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Plenarsitzung

Transkript

Christian Hecht (AfD): 

Vielen Dank. - In der gebotenen Kürze: Ich hatte so ein bisschen das Gefühl, dass das vielleicht gar nicht so richtig verstanden worden ist, was wir beantragt haben.

(Rüdiger Erben, SPD: Doch das haben wir! - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Im Rahmen der Begründung der Ablehnung haben sich alle drei Erwidernden auf einen Fakt bezogen, der schlichtweg falsch ist, nämlich, dass die Ehrenbürgerwürde an Tote nicht verliehen werden kann. Insofern ein kurzer Hinweis:

(Dr. Andreas Schmidt, SPD: Doch! - Tobias Krull, CDU: Doch! § 21 Abs. 1!)

- Ja, das wollen wir ändern, Herr Krull. Das ist genau das, was wir ändern wollen. Sie können sich nicht auf den Paragrafen berufen, den wir ändern wollen.

(Guido Kosmehl, FDP: Das haben Sie doch gar nicht beantragt!)

Die Realität bestimmter Sachverhalte überholt zuweilen ihre juristische Begründung. So ist es auch im Falle der Ehrenbürgerschaften Verstorbener. Und - um an dieser Stelle noch einmal bei Herrn Krull zu bleiben - ohne auf die Unmöglichkeit der Aberkennung von bereits durch den Tod erloschen Ehrenbürgerschaften einzugehen, beziehe ich mich auf Wikipedia, die uns unter dem Begriff „Ehrenbürger“ über Folgendes informiert. Herr Meister hat sich nämlich auch schon auf die Wikipedia bezogen, aber er hat nicht bis zum Schluss gelesen. Jetzt wird es spannend:

„Der nach 1945 einsetzenden Aberkennung der Ehrenbürgerschaften von Toten“

- aus den bekannten Gründen -

„folgte ab 1970 die Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Tote. In diesem Jahr verlieh Ostberlin die Ehrenbürgerschaft an den 1929 verstorbenen Heinrich Zille. […] Das wiedervereinigte Berlin ehrte 2002 die 1992 verstorbene Marlene Dietrich mit der Ehrenbürgerschaft.“

(Zuruf: Aha!)

„Sechzig Jahre nach seinem Tod, im Jahr 2003, verlieh die saarländische Landeshauptstadt Saarbrücken dem 1943 hingerichteten Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus Willi Graf die Ehrenbürgerwürde. […] Nachdem das Thüringer Innenministerium 2017 erstmals einer postumen Verleihung einer Ehrenbürgerwürde zugestimmt hatte, wurde der 1945 standrechtlich erschossene letzte Gothaer Kampfkommandant Josef Ritter von Gadolla im Mai 2018 zum Ehrenbürger Gothas ernannt.“ 

(Zuruf von Olaf Meister, GRÜNE)

Wenn nun aber sogar Tote mit der Ehrenbürgerschaft geehrt werden, die doch angeblich nur auf Lebenszeit verliehen werden kann, wenn also die bisherige Begründung, wonach die Ehrenbürgerschaft als höchstpersönliches Recht so eng mit der Person des Rechtsträgers verknüpft ist, dass es mit dem Tode erlöschen müsse, keine Geltung mehr beansprucht, dann gibt es wirklich keinen Grund mehr, unseren verstorbenen Ehrenbürgern dieser Anerkennung per Gesetz zu nehmen. 

Im Gegenteil steht eines ganz klar fest: Die bisherige Regelung ist unzeitgemäß, unwürdig und sie verletzt die Betroffenen in ihrer Menschenwürde; denn ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es nämlich auch ein Ausdruck der Menschenwürde ist, dass die Ehrenbürgerwürde über den Tod hinaus wirkt.

Deswegen ist es an der Zeit, das Gesetz zu ändern. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung. Um über das Für und das Wider zu diskutieren, können wir gern den Antrag zunächst einmal in den Rechtsausschuss überweisen und das, was dann dazu eventuell noch zu sagen ist, bis zur Neige ausschöpfen. Das ist mein Antrag.

(Beifall bei der AfD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Herr Kosmehl, Sie haben noch eine Frage? - Herr Hecht, lassen Sie die zu?


Christian Hecht (AfD): 

Ja.


Guido Kosmehl (FDP):

Herr Hecht, ich wollte Sie etwas fragen. Sie haben uns einen Gesetzentwurf vorgelegt.


Christian Hecht (AfD): 

Ja.


Guido Kosmehl (FDP):

Der hat einen Änderungsbefehl, der sich auf § 22 Abs. 3 bezieht.

(Tobias Krull, CDU: Nicht auf Absatz 1!)

- Auf Absatz 3, das steht hier.


Christian Hecht (AfD): 

Genau, § 22.


Guido Kosmehl (FDP):

Er ändert also nicht § 22 Abs. 1, in dem steht: „Die Kommunen kann lebenden Personen […]“


Christian Hecht (AfD): 

Das müssten wir natürlich    


Guido Kosmehl (FDP):

Stellen Sie fest, dass Ihr Gesetzentwurf offensichtlich nicht    


Christian Hecht (AfD): 

Ich stelle fest, dass wir dahin gehend noch nacharbeiten können. 

(Zurufe von Guido Kosmehl, FDP, und von Tobias Krull, CDU)

Das können wir dann nämlich genau dort diskutieren, wohin wir den Antrag überweisen wollen, nämlich in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz.

(Lachen - Unruhe)