

Transkript

Juliane Kleemann (SPD): 

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass - ich zitiere - „seit vielen Jahren über Projektmittel in ihrer Substanz geförderte Einrichtungen in die institutionelle Förderung überführt werden“ können. Gleichwohl ist es aber derzeit so, dass auch langjährig tätige Träger trotz Vorliegens der entsprechenden Voraussetzungen die Auskunft bekommen, dass Anträge nur für eine einjährige Förderung zu stellen seien. Ich frage die Landesregierung, wie weit die Vorbereitungen für die politisch vereinbarte Umstellung auf mehrjährige institutionelle Förderungen gediehen sind. 

(Zustimmung von Eva von Angern, DIE LINKE)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Der Finanzminister macht sich auf den Weg.


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Es gibt eine IMAG Förderpolitik - Hintergrund dieser IMAG war übrigens die sächsische Förderkommission II  , und im Rahmen dieser IMAG haben wir dieses Thema mit aufgenommen. Es gab schon im Juni letzten Jahres eine interministerielle Gruppe, die sich damit beschäftigt und sich dazu ausgetauscht hat. 

Für alle noch einmal - das Thema ist, glaube ich, so weit klar  : Es geht um die Frage, inwieweit mehrjährige Projektförderungen tatsächlich in eine institutionelle Förderung überführt werden können. Nun muss man sich allerdings vor Augen halten: Was heißt das? Wo ist der Vorteil? Wo sind Nachteile? Was heißt das im Übrigen auch unter dem Gesichtspunkt des Haushaltes für ein Ministerium, für ein Finanzministerium? 

Insoweit will ich ganz kurz aufzeigen, dass die institutionelle Förderung, dieses besondere, enge Verhältnis, zwar freilich nicht rechtlich, aber dann doch auf Dauer angelegt ist. Das schafft - das sind die Vorteile - Planungssicherheit, insbesondere beim Personaleinsatz. Es ist natürlich auch wichtig, dass Leistungsempfänger als Ganzes dann natürlich an die Regeln des Landes, nämlich insgesamt bezogen auf das Finanz- und Haushaltsgebaren, gebunden sind und das offenlegen müssen. 

Aus der Sicht des Landes kommt der Entscheidung zur institutionellen Förderung eben wegen dieser langfristigen Perspektive erhebliche hauswirtschaftliche Bedeutung zu. Denn es ist ein Unterschied, ob ich eine Projektförderung mache oder über viele Jahre hinweg zu einer institutionellen Förderung komme. Die Projektförderung ist hingegen flexibler. Es geht hierbei um Einzelinterventionen. Insoweit gibt es dann natürlich auch einen größeren Spielraum zur Investitionslenkung. 

Ich will damit sagen, dass die Wahl, ob man das eine oder das andere macht, wirklich sehr komplex ist. Man muss sich das dann im Einzelfall anschauen. Wir sind noch nicht so weit, um das im Rahmen der nächsten Änderungen mit in das Zuwendungsrecht aufzunehmen. 

Ich will noch drei Hinweise geben, die auch die Probleme aufzeigen. Die Möglichkeit der Rücklagenbildung ist bisher nicht gegeben. Das würde insoweit erst einmal nicht helfen. Dann müssten wir schauen, ob wir das dann auch zuwendungsrechtlich zulassen würden. 

Dann haben wir natürlich grundsätzlich das Problem, dass wir, wenn eine Institution, die eine institutionelle Förderung hat, auch noch eine Projektförderung haben will, möglicherweise in einen Widerspruch geraten. Das müsste noch geklärt werden. Und natürlich - das ist wiederum der Vorteil der institutionellen Förderung  -gibt der Wirtschaftsplan auch Flexibilität. 

Das alles zusammen wird im Augenblick mit den Ressorts erörtert, auch bezogen auf Einzelfälle, um zu schauen, ob das eine oder das andere Sinn macht. Wir werden das in der nächsten Zeit sicherlich auch abschließend behandeln können und dann schauen, inwieweit wir das auch zukünftig rechtssicher untersetzen können.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Es gibt eine Nachfrage von Frau Kleemann. Bitte.


Juliane Kleemann (SPD): 

Die Anträge müssen bis zum 30. September abgegeben sein. Das ist natürlich schwierig, wenn Sie sagen: Wir schauen mal. Meine Frage wäre: Wie ist der Zeitplan? Wann können diejenigen, die schon über mehrere Jahre mit dem gleichen Projekt erfolgreich am Netz sind, damit rechnen, dass sie auch länger als nur ein Jahr gefördert werden können, sodass da eine Stabilität hineinkommt? 

Das, was Sie am Anfang Ihrer Antwort gesagt haben, ist in der Tat so. Das sind Fachkräfte, das sind Leute, die schon lange eine sehr erfolgreiche Arbeit mit anderen Menschen machen, häufig mit Kindern, Jugendlichen, Senioren - ganz unterschiedliche Projekte. Insofern wäre es ganz wichtig zu wissen: Wie ist der konkrete Zeitplan? Kann man jetzt sagen, dass die Einjährigkeit bei vielen etablierten Projekten nun in eine Mehrjährigkeit umgewandelt wird? Ich glaube, das ist für die tollen Projekte, die wir im Land haben, und für die vielen, die dort arbeiten, eine Botschaft, die wir jetzt auch relativ schnell senden sollten.


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Bis zum 30. September werden wir das ganz bestimmt nicht schaffen. Es wird sicherlich eine Lösung geben, die sehr individuell ist, auch bezogen auf Einzelfälle. Wir wollen einmal schauen, dass wir es bis zum nächsten Halbjahr 2024 hinbekommen.