Jörg Bernstein (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst hatte ich bei der Durchsicht des Antrags Probleme, eine gewisse Systematik zu erkennen, was die zu streichenden Punkte anbelangt.
(Kristin Heiß, Die Linke: Ging mir auch so!)
- Das mag sein, Liebe Kollegin Heiß. - Tatsächlich bin ich auch nach Ihrer Einbringungsrede nicht wirklich schlauer geworden. Vielleicht liegt es an mir, aber das Einzige, was mir ein bisschen zu denken gab, war Ihr Hinweis darauf, dass man sich bei den Ministerien und bei den Fördermittelempfängern doch so besser kennen würde. Das wäre ein Punkt, der mir doch ein wenig zu denken gibt. Sei‘s drum.
Im Antrag wird auf die gestiegenen Kosten bei der Administration der Förderprogramme verwiesen. Das ist ein Punkt, den wir auch regelmäßig im Finanzausschuss diskutiert haben. Aber wenn man sich einmal mit der Geschäftsführung der IB unterhält, dann wird regelmäßig darauf verwiesen, dass sämtliche Geschäftsbesorgungsverträge auf Vollkostenbasis kalkuliert werden. Jetzt kann man darüber diskutieren, ob das sinnvoll ist oder nicht. Ich denke, das ist sinnvoll - nach dem, wie es dargestellt wird. Dabei vertraue ich den Damen und Herren bei der IB. Es geht um nicht vorhandene Kapazitätsreserven. Die Leute sind ja nicht einfach da und haben nichts zu tun, und dann kommt ein Förderantrag und den kann man dann bearbeiten. Eine Berechtigung für eine Kalkulation auf Teilkostenbasis ist nach meiner Kenntnis hierbei nicht unbedingt angezeigt. Teilkostenkalkulationen macht man dann, wenn man Kapazitätsreserven hat, und die hat man offensichtlich nicht, weil hier jedes Team immer aktuell zusammengestellt wird.
Insofern halte ich diese Vorgehensweise für berechtigt und auch für eine Art Spiegel, ein Spiegel, der uns die tatsächlichen Verwaltungskosten von Förderprogrammen zeigt. Dies sollten wir zum Anlass nehmen, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit einzelner Programme zu hinterfragen, statt ihre tatsächlichen Kosten in den Tiefen des Landesverwaltungsamtes zu versenken.
Es stellt sich die Frage: Braucht es eigentlich Kleinstförderprogramme und parallele Förderungen? Wir haben es bspw. im Finanzausschuss gehört: bei der Förderung von Luftfiltern in Schulen, in sozialen Einrichtungen und Hochschulen. Das waren wohl getrennte Förderprogramme. Das macht alles keinen Sinn. Wir sollten Möglichkeiten der digitalisierten Abwicklung nutzen. Eben diesen Weg geht die IB.
Die Antragsteller haben in ihrem Antrag zu Recht auf die Verwendungsnachweisprüfung hingewiesen. Dabei sind wir als FDP-Fraktion tatsächlich der Meinung, dass man diese Verwendungsnachweisprüfung eleganter, effizienter gestalten könnte, unter Umständen an der einen oder anderen Stelle darauf verzichten könnte, um hier zu einer Verschlankung der Prozesse beizutragen.
Abschließend: Wir Freien Demokraten sehen keine Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung und lehnen daher die Überweisung des Gesetzentwurfs ab. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.