Jörg Bernstein (Berichterstatter):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich darf in Vertretung von Kollegen Bommersbach im Namen des Rechnungsprüfungsausschusses berichten. Das Ministerium der Finanzen legte dem Landtag gemäß Artikel 97 Abs. 1 der Landesverfassung und § 114 Abs. 1 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019 in elektronischer Form mit der Bitte vor, einen Beschluss des Landtages über die Entlastung der Landesregierung herbeizuführen. Die Haushaltsrechnung wurde gleichzeitig gemäß Artikel 97 Abs. 2 der Landesverfassung dem Landesrechnungshof zur Prüfung übersandt. Es handelt sich hierbei um den Antrag des Ministeriums der Finanzen in Drs. 7/7048.
Nach abschließender Prüfung legte der Landesrechnungshof dem Landtag seine Prüfungsergebnisse in den Jahresberichten 2020 Teile 1 bis 3 vor. Sie wurden in der Drs. 7/7057, in der Drs. 7/7787 und in der Drs. 8/175 veröffentlicht. Die Rechnung des Landesrechnungshofes - das betrifft den Einzelplan 16 - haben der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen sowie Kollege Bommersbach als Vorsitzender des Unterausschusses Rechnungsprüfung geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde dem Unterausschuss Rechnungsprüfung und dem Ausschuss für Finanzen in Vorlage 1 zu Drs. 7/6919 zur Kenntnis gegeben. Diese von mir soeben genannten Drucksachen bilden die Grundlage für die Entlastung der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019.
Der Ausschuss für Finanzen hat den Unterausschuss Rechnungsprüfung mit der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung beauftragt. Nach Vorlage der Stellungnahmen der Landesregierung zu den einzelnen Jahresberichten befasste sich der Unterausschuss Rechnungsprüfung in drei Sitzungen, nämlich am 2. März 2022, am 20. April 2022 und am 4. Juli 2022, mit der in Rede stehenden Entlastung.
Im Ergebnis seiner Beratung stimmte er den Empfehlungen des Landesrechnungshofes zu. Die Landesregierung wurde gebeten, diese umzusetzen, soweit das noch nicht geschehen war, und zu einigen Themen ergänzend zu berichten. Diese Themenfelder werden in Nr. 5 der Beschlussempfehlung dargestellt. Der Unterausschuss Rechnungsprüfung wird sich in künftigen Sitzungen weiterhin mit diesen Angelegenheiten befassen.
Die Landesregierung nahm an allen Sitzungen des Unterausschusses Rechnungsprüfung teil und konnte somit die Fragen der Abgeordneten unmittelbar beantworten. In einigen Fällen wurden Fragen der Abgeordneten im Nachgang schriftlich beantwortet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf inhaltliche Ausführungen zu den Beratungen der Themen verzichten und auf die Niederschriften über die von mir genannten Sitzungen sowie auf die Beschlussempfehlung verweisen. Diese Beschlussempfehlung hat der Unterausschuss Rechnungsprüfung erarbeitet und dem Ausschuss für Finanzen zur abschließenden Beratung vorgelegt.
Der Ausschuss für Finanzen hat dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 15. September 2022 abschließend zugestimmt; die Beschlussempfehlung des Ausschusses liegt Ihnen in der Drs. 8/1690 vor. Die Anlage dieser Beschlussempfehlung enthält eine ausführliche Darstellung der einzelnen Beratungsgegenstände.
Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Finanzen um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. Im Ausschuss wurde sie mit 11 : 0 : 2 Stimmen beschlossen.
Abschließend empfehle ich dem Hohen Haus, den Titel des Entlastungsbeschlusses kürzer zu fassen. Als Titel schlage ich vor „Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019“. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der FDP und bei der SPD - Beifall bei der CDU)