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Plenarsitzung

Transkript

Stefan Ruland (CDU):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich würde jetzt gern das machen, auf was ich mich vorbereitet habe, nämlich zum eigentlichen Thema der Debatte zu sprechen, zu dem Stand der Reform der Schulden-bremse und den Handlungsbedarf des Landes Sachsen-Anhalt.

Ich habe erlebt, dass wir als Union eine breite Fanbasis weit über die Unionsfreundinnen und Unions-freunde hinaus entwickelt haben. So oft wird man selten in Aktuellen Debatten genannt,

(Zuruf von Ulrich Siegmund, AfD)

aber das liegt vielleicht auch daran, dass wir zukünftig eine Kanzlerpartei sind.

Als erstes möchte ich aber noch antworten, auch wenn Ihre Fraktionsvorsitzende Ihnen, Herr Gallert, die Antwort in ihrer Rede gegeben hat. Es ist eigentlich überhaupt keine Auslegungssache, ob die strukturelle Verschuldungsmöglichkeit für die Länder durch landesverfassungsrechtliche Änderungen möglich gemacht werden muss oder nicht. Denn der letzte Satz des Artikels 109 Abs. 3 lautet:

„Bestehende landesrechtliche Regelungen, die hinter der gemäß Satz 7 festgelegten Kredit-obergrenze […]“   damit sind die 0,35 % des BIP gemeint   „zurückbleiben, treten außer Kraft“. 

Ich sage Ihnen, was ich davon halte: Nichts.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP, und von Jörg Bernstein, FDP)

Denn dass der Bundesgesetzgeber über das Grundgesetz in die Landesverfassung eingreift, hat mit dem föderalistischen Gedanken und mit der Finanzhoheit der Länder wenig zu tun. Aber das ist nun einmal so. Das heißt, dass wir zumindest auf der Basis einer Landesverfassung keine Änderungen bräuchten.

Trotz allem, diese Regelung zu 0,35 % des BIP ist ja nur eine von drei Modifizierungen der Schulden-bremse. Die Legende, die Schuldenbremse gäbe es nicht mehr   auch wenn sich alle von mir aus gese-hen links von der CDU wünschen   und man könnte das Füllhorn auskippen, ist falsch. Das ist ja nicht so.

Wir haben einmal die Änderung in Sachen Verteidigung. Auch dabei hätte ich mir gewünscht, dass man vielleicht einmal mit einem spitzen Bleistift nachrechnet, ob 1 % des Bruttoinlandsproduktes die richtige Grenze ist oder ob es nicht auch andere Prozentsätze gegeben hätte, die besser geeignet wä-ren, um die Landesverteidigung, die Ausgaben des Bundes für Zivil- und Bevölkerungsschutz, für Nachrichtendienste und für den Schutz völkerrechtswidrig angegriffener Staaten zu finanzieren.

Dabei habe ich mir die Frage gestellt   vielleicht kann mir das irgendein Staatsrechtler erklären  , ob es auch völkerrechtskonforme Angriffe auf Staaten gibt.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ja, das gibt’s!)

Angriff klingt für mich immer so, als wäre das nicht in Ordnung. Dabei geht ja die Aggression vom An-greifenden aus.

Aber all diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Und das war Be-standteil der Debatte

Schauen wir also, was an Veränderungen im Bund noch übrigbleibt. Das ist das Sondervermö-gen   Herr Roi hat es gesagt  . man könnte es einfach auch neue Schulden nennen. Dabei entsteht kein Geld bzw. werden erst Kredite aufgenommen und damit ein Sondervermögen gefüllt.

(Guido Kosmehl, FDP: Die Druckerpresse läuft!)

- Genau, das Notenrecht hat ja die Bundesregierung, deshalb können sie auch an der Presse drucken.

Aber eines ist auch klar: Nutzt der Bund diese Möglichkeit, ein Sondervermögen zu errichten, muss er den Ländern 100 Milliarden € abgeben. Auch das wäre ein Bestandteil der von den GRÜNEN bean-tragten Debatte gewesen: Was passiert denn damit? Das Dumme ist: Sie kamen damit eigentlich viel zu früh. Wir wissen es nicht; wir wissen es einfach nicht. Es gibt keine einzige gesetzliche Regelung.

(Guido Kosmehl, FDP: 11. März - bevor die zugestimmt haben im Bundestag, haben Sie das schon eingereicht!)

Viele fabulieren, welchen Schlüssel man zugrunde legen könnte: den Königsteiner Schlüssel, die aktu-elle Bevölkerungszahl. Ich glaube, es kommt immer darauf an, welches Bundesland man fragt. Ich glaube, mit dem Königsteiner Schlüssel würden wir in Sachsen-Anhalt ganz gut wegkommen.

Aber ich habe   und auch das ist clever gelöst worden mit einem im Bundesrat zustimmungspflichti-gen Gesetz   großes Vertrauen in die Regierungschefs der Länder, auch in unseren Ministerpräsiden-ten, dass wir geeignete Verteilungsschlüssel finden. Dabei würde ich gern einmal die Prinzipientreue der Liberalen abklopfen, wie es um diese und die Geradlinigkeit steht, wenn es um das Verteilen der Mittel geht, die einem dann so aufgezwungen werden. Das schauen wir uns dann zu gegebener Zeit an.

(Kathrin Tarricone, FDP: Im Interesse des Landes! - Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Und zu dem Verschuldungsspielraum von 0,35 % des BIP kann man auch nur sagen: Die Debatte wurde einfach ein Quartal zu früh angemeldet. Wir wissen nicht, wie die 0,35 % des BIP auf die Län-der umverteilt werden. Es gibt durchaus Bundesländer   das kann ich Ihnen aus der Sprecherkonfe-renz der Union sagen, Herr Meister  , die dabei nicht unbedingt den Königsteiner Schlüssel sehen. Es gibt auch die Länder-BIP. Und wenn Sie jetzt z. B. einmal die Bayern fragen, dann haben sie dafür ganz andere Visionen.

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Ich habe dazu aber ganz klar die Auffassung, dass wir uns als Ostländer nicht weiter strukturell be-nachteiligen lassen sollten.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Auch dabei habe ich großes Vertrauen in unsere CDU geführte Landesregierung, in unseren Minis-terpräsidenten, aber auch in die Kollegen aus den anderen östlichen Bundesländern.

Solange wir die gesetzlichen Regelungen des Bundes nicht kennen, gibt es auch keinen Zeitpunkt für einen Nachtragshaushalt,

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

zumal man bei aller Freundschaft und trotz der Möglichkeit der Verschuldung doch darüber nach-denken sollte, was es bedeutet, einen Nachtragshaushalt zu machen. Denn dann wird die jeweils ak-tuellste Steuerschätzung als Grundlage für den Nachtragshaushalt herangezogen. Und wir wissen, dass die Steuereinnahmen   wir als CDU haben ja so eine These, woran die wirtschaftliche Entwick-lung liegt; das will der eine oder andere aber nicht hören   auch schon in der letzten November-Steuerschätzung schlechter ausgefallen sind als die, die wir    

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

- Ja, auch Herr Merz kann das nicht im Vorbeigehen. Man kann natürlich seine Ziele an die Gegeben-heiten anpassen, durchaus auch innerhalb von 48 Stunden. Ob das jetzt eine Stärke oder eine Schwäche ist, das muss jeder für sich selbst bewerten. Dazu habe ich auch eine persönliche Meinung.

(Zuruf von der AfD: Eine Schwäche ist das!)

Aber seine Ziele anzupassen ist die eine Sache, die Volkswirtschaft in 48 Stunden zu drehen, halte ich für ein abenteuerliches Unterfangen, Herr Kollege Kosmehl.

Und ja, Herr Kollege Meister, wenn wir kein Ausgabenproblem hätten, dann stellt sich mir die Frage, warum unsere Finanzpolitiker im Bund den Konsolidierungsbedarf im Haushalt des Bundes für das Jahr 2026 aktuell auf ungefähr 38 Milliarden € taxieren, trotz der ganzen Änderungen an der Schul-densystematik. Wer jetzt glaubt, dass die ganzen strukturellen Probleme im Kernaushalt weg sind, weil man investive Infrastruktursondervermögen gebaut hat, weil man in Verteidigung investiert, und weil man die BIP-Verschuldung noch daran gebaumelt hat, dem sei gesagt: Das ist ein Ammen-märchen. 38 Milliarden € klingen nicht viel, aber das muss erst einmal eingespart werden.

Und zu der steilen These, die ja in der Opposition im Allgemeinen vertreten wird, dass wir als Deutschland-Koalition Notlagen nutzen würden, um die Schuldenbremse zu umgehen: Ich empfehle Ihnen, dazu noch einmal die LHO zu lesen. Ich glaube, der Kollege Moldenhauer hat es sogar als rechtswidrig bezeichne. Das ist ein faktischer Quatsch.

Das ist alles im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen mit der LHO vereinbar. Deswegen kann man gerade aktuell für solche Haushaltsnotlagen oder für konjunkturelle Mindereinnahmen im Einklang mit der Schuldengrenze Geld aufnehmen, nicht rechtswidrig oder irgendwo vorbei.

Herr Kollege Schmidt, ich würde Ihnen gern eine ganz persönliche Empfehlung geben. Nutzen Sie doch einfach Ihre hellseherischen Fähigkeiten, um für Sie persönlich die Lottozahlen für das Sams-tagslotto vorherzusehen. Damit könnten Sie dann gut versorgt vorzeitig in den Ruhestand gehen 

(Dr. Andreas Schmidt, SPD: Oder alles dem Land spenden! - Guido Kosmehl, FDP: Das reicht nicht!)

und wir könnten uns die sozialdemokratischen Expertisen im Bereich Finanzpolitik vielleicht an der ei-nen oder anderen Stelle ein kleines bisschen sparen.

Ich hatte extra das Fass ohne Boden vorbereitet; das bringe ich morgen mit. Ich habe es leider zu Hause stehen lassen. Es ist 8,4 cm hoch. Das bringe ich morgen mit; dann können Sie sich das angu-cken. Es ist schön SPD-rot.

Wer glaubt, dass Sachsen-Anhalt aus dem Füllhorn schöpfen kann, dem habe ich ein paar Zahlen aus dem Sondierungspapier mitgebracht. Wenn die Pendlerpauschale wie geplant geändert wird, die Umsatzsteuer in der Gastronomie gesenkt wird, die Körperschaftssteuer um 1 % gesenkt wird und im Worst Case die Einkommensteuerreform auf einen Schlag von heute auf morgen so kommt, wie sie im Sondierungspapier von SPD und CDU steht, dann fehlen uns im Land künftig Steuereinnahmen in Höhe von ungefähr 600 Millionen €.

Man muss kein Mathematiker sein, um zu wissen, dass die 400 Millionen € an struktureller Verschul-dung, wenn es denn so kommt, nicht einmal ausreichen, um die Steuermindereinnahmen auszuglei-chen. Auch wir werden weiterhin einen Konsolidierungsdruck haben. Da müssen wir an liebgewon-nene Standards herangehen und schauen, dass wir Prioritäten setzen. Das hat der eine oder andere hier auch gefordert. Das werden wir als CDU tun. Wir werden nicht nur das Füllhorn ausschütten, weil es da ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Herr Ruland, vielen Dank. - Es gibt zwei Nachfragen, eine von Herrn Gallert und eine von Herrn Kos-mehl, sowie eine Intervention von Herrn Lizureck. - Sie können sie zulassen oder nicht.


Stefan Ruland (CDU): 

Ich muss antworten.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Aber wenn Sie, Herr Ruland, hier stehen bleiben, gehe ich davon aus, dass Sie antworten wollen. - Herr Gallert fängt an. - Bitte.


Wulf Gallert (Die Linke): 

Herr Ruland, eine kurze Vorbemerkung. Es mag Ihnen klar sein, dass die Bestimmung im Grundgesetz die Landesverfassung außer Kraft setzt. Ich habe aber den Chef der Staatskanzlei gefragt. Der hat mir genau das Gegenteil gesagt.


Stefan Ruland (CDU): 

Hat er nicht.


Wulf Gallert (Die Linke): 

Das ist eben nicht eindeutig so. Deswegen kann man das noch einmal ein bisschen diskutieren, weil die Frage staatsrechtlich wirklich nicht uninteressant ist, ob eine solche Grundgesetzbestimmung au-tomatisch eine Regelung in der Landesverfassung außer Kraft setzt. - Das ist aber nicht der Grund meiner Frage. Der Grund meiner Frage ist ein anderer.

Wir hatten mehrere Debatten über die wirklich krisenhafte Situation bei uns in der Industrie im Zu-sammenhang mit den Energiepreisen, insbesondere in der chemischen Industrie. Nun hat die CDU-Bundestagsfraktion in der letzten Legislaturperiode mithilfe einer Klage vor dem Bundesverfassungs-gericht verhindert, dass etwa 8 Milliarden € aus dem KTF dafür verwendet werden, die Energiekosten pro Kilowattstunde bei uns um 3 Cent zu senken, und zwar für alle, für Privatpersonen und für die Industrie.

Nach diesem Erfolg der CDU-Bundestagsfraktion hat sich die Situation bei uns in der Industrie, was die Energiepreise angeht, krisenhaft zugespitzt. Jetzt ist die CDU im Wahlkampf mit der Ankündigung angetreten, die Energiepreise pro Kilowattstunde um 5 Cent zu senken. Haben Sie irgendeine Idee, wo das Geld dafür herkommen soll, neben den 100 Milliarden € Steuern, die Sie laut Ihrem steuerpo-litischen Programm eigentlich senken wollen? Sollen die in diese Investitionen eingerechnet werden oder sollen die irgendwie anders finanziert werden? Wenn ja, wie?


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Herr Ruland, bitte. 


Stefan Ruland (CDU): 

Diese Frage müssten Sie einem unserer Bundespolitiker stellen.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind im Moment nicht auf dem Informationsstand, dass ich Ihnen das beantworten kann.

Aber zum Thema Klage. Jemand reicht die Klage ein und ein Gericht entscheidet, ob er recht hat oder nicht. Offensichtlich hat ein Gericht festgestellt, dass man das so nicht machen kann. Also hat man es so nicht gemacht.

Ich glaube, die CDU wird jetzt dafür sorgen, dass wir Wege, Lösungen finden, die einen Industries-trompreis mit einer entsprechenden Absenkung um 5 Cent möglich machen. Ich gehe fest davon aus, dass sie das auch klagefest machen werden,

(Beifall bei der CDU)

weil davon auszugehen ist, dass jetzt jemand der Meinung ist, als kleine Retourkutsche reichen wir auch eine Klage ein gegen das, was die Union da plant. Damit ist zu rechnen. Von daher warten wir ab, was passiert. Das kann ich Ihnen Stand heute nicht beantworten.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Herr Kosmehl. 


Guido Kosmehl (FDP): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werter geschätzter Kollege Ruland, nachdem Ihr fachpolitisches Pen-dant in der SPD, Herr Schmidt, schon davon ausgeht, dass die Möglichkeiten des neuen Artikels 109 des Grundgesetzes, nämlich die Verschuldung von 0,35 % des BIP der Länder   insgesamt wohlge-merkt  , in Sachsen-Anhalt genutzt werden muss, würde ich Sie heute schon fragen, ob die CDU-Landtagsfraktion heute schon so fest entschlossen ist,

(Zuruf von der FDP)

diese weitere Möglichkeit innerhalb der Schuldenbremse zu nutzen.


Stefan Ruland (CDU): 

Werter geschätzter Kollege Kosmehl, die Notwendigkeit ergibt sich erst mit einem künftigen Landes-haushalt oder ggf. mit einem Nachtragshaushalt. Ich hatte schon ausgeführt, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt keinen Anlass für einen Nachtragshaushalt erkennen kann, zum einen wegen fehlender bundesgesetzlicher Regelungen, wie das hier überhaupt ankommen kann, zum anderen wegen der Nachteile, die sich aus einer möglichen Steuerschätzung ergeben. Man wird sehr wohl abwägen müssen, welchen Weg man wählt.

Darüber hinaus   das sage ich gerne in Anwesenheit unserer Landesregierung   müssen wir als Lan-desgesetzgeber die Möglichkeiten nutzen, die übrigbleiben, um einen finanzpolitischen Kompass auf den Tisch zu legen. Ich glaube, dass die Landeshaushaltsordnung durchaus die Chance bietet, regulie-rend einzugreifen.

Wenn es das Grundgesetz verordnet   anders als Herr Gallert lese ich als Nichtjurist aus dem Geset-zestext des Grundgesetzes heraus, dass wir verfassungsrechtlich keine Chance haben  , könnten wir uns Regeln zum Haushaltsaufstellungsverfahren überlegen, die z. B. ein Erfordernis beinhalten, eine globale Minderausgabe zu begrenzen, wenn man z. B. solche Kreditermächtigungen in Anspruch nimmt.

Aber das ist Zukunftsmusik. Das sehe ich auf einer ganz kurzfristigen Schiene noch nicht, zumal wir nicht wissen, ob es 280 Millionen € werden, 400 Millionen € oder irgendetwas dazwischen. Aber ein ein Dogma, dass man das machen muss, sehe ich nicht.

(Beifall bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Herr Ruland. - Es gibt eine Intervention von Herrn Lizureck. - Herr Lizureck, bitte.


Frank Otto Lizureck (AfD): 

Herr Ruland, wenn ich Mitglied Ihrer Partei wäre, dann würde ich mich hinsetzen, den Kopf einziehen und mich schämen für das, was hier gerade passiert ist.

(Zuruf von der CDU: Hören Sie auf!)

Dieses ganze Schuldenpaket ist ein Zeichen dafür, 

(Zuruf von der CDU: Halten Sie den Mund!)

dass Sie es über Jahrzehnte verabsäumt haben, in die Infrastruktur zu investieren, in die Bundeswehr zu investieren usw., weil Sie Ihre ideologischen Projekte durchsetzen wollten.

(Unruhe bei der CDU und bei der FDP)

Damit haben Sie den Wähler so betrogen, wie es noch nie vorgekommen ist. Ich hoffe, dass das bei zukünftigen Wahlen entsprechend abgestraft wird. - Danke.

(Beifall bei der AfD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Herr Ruland.


Stefan Ruland (CDU): 

Herr Lizureck, wir leben in einem freien Land. Jeder kann seine Meinung haben. Sie könnten sich je-derzeit zu uns setzen und den Kopf senken.

(Zuruf von der AfD)

Deswegen würden wir Sie noch lange nicht in die CDU aufnehmen;

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

denn dazu gehört mehr als Demut vor der eigenen Vergangenheit.


(Zuruf von Andreas Silbersack, FDP)

Sie haben den großen, bedeutsamen Nachteil, dass die Jahre, in denen die AfD auf Regierungserfah-rung zurückblicken kann, sehr begrenzt sind.

(Zurufe von der CDU)

  ja, vielleicht bleibt das auch glücklicherweise so.  

(Zuruf von der CDU)

Dementsprechend können Sie die Perspektive, die wir als Union haben, nicht teilen.

Diese persönlichen Anfeindungen können Sie so machen. Ich weiß, das ist Ihr Stil. Das machen Sie je-des Mal so, wenn Sie einen Redebeitrag halten. Ich persönlich habe z. B. in diesem Landtag noch nie über Verteidigungsausgaben entschieden. Da müssten Sie Ihre Kritik nach Berlin richten.

(Zuruf von der AfD)

Ich gebe sie durch.

(Zuruf von der AfD)

Ich gebe Ihre Kritik an die Kollegen in Berlin weiter, kann Ihnen aber nicht versprechen, dass Sie da-rauf eine Antwort bekommen.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der AfD: Zivilcourage nennt man das!)