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Plenarsitzung

Transkript

Chris Schulenburg (CDU): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! In einem Rechtsstaat wie Deutschland steht am Ende eines Verwaltungsverfahrens eine Entscheidung. Diese Entscheidung kann gerichtlich überprüft werden, aber wenn der Gerichtsweg ausgeschöpft wurde und wenn die Verwaltungsentscheidung für rechtmäßig erklärt wurde, dann ist diese bindend und durch staatliche Behörden umzusetzen. Wenn der Staat nicht konsequent Verwaltungsentscheidungen und Gerichtsurteile durchsetzt, dann verliert der Bürger das Vertrauen in staatliches Handeln. Das gilt erst recht im Asylverfahren. 

Ein Asylbewerber kann im Asylverfahren alle Gefahren für sich oder die Familie vortragen. Diese werden in einem ordentlichen Verfahren auch tatsächlich geprüft. Wenn diese vorgetragenen Gefahren aber mit aktuellen Erkenntnissen zur Sicherheitslage in dem Herkunftsland nicht übereinstimmen, dann liegt kein Recht vor, in Deutschland zu bleiben. Verwaltungsbehörden würden ansonsten Recht brechen. Das würde das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttern. 

Jesiden können im Verfahren mögliche Gefahren vortragen. Das wird dann auch verwaltungsrechtlich geprüft, aber es bestehen eben keine generellen und systematischen Gefahren für Jesiden. Deshalb kann es keinen generellen Abschiebestopp geben. Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.