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Plenarsitzung

Transkript

Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt): 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In der Tat, Frau Kollegin Grimm-Benne ist bei der Gesundheitsministerkonferenz. Ich darf ihre Rede hier vortragen. 

Der Antrag befasst sich zunächst mit der Krankenhausreform des Bundes. Die Krankenhausreform, also das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz oder KHVVG, befindet sich aktuell im Bundesratsverfahren. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben am 30. April bereits mit einer gemeinsamen, also einstimmigen, Stellungnahme zum Referentenentwurf ein deutliches Zeichen gesetzt. 

Für die Ostländer, so auch für Sachsen-Anhalt, wurde bereits mehrfach auf die hier besonders drückenden Probleme hingewiesen und entsprechender Änderungsbedarf geltend gemacht. So haben wir etwa, anders als die westlichen Bundesländer, wesentliche Konzentrationsschritte hinter uns gebracht. Unsere erheblichen Bedenken im Hinblick auf die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung konnten bislang leider nicht ausgeräumt werden. Dies zeigt sich nicht nur im Hinblick auf die unzureichenden Möglichkeiten für die Krankenhausplanungsbehörden, Ausnahmen und Kooperationen zur Erbringung der Leistungsgruppen zuzulassen, sondern gerade auch durch die Einführung von Mindestvorhaltezahlen und den damit einhergehenden Auswirkungen auf die Finanzierung vor allem von Krankenhäusern in dünn besiedelten Gebieten. Aus diesem Grund wurde in der gestrigen Sitzung des Unterausschusses des Gesundheitsausschusses des Bundesrates eine Fülle von Änderungsanträgen mit Unterstützung Sachsen-Anhalts eingebracht und erfolgreich abgestimmt. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich würde auch die Landesregierung gerne so schnell wie möglich mit der konkreten Krankenhausplanung beginnen. Nur muss diese, nicht zuletzt weil allein der Bund die Vergütung der Leistungserbringung in der Hand hat, auf die Bundesreform abgestimmt werden. 

Die im Krankenhausgutachten formulierten Ziele und Arbeitsschritte widersprechen den formulierten Zielen der Reform auf der Bundesebene ausdrücklich nicht. Sowohl das Gutachten als auch die Reform des Bundes sehen Konzentrationen und eine gestufte Versorgung in der Krankenhauslandschaft vor. Die aufgrund des Gutachtens formulierten Handlungsbedarfe wurden und werden daher von der Landesregierung weiter umgesetzt. Es sind bereits viele Prozesse unter Beteiligung des zuständigen Ministeriums in Gang gekommen. 

Wenn also die hierfür notwendigen Rechtsgrundlagen auf der Bundesebene geschaffen wurden, dann wird die Landesregierung dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalts vorlegen. 

Nur am Rande sei bemerkt, dass die im vorliegenden Antrag erwähnten Krankenhäuser in Genthin und Havelberg bereits seit Jahren geschlossen und seit dem Jahr 2019 - Genthin - bzw. seit dem Jahr 2022 - Havelberg - aus dem Krankenhausplan ausgeschieden sind. An diesen Standorten sieht auch das Krankenhausgutachten keine Krankenhäuser vor. Hierfür werden derzeit andere Versorgungsmodelle entwickelt. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch zum Klinikatlas hat sich Frau Ministerin Grimm-Benne bereits mehrfach kritisch geäußert und vom Bundesminister unverzügliches Handeln eingefordert. Die Krankenhäuser beklagen fehlerhafte Meldungen, die sie auch nicht korrigieren können. 

Derzeit besteht noch die Gelegenheit, im Sinne unseres Landes Einfluss auf das für Sachsen-Anhalt maßgebliche KHVVG zu nehmen. Auf diese Aufgabe ist die Landesregierung konzentriert. Ziel ist es, bestmögliche Voraussetzungen zur Umsetzung des Krankenhausgutachtens und zur Sicherung der Krankenhausstandorte in Sachsen-Anhalt zu schaffen. Hierfür bitte ich Sie auch im Namen meiner Kollegin um Unterstützung.