Guido Kosmehl (FDP):
Vielen Dank. - Ich frage die Landesregierung zu den von der Bundesinnenministerin am 2. November 2023 verkündeten Vereinsverboten für Hamas und Samidoun und damit einhergehend zu dem Betätigungsverbot in Deutschland: Welche Auswirkungen hat das konkret für Sachsen-Anhalt, und welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um dieses Betätigungs- und Vereinsverbot umzusetzen?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Zieschang, bitte.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Abg. Kosmehl, Sie haben zutreffend gesagt, dass ein Vereinsverbot und in der Folge auch ein Betätigungsverbot für Hamas und Samidoun ausgesprochen worden sind. Gerade für die Teilorganisation Samidoun Deutschland wirkte das Vereinsverbot auch dahin gehend, dass die Organisation nicht nur verboten, sondern auch aufgelöst wird.
Wir müssen zunächst feststellen, dass wir in Sachsen-Anhalt keine Strukturen von Hamas und Samidoun haben, sodass wir mit Blick auf Auflösung und Ähnliches nicht tätig werden müssen. Auch ein Betätigungsverbot ist insofern nicht gegeben, weil entsprechende Strukturen, wie gesagt, in Sachsen-Anhalt nicht existieren.
Gleichwohl kann das bei uns im Rahmen von Versammlungen eine Rolle spielen; denn damit wird die Frage aufgeworfen: Was passiert, wenn Kennzeichen dieser Organisationen im Rahmen von Versammlungen verwendet werden?
Dazu muss ich vorab allerdings sagen, dass das Zeigen von Hamas-Kennzeichen auch vorher schon strafbar war. Demzufolge haben wir bereits im Oktober die Polizeibehörden, aber auch die Versammlungsbehörden darauf hingewiesen, dass durch die Polizeibehörden für den Fall, dass strafbare Kennzeichen der Hamas im Rahmen von Versammlungen gezeigt werden sollten, entsprechende strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die Versammlungsbehörden sind natürlich auch dafür sensibilisiert worden, dass sie im Vorfeld von Versammlungen darauf hinwirken müssen, dass entsprechende Straftaten gar nicht erst ausgeübt werden können.
Das hat in der Folge dazu geführt, dass Versammlungen, da Versammlungsanmelder das nicht ausschließen konnten, auch in Sachsen-Anhalt erfolgreich verboten wurden bzw. dass Versammlungen in Sachsen-Anhalt, wenn entgegen allen Absprachen oder auch bei völlig anderen Versammlungen solche Kennzeichen gezeigt wurden, nach dem Hinweis, dass das zu unterlassen sei, die Unterlassung aber nicht erfolgt ist, aufgelöst wurden.
Mit Blick auf Samidoun hilft es uns, weil das vorher rechtlich nicht ganz klar war. Durch das Betätigungsverbot ist es jetzt einfacher, auch diese Kennzeichen klar zu verbieten. Insofern ist das eine Unterstützung. Aber für die überwiegend relevanten Hamas-Kennzeichen galt das schon vorher, sodass wir dadurch eigentlich keine wesentliche Rechtsänderung haben.