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Plenarsitzung

Transkript

Gordon Köhler (AfD): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben in Landesrecht gehört natürlich zu den Pflichtaufgaben der Landesparlamente. Was jedoch nicht zur Pflicht gehört, ist es natürlich, auch gesellschaftspolitischen Irrsinn aufzunehmen. Aber genau das ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf zu finden. 

Es gibt in diesem 56 Seiten umfassenden Gesetzentwurf selbstverständlich auch regulatorische Maßnahmen, die nachvollziehbar sind, die auch sinnig sind, über die man auch gerne sprechen kann. Aber er beinhaltet eben auch wieder den Zungenschlag der Zeit. 

Aber der Reihe nach. Fangen wir bei den Ombudsstellen an. Hierzu einige Gedanken meinerseits. Wir können in dem Entwurf selbst lesen, dass es bereits eine Ombudsstelle am Standort Stendal und eine überregionale Ombudsstelle in Magdeburg gibt. Der Vorlage selbst kann entnommen werden, dass man zukünftig eine weitere regionale Ombudsstelle plant. Nach meiner Auffassung sollte man sich - das sieht auch der Bundesgesetzgeber vor - an der bedarfsgerechten Ausgestaltung orientieren. Laut der Ombudsstelle LSA redet man in Summe gerade einmal über knapp 100 Fälle. Vor diesem Hintergrund sollten wir im Ausschuss noch einmal darüber diskutieren, ob unbedingt eine weitere regionale Ombudsstelle nötig ist. 

Zum Thema Verfahrenslotse der grundsätzliche Gedanke, dass man als Gesetzgeber - hierbei habe ich insbesondere den Bundesgesetzgeber im Blick - eigentlich versagt, wenn man hochstudiertes Rahmenpersonal braucht, um betroffene Personen durch die Sozialgesetzbücher zu lotsen. Wenn man sich die Regelungen von § 10b SGB VIII genau anschaut, dann muss man wieder einmal feststellen, dass der Verfahrenslotse letztlich gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe halbjährlich besondere Berichtspflichten hat und über die Erfahrung und auch über die strukturelle Zusammenarbeit zu berichten hat. Gleichwohl wissen wir aus den §§ 79a und 80b SGB VIII bspw., dass zur Qualitätsentwicklung und auch zur inklusiven Ausrichtung die Jugendämter selbst verpflichtet sind. Das halten wir wieder für doppelt gemoppelt. Unter dem Stichwort Überbürokratisierung muss man auch an dieser Stelle nachschärfen. 

Was habe ich mit dem Begriff „ideologische Bombe“ eingangs gemeint? Dabei habe ich wieder an diesen Geschlechtsidentitätswahnsinn gedacht; denn an den Stellen, an denen die Verwendung des Wortes „Personen“ in der Vorlage selbst sicherlich als inklusive Formulierung vertretbar ist, ist die direkte Verwendung von Geschlechtsidentität ein politischer Tiefpunkt. Gleichwohl reden wir darüber weiter und intensiver im entsprechenden Ausschuss. - Vielen Dank.