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Plenarsitzung

Transkript

Andreas Henke (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Für die Gewährung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist die Polizei der zentrale Akteur und sie braucht natürlich auch angemessene landesrechtliche Vorgaben. Die Frau Ministerin hat es in ihrer Einführung gesagt: Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren ihre Polizeigesetze reformiert, haben die Befugnisse der Polizei erweitert und deren Eingriffsrechte auch verschärft, insbesondere in Fragen der Verbrechensbekämpfung. 

Ferner galt es dabei auch, Änderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung sowie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtsgesetz umzusetzen. Beim Letzteren ging es insbesondere um die Zulässigkeit des Einsatzes verdeckter Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr terroristischer Straftaten. Hierauf nimmt § 17 des Gesetzentwurfes Bezug, der personengebundene Observation oder technische Überwachung und Datenerhebung vorsieht, sofern sich aus dem Verhalten einer Zielperson eine konkrete Wahrscheinlichkeit des Begehens einer terroristischen Straftat ableiten lässt. Das ist gerade mit Blick auf die schrecklichen Geschehnisse in Magdeburg eine wichtige Konsequenz. 

Dennoch ist anzumerken, dass Begriffe wie „drohende Gefahr“ oder „konkrete Wahrscheinlichkeit“ recht unscharfe Begriffe, auch im juristischen Sinne, sind und natürlich viel Ermessensspielraum bieten. So kann die Spanne polizeilichen Handels von einem unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff bis zu unzureichendem Handeln führen, wenn eine Gefahr im Zuge der Ermittlungen unterschätzt wird. 

Ein Aspekt, den wir auch gern im Ausschuss noch einmal erörtern möchten, ebenso wie die Vorgaben zur Datenerhebung, sind insbesondere die automatisierte Kennzeichenerfassung und Datenanalyse. Gerade Letzteres hat im Freistaat Sachsen zu einer gerichtlichen Befassung geführt. Im Rahmen einer abstrakten Normkontrolle zur verfassungsrechtlichen Prüfung von Regelungen im Sächsischen Polizeigesetz 

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!) 

hat das dortige Landesverfassungsgericht in seinem Urteil mehrfache Verstöße gegen die Verfassung des Freistaates Sachsen festgestellt. 

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Insofern braucht es bei unserem Gesetzentwurf weitestgehende Rechtssicherheit und Verfassungskonformität als wesentliche Voraussetzungen für eine effektive und wirkungsvolle Polizeiarbeit zum Schutz vor Gewalt und terroristischen Straftaten. Auch dazu wollen wir im Ausschuss eine gründliche Debatte führen. Wir stimmen ebenfalls für eine Überweisung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.